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Offenbacher Weihnachtsmarkt: Privatisierung war rechtswidrig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Entscheidung Offenbachs vom Ende der 90er Jahre nun für rechtswidrig erklärt. Die Stadt hätte ihren Weihnachtsmarkt nicht aus der Hand geben dürfen.

Städte dürfen ihre Weihnachtsmarkt nicht komplett an einen privaten Betreiber abgeben. Die Privatisierung des Weihnachtsmarktes in Offenbach Ende der 1990er Jahre sei rechtswidrig gewesen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenem Urteil. Geklagt hatte der Inhaber eines Bratwurststandes, der von dem privaten Betreiber abgelehnt worden war.
Städte dürfen ihre Weihnachtsmarkt nicht komplett an einen privaten Betreiber abgeben. Die Privatisierung des Weihnachtsmarktes in Offenbach Ende der 1990er Jahre sei rechtswidrig gewesen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenem Urteil. Geklagt hatte der Inhaber eines Bratwurststandes, der von dem privaten Betreiber abgelehnt worden war.
Foto: Rolf Oeser

Städte dürfen ihre Weihnachtsmarkt nicht komplett an einen privaten Betreiber abgeben. Die Privatisierung des Weihnachtsmarktes in Offenbach Ende der 1990er Jahre sei rechtswidrig gewesen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenem Urteil.

Geklagt hatte der Inhaber eines Bratwurststandes, der von dem privaten Betreiber abgelehnt worden war. Ob der Imbissbetreiber allerdings nun eine bessere Chance hat, auf dem Weihnachtsmarkt seine Bratwürste anzubieten, ist fraglich: Inzwischen sei ein gemeinsamer Ausschuss aus Stadt und dem privaten Marktbetreiber gebildet worden, und in Streitfragen habe die Kommune nun das letzte Wort, sagte Offenbachs Pressesprecher Matthias Müller. Vorgabe für künftige Weihnachtsmärkte sei, mehr Stände mit Weihnachtsartikeln und weniger Imbissbetriebe zuzulassen.

Die Klage des Imbissbetreibers hatte zunächst in zwei Instanzen keinen Erfolg gehabt - sowohl das Verwaltungsgericht Darmstadt als auch der VGH in Kassel hielten die Privatisierung des Weihnachtsmarktes für zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte aber die erste Entscheidung des VGH aufgehoben und den Rechtsstreit im vergangenen Jahr nach Kassel zurückverwiesen.

Nach der Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter dürfen sich Kommunen nicht einer freiwilligen Aufgabe ohne Einschränkung entledigen. In seinem neuen Urteil verweist VGH auf die bindende Wirkung dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich Gemeinden zumindest Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalten müssen. (dpa)

Aktenzeichen: 8 A 2613/09

Datum:  17 | 3 | 2010
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