Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einen Eilantrag gegen den Verkauf des Klinikums Offenbach abgelehnt. Mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung wollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens der Stadt Offenbach die Veräußerung ihrer Anteile an dem Klinikum vorerst untersagen lassen. Bis die für ein solches Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften in der dafür vorgesehenen Acht-Wochen-Frist erreicht sind, dürften keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, argumentierten sie.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich als unzulässig einzustufen ist. So suggeriere dessen Begründung, dass bei Fortführung des Sanierungsprozesses bis 2015 eine schwarze Null für das Klinikum zu erwarten sei. Das widerspreche aber der tatsächlichen Haushaltslage der Stadt Offenbach. Auch den Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens mit Kreditaufnahme oder Ausfallbürgschaften nannte das Gericht unzureichend. (dapd)
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