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Hessen: Ohne großes Störfeuer

Peinlichen Fragen zur Polizeichef-Affäre muss sich Innenminister Volker Bouffier vor seiner Inthronisierung als hessischer Ministerpräsident nicht mehr stellen. Der Untersuchungsausschuss findet keine Termine vor dem Amtswechsel Ende August.

Innenminister Volker Bouffier (CDU). Foto: dpa

Wenn Volker Bouffier in zehn Tagen zum Ministerpräsidenten von Hessen gewählt wird, stehen immer noch schwere Vorwürfe gegen ihn im Raum. Ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit der Frage, ob der bisherige Innenminister bei der Berufung eines Parteifreundes zum Chef der Bereitschaftspolizei gegen das Recht verstoßen hat.

Doch mit peinlichen Sitzungen zu dieser Frage muss der Minister vor seiner Inthronisierung nicht mehr rechnen. Die Obleute konnten sich am Donnerstag nicht auf einen Termin vor dem 31. August verständigen. FDP-Mann Wolfgang Greilich sagt: „Es gab keine Lücken im Kalender.“

Für SPD und Grüne haben die Terminprobleme hingegen einen politischen Hintergrund. Die Koalition von CDU und FDP versuche, „auf Zeit zu spielen und Bouffier ins Amt kommen zu lassen – ohne großes Störfeuer“, sagt der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich. Seine SPD-Kollegin Nancy Faeser spricht von „Verzögerung“ und einem „starken Stück“.

Ursprünglich hatte die Koalition in dem Ausschuss aufs Tempo gedrückt und einen Abschluss bis Pfingsten angekündigt. Dann wäre die Sache schon beendet gewesen, bevor Kochs Rücktritt verkündet wurde. Doch daraus wurde nichts.

Bouffier hatte im vergangenen Jahr Hans Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt. Sein Mitbewerber Wolfram Ritter, bisher Vizepräsident, fühlte sich zu Unrecht ausgebootet. Zwei Gerichte entschieden zu seinen Gunsten – eines vor der Berufung Langeckers und eines danach.

Rechtliche Klarheit wollen die Oppositionsfraktionen nun über die Frage erhalten, welche Schlüsse Bouffier zwingend aus dem ersten Urteil hätte ziehen müssen. SPD und Grüne beantragen deshalb, dass der Untersuchungsausschuss ein Gutachten bei einem Juristen in Auftrag geben solle.

Aussagen unter Eid umstritten

Ein erster Vorstoß der Linken war gescheitert, weil sie einen Wiesbadener Verwaltungsjuristen vorgeschlagen hatten, der bereits öffentlich zur Polizeichef-Affäre Stellung genommen hatte. SPD und Grüne schlagen nun den Bochumer Rechtswissenschaftler Helmut Schnellenbach als Gutachter vor, auf den sich auch der wissenschaftliche Mitarbeiter des Ausschussvorsitzenden Axel Wintermeyer (CDU) in seinen Einschätzungen beziehe.

Über den Antrag für ein Gutachten wurde in der Sitzung vom Donnerstag aber ebenso wenig entschieden wie über die Frage, ob zwei Zeuginnen erneut vernommen werden. Die Personalchefin und die Frauenbeauftragte im Innenministerium hatten gegensätzliche Aussagen zum Verfahren vor der Ernennung Langeckers gemacht. Die Frauenbeauftragte sagte aus, die Personalchefin habe Druck gemacht und vom ausdrücklichen Ministerwunsch gesprochen. Zugleich habe sie aber darauf hingewiesen, dass die Berufung rechtswidrig wäre. Die Personalchefin bestreitet eine solche Aussage.

Die Opposition schlägt nun vor, beide Frauen noch einmal unter Eid aussagen zu lassen, um die Wahrheit herauszufinden. Die Koalition will erwägen, ob sie diesen Weg für rechtlich zulässig hält.

FDP-Mann Greilich sagt, eine Vereidigung wäre nur erlaubt, „wenn sie der Wahrheitsfindung dient“. Das müsse noch geprüft werden.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  19 | 8 | 2010
Kommentare:  5
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