Köln (dpa) - Im Kölner "Zwitterprozess" hat eine Krankenpflegerin auch im Berufungsverfahren einen juristischen Sieg über einen Chirurgen erzielt. Der Mediziner habe die heute 49 Jahre alte Frau in einem rechtswidrigen operativen Eingriff vor 31 Jahren ohne vorherige ausreichende Aufklärung "schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt".
Das entschied das Kölner Oberlandesgericht und wies damit die Berufung des bereits in erster Instanz unterlegenen Chirurgen zurück. Das Kölner Landgericht hatte der Klägerin nach langem Leidensweg als Zwitter und folgenschwerer Operation im Februar 2008 im Grundsatz Schmerzensgeld zugesprochen, über dessen Höhe aber noch entschieden werden muss.
Das bisher beispiellose Verfahren der Krankenpflegerin Christiane V. hatte Aufsehen erregt. Sie war mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen und fälschlicherweise von der Hebamme als Junge vermerkt worden. Sie wuchs als Junge auf, fühlte sich aber als Mädchen, musste zahlreiche Hormonbehandlungen über sich ergehen lassen, hatte gesundheitliche Probleme und hegte Selbstmord-Gedanken.
Anspruch auf Schmerzensgeld wird verhandelt
Erst im Jugendlichen-Alter wurden bei "Thomas" während einer Blinddarm-Operation zufällig innere weibliche Geschlechtsorgane entdeckt. Die Entfernung der Eierstöcke und der Gebärmutter durch den beklagten Chirurgen sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberlandesgericht Köln.
Der Arzt habe der damals 18 Jahre alten Frau die inneren Geschlechtsorgane entnommen, obwohl sich nach Beginn des Eingriffs ein "essenziell" anderer Befund als erwartet ergab, wie die Richter betonten. Während vor dem Eingriff ein gemischt weiblich-männliches Geschlecht mit verkümmerten weiblichen Geschlechtsorganen angenommen worden war, zeigte sich mit OP-Beginn eine normale weibliche Anatomie mit intakter Gebärmutter und Eierstöcken. "Ohne eine erneute Aufklärung hätte die Krankenpflegerin nicht weiter operiert werden dürfen", betonte das Oberlandesgericht.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Nun muss das Kölner Landgericht in einem weiteren Verfahren über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs entscheiden. Die Klägerin hatte 100.000 Euro verlangt, da sie mit dem Eingriff unumkehrbar und gegen ihren Willen biologisch zum Mann gemacht worden sei.
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