Berlin. Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf das Karlsruher Urteil zum Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner reagiert. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2014 Zeit gegeben habe. Deshalb werde man die Urteilsbegründung studieren und dann entscheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sinnvoll seien, um die Forderung des Gerichts zu erfüllen. Dafür gebe es mehrere Möglichkeiten. Der Maßstab werde dabei immer das Kindeswohl sein. (dpa)
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