Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner hat die Staatsanwaltschaft für den mutmaßlichen Haupttäter die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht gefordert. Der heute 19-jährige Markus S. habe Brunner „nicht aus niedrigen, sondern aus niedrigsten Beweggründen“ getötet, sagte die Anklägerin Verena Käbisch am Mittwoch. Dafür müsse er zehn Jahre in Haft. Der Mitangeklagte Sebastian L. solle wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung wies dagegen den Mordvorwurf zurück und gab Brunner eine Mitschuld an der tödlichen Eskalation einer „Halbstarken-Blödelei“.
Am vorletzten Prozesstag räumte Staatsanwältin Käbisch ein, dass Brunner am 12. September 2009 am Münchner S-Bahnhof Solln tatsächlich zuerst zugeschlagen habe. Der 50-Jährige habe sich jedoch in einer „klaren Notwehrsituation“ befunden. L. und S. seien zuvor „bedrohlich“ auf ihn zugegangen. „Er wollte durch sein dominantes Verhalten, wie es üblicherweise in Selbstverteidigungskursen gelehrt wird, einen Angriff abwehren“, so Käbisch. Brunner habe sich „vorbildlich“ verhalten. „Viele Eltern würden sich in einer solchen Situation einen Dominik Brunner wünschen.“
Anklage: „niedere Beweggründe“ als Mordmerkmal
Käbisch untermauerte, dass sie nicht an eine Affekttat durch S. und L. glaube. Die beiden Jugendlichen hätten sich nach der ersten Rangelei zunächst etwa eine halbe Minute beraten, bevor sie ihr Opfer brutal attackierten. Vor allem S. habe Brunner „vielfach“ getreten. Die Tatsache, dass er sich zuvor einen Schlüssel in die geballte Faust geklemmt habe, beweise, dass er den Geschäftsmann „schwerstmöglich“ habe verletzen wollen. Es sei ihm um einen „Kampf ohne Grenzen“ gegangen.
Es gebe keinen Zweifel, so die Anklägerin, dass die Schläge und Tritte Brunners Tod „kausal“ ausgelöst hätten. Zwar habe Brunner ein krankes Herz gehabt, ohne die Attacke aber würde er noch heute leben. „Niemand“, so Käbisch, „hat Anspruch auf ein top-gesundes Opfer.“ Da S. sich für Brunners Einmischung in einen geplanten Raub habe rächen wollen, liege ein niedriger Beweggrund, und damit ein Mordmerkmal vor. Das Geständnis von S. wertete Käbisch als taktisch motiviert.
Etwas anders stelle sich die Lage im Fall von Sebastian L. dar. Der geständige 18-Jährige habe letztlich wohl wirklich versucht, S. von Brunner wegzuzerren. Zwar sei er, so Käbisch, „nur einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt“ gewesen. Aber alles in allem sehe sie bei ihm nur eine Körperverletzung mit Todesfolge. Nebenklage-Anwältin Annette von Stetten schloss sich diesem Diktum an. Brunner habe „alles richtig gemacht“, die beiden Angeklagten alles falsch. Diese hätten neben Brunner „auch seine Eltern auf dem Gewissen“. Felicitas und Oskar Brunner seien körperlich und seelisch zerrüttet.
Die Verteidiger entwarfen ein völlig anderes Bild vom Tatgeschehen. Brunner, so der Anwalt Hermann Sättler, habe die Situation in der S-Bahn nach Solln gründlich missverstanden. Die beiden Angeklagten hätten dort gar keine Kinder mehr bedroht, sondern lediglich halbstark gefrotzelt. Einen bevorstehenden Übergriff habe es nur in Brunners „Vorstellungswelt“ gegeben.
Dieser sei es auch gewesen, der in Solln die Prügelei mit S. und L. provoziert habe. Erst durch dessen Faustschlag sei die Situation eskaliert. „Es lag objektiv keine Notwehrlage vor.“ Auch eine längere Beratung zwischen S. und L. vor ihrer Attacke könne es nicht gegeben haben. Sättler sprach von „Phantasiezeugen“, die seinen Mandanten Markus S. zum Monster gemacht hätten.
Die Anwälte bewerteten die Tat in zwei Phasen, zunächst als Körperverletzung mit Todesfolge und in der zweiten Phase als versuchten Totschlag. Erst als Brunner am Boden lag, sei eine bedingte Tötungsabsicht bei S. anzunehmen gewesen. Die Verteidiger forderten eine Jugendstrafe von „deutlich weniger als sieben Jahren“ Haft für Markus S., für Sebastian L. maximal dreieinhalb Jahre Haft. Das Urteil soll am 6. September gesprochen werden. (mit dpa/rtr)
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