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Flughafenausbau: Offenbach erwägt Verfassungsklage

Offenbach will in die Riege der elf Musterkläger gegen den Flughafenausbau aufsteigen. Sollte der Kommune das nicht gelingen, würde die Klage nur nachrangig verhandelt werden. Von Jörg Muthorst

Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm in Offenbach gibt es schon seit Jahren. Die Kommune klagt längst selbst gegen den Flughafenausbau. (Archivbild)
Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm in Offenbach gibt es schon seit Jahren. Die Kommune klagt längst selbst gegen den Flughafenausbau. (Archivbild)
Foto: Weiner/FR

Noch, sagt Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP), habe er die Hoffnung, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Argumenten der Kommune zugänglich sei, nicht aufgegeben. Notfalls jedoch, das unterstrichen jetzt die Stadtverordneten per einstimmigem Beschluss, wird die Stadt Offenbach zur Wahrung ihrer Rechte Verfassungsklage erheben.

Die Kommune hat soeben einen neuen Anlauf unternommen, doch noch in die kleine Riege der bislang elf Musterkläger aufgenommen zu werden, die der elfte Senat des obersten hessischen Verwaltungsgerichts für den Rechtsstreit um den Flughafenausbau festlegen will.

Typische Betroffene

Der VGH versucht mit dieser Auswahl "typisch Betroffener" das komplexe Verfahren mit mehr als 250 Klägern nach Berliner Vorbild zu straffen. Wann über die endgültige Auswahl entschieden werde, sei noch offen, heißt es seitens des Senats.

Offenbachs Rechtsanwalt Reiner Geulen rechnet nach der soeben abgelaufenen Anhörungsfrist mit einer konkreten Festlegung im Januar oder Februar. Mündlich verhandelt werden sollen die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss im Juni.

Gelingt es der bislang außen vor stehenden Stadt nicht, hier den Fuß noch in die Tür zu bekommen, bliebe die Kommune "für alle Zukunft ausgeschlossen", sagt Geulen.

Ihre Klage würde dann nur noch nachrangig verhandelt. "Offenbach muss da einfach dabei sein", sagt Stadtrat Weiß. "Alles andere wäre wirklich ein Treppenwitz der Rechtsgeschichte."

Flughafendezernent Weiß und Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) haben soeben in einem persönlichen Brief an das Gericht noch einmal auf die besondere Belastungssituation Offenbachs hingewiesen.

Laut Fraport-Messung liegt vor allem der Süden aufgrund der hohen Luftverkehrsmenge bereits unter einem Dauerschallpegel von 61 bis 62 Dezibel. Damit zählt er zu den höchst belasteten Bereichen der Region. Der Ausbau würde diese Situation nochmals verschärfen.

Offenbach, so der Berater der Stadt, Dieter Faulenbach da Costa, repräsentiere den typischen Anfluglärm.

Zusammen mit der Erklärung der Stadtverordneten flankiert das Papier von Schneider und Weiß eine juristische Stellungnahme Geulens.

Der Berliner Anwalt wählt einen deutlich schärferen Ton. Er spricht von einer "willkürlichen" Auswahl und einer Verletzung der grundgesetzlich geschützten materiellen Rechtswegegarantie. Reiner Geulen fragt nach den Auswahlkriterien. Zu denen mag sich das Gericht aber bislang nicht äußern.

Ohne den Osten der Region

Das Hauptargument Offenbachs: Ausgerechnet der hauptsächlich vom Landeanflug betroffene Osten der Region werde bei den Musterklagen überhaupt nicht berücksichtigt. Die West-Kommunen seien weniger belastet, die Stadt Offenbach mit ihrer Siedlungsbeschränkung jedoch stark in ihrer Oberzentrumsfunktion beschnitten.

Berücksichtigt hat der VGH nur die Klage des Offenbacher Klinikums. Dessen Entwicklungsbeschränkung lasse sich aber per Ausnahmegenehmigung rasch vom Tisch bekommen, glaubt Faulenbach da Costa.

Autor:  JÖRG MUTHORST
Datum:  11 | 12 | 2008
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