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12. Dezember 2012

Klinikum Offenbach: Schlechte Chancen für Bürgerbegehren

 Von Madeleine Reckmann
800 Unterschriften sind schon beisammen.  Foto: Renate Hoyer

Das Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag zum Bürgerbegehren gegen den Klinikumsverkauf ab. Damit wollten die Betreiber einen baldigen Verkauf verhindern. Das Gericht sagt auch, dass das Begehren wohl unzulässig ist. Die Unterschriftenaktion geht weiter.

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Das Bündnis für das Bürgerbegehren gegen den Zwangsverkauf des Offenbacher Klinikums muss eine erste Schlappe einstecken. Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnte gestern seinen Eilantrag ab, mit dem das Bündnis einen Klinikverkauf verhindern wollte, bevor das Bürgerbegehren durchgeführt werden kann. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Bürgerbegehren wahrscheinlich ohnehin unzulässig sei. Der Eilantrag war am Montag gestellt worden.

Die hoch verschuldete Stadt muss das kommunale Klinikum privatisieren, weil das Regierungspräsidium keinen Kredit mehr dafür genehmigt. Piraten, Linke und Bürger wollen das jedoch verhindern und sammeln seit Mitte November Unterschriften für ein Bürgerbegehren. 800 der 2400 erforderlichen Signaturen haben sie schon beisammen. Abgabetermin ist der 3. Januar.

„Wir wollten mit dem Eilantrag verhindern, dass der Magistrat auf der Stadtverordnetensitzung am Donnerstag in einem Dringlichkeitsantrag einen Käufer präsentiert“, sagt Gregory Engels, Fraktionschef der Piraten und einer der Antragsteller für ein Bürgerbegehren. Denn nach Engels Erfahrung macht der Magistrat gerne Dampf hinter Klinik-Entscheidungen. Das Sanierungskonzept und das Markterkundungsverfahren etwa seien per Dringlichkeitsantrag entschieden worden.

„Das Positive ist, dass die Betreiber des Bürgerbegehrens jetzt eine Erklärung des Magistrats haben, dass ein Verkauf in kurzer Frist nicht vorgesehen ist“, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Otto Jäckel, der den Eilantrag stellte, aber nicht den Text zum Bürgerbegehren verfasste. Die Stadt versichere, nicht vor Ende März zu verkaufen. Das ermögliche ein Bürgerbegehren ohne zwischenzeitlich vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Die Befürchtung, das Klinikum vorschnell zu veräußern, entbehre jeder Grundlage, sagt Klinikdezernent Peter Schneider (Grüne). Das sei auch daraus ersichtlich, dass eventuelle Bieter erst vom 15. Januar an aktualisierte Daten zum Klinikum erhielten.
Ob das Bürgerbegehren überhaupt zugelassen wird, ist fraglich. Nach Ansicht des Anwalts gab das Gericht Hinweise dafür, dass Begründung und Finanzierungsvorschlag nicht ausreichen. Die erwähnte finanzielle Klinikumssanierung lasse etwa die schlechte Haushaltslage der Stadt außer Acht, heißt es in der Gerichtsbegründung. Und die Ausführungen seien nicht geeignet, den Bürgern die Tragweite der Entscheidung deutlich zu machen.

„Die Betreiber müssen sich entscheiden, ob sie das Begehren so fortführen oder die Begründung abändern“, sagte Jäckel. Letzteres würde ein neues Bürgerbegehren mit einem neuen Text bedeuten, allerdings in der gleichen Frist bis Anfang Januar. Die schon gesammelten Unterschriften wären hinfällig.

Die Betreiber denken nicht daran. „Wir machen weiter und sammeln Unterschriften“, sagt Robert Weißenbrunner von den Linken. Die Begründung des Gerichts hält er für tendenziös. Schließlich gehe es in dem Eilantrag einzig darum, einen möglichen Verkauf in der Stadtverordnetenversammlung zu verhindern und nicht um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit und den Kostenvoranschlag, sagt er. Klinikdezernent Schneider begrüßt, dass das Gericht die Zulässigkeit grundsätzlich bezweifelt. Schneider: „So kommt Ruhe ins Verkaufsverfahren.“ Auch die FDP findet die Entscheidung gut.

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