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Verfassungsschutz: Nur eine Handvoll Mitarbeiter gegen Rechts

CDU-Innenexperte Bosbach will die „Schlagkraft und Effizienz“ des Verfassungsschutzes erhöhen. In den meisten kleineren Bundesländer arbeiten meist nur fünf bis zehn Beamte hauptberuflich an der Überwachung des Rechtsextremismus.

CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach fordert die Zusammenlegung der Verfassungsschutzämter kleinerer Länder.
CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach fordert die Zusammenlegung der Verfassungsschutzämter kleinerer Länder.
Foto: dapd

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat vor dem Hintergrund der Ermittlungspannen im Kampf gegen Rechtsextreme eine Zusammenlegung von Verfassungsschutzämtern der Länder gefordert. „Die Masse oder Vielzahl der Organisationen ist nicht entscheidend. Entscheidend sind deren Schlagkraft und Effizienz“, sagte Bosbach.

Bei seinem Vorschlag gehe es ihm weniger um große Flächenländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Durch eine Zusammenlegung kleinerer Ämter wie zum Beispiel Berlin und Brandenburg oder Niedersachsen, Hamburg und Bremen könnten aber möglicherweise Reibungsverluste vermieden und das Erstellen eines großflächigen Lagebilds erleichtert werden. Allerdings müssten die Länder in dieser Sache selbst aktiv werden, denn „das kann nicht der Bund anordnen“.

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Rechter Terror ist nicht neu

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In den Verfassungsschutzämtern der meisten kleineren Bundesländer arbeiten meist nur fünf bis zehn Beamte hauptberuflich an der Überwachung des Rechtsextremismus. Während im Bereich der Islamismus-Beobachtung massiv aufgestockt wurde, stagniert die Zahl der ausschließlich für Rechtsextremismus zuständigen Mitarbeiter seit 2001. Vor allem die Verfassungsschutzämter der neuen Bundesländer mit einer großen rechtsextremen Szene sind deshalb nicht wirklich in der Lage, die Szene zu kontrollieren. Insgesamt arbeiten in den Verfassungsschutzämtern der Länder rund 200 Beamte im Bereich Rechtsextremismus-Beobachtung. Im Bundesamt für Verfassungsschutz sitzen nochmals etwa ebenso viel Beamte für Rechtsextremismus-Beobachtung.

Kein Überblick über V-Leute

Der gesamte Thüringer Verfassungsschutz hatte 2010 nur 98 Mitarbeiter, vom Fahrer bis zum Präsidenten. Wegen der Bund-Länder-Schranke wissen die Verfassungsschützer der Länder aber oft nicht, welche Rechtsextremen vom Bundesamt als V-Leute geführt werden. Das Bundesamt wiederum weiß oft nicht, welche V-Männer die Landesämter haben. Zum Teil führt dies im Einzelfall auch zu der Situation, dass V-Leute des Bundes V-Leute der Länder beobachten und umgekehrt. Das Misstrauen zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt ist groß. Man traut sich gegenseitig nicht über den Weg. Unter den Diensten gilt Quellenschutz als oberstes Gebot – auch gegenüber dem Innenministerium.

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Dies führt zu großen Informationsverlusten: So liefern die Landesämter etwa verklausulierte Informationen an das Bundesamt. Das Bundesamt berichtet in regelmäßigem Rhythmus an das Bundesinnenministerium, bei besonderen Anlässen oder Anfragen des Ministeriums auch öfter. Das Ministerium bekommt vom Bundesamt lediglich Zusammenfassungen: Lageeinschätzungen und Analysen ohne Namen von Quellen und V-Leuten. Es gibt für Ministerien auf dem Dienstweg keine Möglichkeit, Quellenberichte im Original zu sehen.

Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter wiederum informieren die Innenministerien der Länder über eventuelle Bedrohungen durch politisch motivierte Kriminalität (PMK). Vom Verfassungsschutz wird seit Jahren schon wieder neues Material für ein eventuelles NPD-Verbot gesammelt. Für den Fall eines erneuten Verbotsverfahrens wird eine konzertierte „Abschaltung“ aller V-Männer zu einem Zeitpunkt X erwogen. Danach müsste die NPD für mindestens ein Jahr ohne V-Männer in Führungsfunktionen bestehen gelassen werden, um neues gerichtsverwertbares Material ohne V-Mann-Einfluss zu sammeln.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  21 | 11 | 2011
Kommentare:  2
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