Um zu überleben, hat sie sich schlafend gestellt. Die Augen fest geschlossen, der kleine Körper bewegungslos wie ein Stück Totholz. Kein Wort kommt über ihre Lippen, kein Schluchzen. Sie liegt auf einer aufgeklappten Schaumstoffmatratze, auf der ihr Großvater erst die Rheumadecke ausgebreitet hat, dann das Leintuch, das er danach in die Reinigung trägt, um die Flecken entfernen zu lassen. Die Dunkelheit ist ihre Rettung. Sie will nicht sehen, was nicht sein darf, und hat sogar ihre einzige Verbündete aus dem Zimmer verbannt, die Pudeldame Finni mit ihren schwarzen Knopfaugen. Sie schämt sich vor ihr.
Als der Missbrauch begann, war Antje Gruber, die ihren richtigen Namen nicht nennen will, gerade eingeschult worden. Ein fröhliches Mädchen, blond, mit Zöpfen, aus einer gutbürgerlichen Familie. Sie hat sich ausgezogen, weil ihr Großvater, den sie über alles liebte, es so wollte. Sie erduldete seine Perversionen. Auf der Schaumstoffmatratze in seinem Büro bei Stuttgart, nachts in seinem Schlafzimmer, wo Antje regelmäßig übernachtete. In den Hotels im gemeinsamen Urlaub. Sieben Jahre lang verging sich der heute 97-Jährige an seiner Enkelin, und keiner will etwas davon mitbekommen haben.
"Ich fühlte mich als Mittäterin", erinnert sich Antje Gruber. Nie habe sie sich gewehrt, geschrien. Die 39-Jährige spricht leise, aber entschieden, wenn sie von damals erzählt. "Ich will, dass er endlich bestraft wird", drängt sie und kann nicht fassen, was ihr die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt hat. Leider sei da nichts mehr zu machen. Bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eines Kindes liegt die Frist laut deutschem Recht nach Volljährigkeit des Opfers bei 20 Jahren. Antje Gruber hat sich ein Jahr zu spät getraut, den Mann anzuzeigen, der ihr Leben zerstört hat.
Verjährungsfrist bleibt unangetastet
In der Schweiz ist das seit kurzem anders. Mit knapper Mehrheit stimmten die Eidgenossen im November 2008 in einem Referendum dafür, dass Kinderschänder bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sind. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries versicherte zwar immer wieder, dass man "alles tun muss, um solche Taten zu verhindern", doch die Verjährungsfrist wollte sie nicht antasten. Dabei brauchen Opfer wie Antje Gruber viel Zeit, um eines Tages über das zu sprechen, was sie sprachlos machte.
Erst war es die Angst, den Großvater wütend zu machen, die sie schweigen ließ. Sie hätte ihn verraten müssen, die Heimlichkeiten aufdecken. Nie waren Kollegen im Büro. Niemand durfte davon erfahren, außer dem Hündchen Finni, dem sie es ins Ohr flüsterte, und dem Tagebuch. Später ging es um die Ehre der Familie. Was hätten die Nachbarn gesagt, wenn das herausgekommen wäre? Wären die Eltern wütend gewesen? Nur einmal hat sie es aufgezeichnet auf einem Blatt Papier: der Kopf mit Haarkranz, der Mund, der ihr immer die Küsschen gab. "Großvater ist böse" hat sie darüber geschrieben und gehofft, dass es jemand sieht. Doch es gelangte in die Finger des Falschen. Ihr Peiniger schimpfte die "Undankbare" aus.
Ihr größtes Geheimnis behielt Antje Gruber jahrzehntelang für sich. Nicht einmal ihrem Partner erzählte sie davon. Bis eines Tages ihr Körper rebellierte und sie nicht mehr essen konnte. Eine Dattel zu Mittag, abends ein paar Nudeln; sie verlor ein Kilo ums andere. Sie konnte nicht mehr schlafen, dachte nur noch an eines, das unaufhaltsam näher rückte: den 60. Geburtstag ihrer Mutter, der Tag, an dem sie mit ihrem Großvater an einem Tisch sitzen musste, freundlich lächelnd. Sie wollte nicht mehr stillhalten.
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