Warum sitzt die Popsängerin Nadja Benaissa weiterhin in Untersuchungshaft? Zu dieser Frage wollte die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montag, mehr als eine Woche nach ihrer Verhaftung, keinen Kommentar abgeben. Juristen übten deutliche Kritik am Vorgehen der Behörde und forderten die Freilassung von Benaissa.
Der 26-Jährigen "No Angels"-Sängerin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahren 2004 und 2006 "ungeschützten Geschlechtsverkehr" mit drei Männern gehabt zu haben, "ohne diese darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV-positiv ist". Es geht um "gefährliche Körperverletzung". Benaissa war wegen "Wiederholungsgefahr" in einer Frankfurter Diskothek "Nachtleben" verhaftet worden.
"Nach meinem Dafürhalten hat sich der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erledigt", sagte Nicole Friedrich, Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, der FR. "Seit die Staatsanwaltschaft die Details zu dem Fall der Sängerin bekanntgegeben und die Presse ausführlich berichtet hat, ist die Frau doch mit Namen und Bild allgemein bekannt. Potenzielle Sexualpartner kennen sie, sie kann nicht mehr verschweigen, dass sie HIV-positiv ist."
Dringender Tatverdacht "problematisch"
Die Fachanwältin für Strafrecht hält auch den "dringenden Tatverdacht", der zum Haftbefehl führte, für "problematisch". Die Beweislage sei - so weit der Fall ihr aus den Presseberichten bekannt sei - schwierig. Der Nachweis, dass die Sängerin den früheren Sexualpartner angesteckt habe, sei nach mehreren Jahren nur schwer zu führen.
Auch Ulrich Preuß, Professor an der Hertie School of Governance und ehemaliger Verteidiger in RAF-Prozessen, wundert sich über das Verhalten der Justiz: "Strafjustiz ist reaktiv. Wenn tatsächlich die Gefahr der Wiederholung besteht, es also um zukünftige Straftaten geht, dann geht es um Prävention." Und die, so Preuß, sei Aufgabe der Polizei. "Da hätte es vielleicht auch gereicht, wenn ein paar Beamte der Dame ins Gewissen reden", so Preuß. "Mein Eindruck ist, dass da einiges schiefgelaufen ist."
Am Abend teilte die Staatsanwaltschaft überraschend mit, dass sie Haftverschonung beantragt habe. In dem Schreiben an den Haftrichter würden Auflagen vorgeschlagen, unter denen Benaissa aus der U-Haft kommen könnte. Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, über den Antrag werde nicht mehr am Montag entschieden.
Schräge Kandidaten, internationale Musik: Das ist der Eurovision Song Contest in Baku. Wegen der politischen Zustände in Aserbaidschan wird er dieses Jahr heftiger Kritik begleitet. Mehr dazu im Spezial.
Aktuelle Nachrichten aus der Gesellschaft
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.
Werben auf dem iPad
Das iPad als Werbeform bietet besonders viele Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie persönlich.