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Bebauungsplan: Einigung im Offenbacher Hafen-Streit

Die Stadt Offenbach hat sich mit sechs Betrieben auf der Frankfurter Mainseite geeinigt, die die Stadt wegen des Bebauungsplans der Hafeninsel verklagt hatten. Im Zuge der außergerichtlichen Einigung wollen die Betriebe ihre Klage zurückziehen.

Die Stadt Offenbach hat große Pläne mit ihrem alten Hafen. Hier soll die HfG herziehen und ein attraktiver neuer Stadtteil entstehen.
Die Stadt Offenbach hat große Pläne mit ihrem alten Hafen. Hier soll die HfG herziehen und ein attraktiver neuer Stadtteil entstehen.
Foto: Andreas Arnold
Offenbach –  

Das ist ein wichtiger Tag für Offenbach“, sagt Daniela Matha, Geschäftsführerin der Stadtwerke-Tochter Mainviertel. Der Offenbacher Stadtkonzern, die Stadt Offenbach und eine Klagegemeinschaft von sechs Frankfurter Oberhafenbetrieben haben mit einem gestern unterzeichneten Vergleichsvertrag ihren Rechtsstreit um die Offenbacher Hafenbebauung außergerichtlich beigelegt.

Die Unternehmen hatten erfolgreich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen den Offenbacher Bebauungsplan geklagt, weil sie Lärmschutzauflagen wegen der nahen Wohnbebauung befürchteten.

Schallschutz

Im Norden dürfen bei der Riegelbebauung am Main außen tagsüber (6 bis 22 Uhr) von jedem der sechs Betriebe maximal 57 dB(A) und Geräuschspitzen von 87 dB(A) ankommen. Üblich sind 60dB(A). Nachts dürfen es außen in der Geräuschsumme 58 und in der Spitze 78 dB(A) sein. Üblich sind 45 dB(A). Innen darf es in Wohn- und Schlafzimmern bei geschlossenen Fenstern höchstens 30, kurzzeitig 50 dB(A) laut werden.


Im Süden der Mainzeile gelten tagsüber andere Schallgrenzen. Außen dürfen in der Geräuschsumme 60 dB(A), nachts wie am Ufer in den Wohn- und Schlafräumen nur 30 beziehungsweise 50 dB(A) als Spitze hörbar sein. mu

Durch eine neue Festlegung der Lärmemissionen, die Offenbacher Mieter oder Wohnungskäufer zu erdulden haben, durch Einzelregelungen für jeden Betrieb sowie durch ein ganzes Paket baulicher Vereinbarungen, etwa zu Gebäudehöhe oder -abstand, wurde das Lärmschutzkonzept des Bebauungsplans auf privatrechtlicher Ebene erweitert. Die Betriebe werden daraufhin jetzt ihre Klage zurückziehen, der VGH dann sein Urteil für wirkungslos erklären. Dann ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

ABG in den Startlöchern

Die ABG Frankfurt Holding will in vier Wochen den Bauantrag stellen und zum Jahresbeginn mit der Errichtung von drei achtgeschossigen Mietshäusern am Mainufer beginnen. Die besonders gedämmten und belüfteten Passivhäuser brächten ihren eigenen Lärmschutz quasi mit, sagt ABG-Chef Frank Junker. Zugleich soll der Gebäuderiegel die südlich am Hafenbecken geplante Bebauung vom Gewerbelärm auf der anderen Mainseite abschirmen.

Für die Mainzeile wie die Eigentumswohnungen dahinter gelten dabei unterschiedliche Schallwerte für Tag und Nacht. Außerdem: In den Außenbereichen ist tagsüber der Geräuschpegel des jeweiligen Einzelbetriebs, nachts die Geräuschsumme aller Betriebe von Bedeutung.

Unterm Strich liegen aber zumindest die Lärmspitzen klar über den für Mischgebiete wie den Ostteil des Hafens zulässigen Pegeln. Das wird für alle Mainviertel-Grundstücke als sogenannte Grunddienstbarkeit eingetragen und ist damit für alle Investoren bindend. Auch soll diese Belastung in alle Mietverträge aufgenommen werden. Weiteren Wohnungsbau in Richtung Westen soll es im Offenbacher Hafen nicht geben.

„Wir versuchen hier, die TA-Lärm neu zu interpretieren“, sagt Matha. Die bundesweit geltende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm werde der Lebenswirklichkeit in den Ballungsräumen nicht gerecht. Die städtische Lebenswelt sei mit Geräuschen verbunden. Dies gelte auch für das neue Stadtquartier im Offenbacher Hafen. Passivhaustechnik und Grundrissanordnung der Wohnungen sollen die Belastung erträglich machen. Laut Junker ist sie im Vergleich zu den lärmumtosten, dennoch stark gefragten AGB-Häusern in der Frankfurter Hansa-Allee relativ gering. Die Schiffsdiesel auf dem Main seien womöglich störender als der gewerbliche Lärm auf der Fechenheimer Mainseite.

Offenbach ist den Frankfurter Betrieben weit entgegengekommen, hat deren gutachterlich errechnete Lärmgrenzwerte sogar noch nach oben angehoben. Von einer „Unterwerfungsvereinbarung“ könne dennoch nicht die Rede sein, sagt der Rechtsvertreter der Stadt, Olaf Meister. Beide Seiten erhielten durch den Vergleich Planungssicherheit.

Autor:  Jörg Muthorst
Datum:  3 | 9 | 2010
Kommentare:  1
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