Er spricht kein Wort, nur den Hauch eines Lächelns schenkt Jörg Kachelmann den Journalisten, die stundenlang vor der grünen Stahltür der Justizvollzugsanstalt Mannheim gewartet haben. Und weil er bei seinem ersten Schritt ins Freie nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft nichts sagt, beginnen gleich wieder die Mutmaßungen der Beobachter vor Ort und der live zugeschalteten Experten. Warum hält er den Mund und lächelt nur? Könnte das schon die Strategie für das Strafverfahren andeuten – zu den Vorwürfen schweigen und von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern?
Ob der Prozess tatsächlich wie geplant am 6. September beginnt, selbst das ist nun unklar, nachdem Jörg Kachelmann wieder frei ist – 131 Tage nach seiner Verhaftung am 20. März. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Vergewaltigung in einem besonders gravierenden Fall in Tateinheit mit Körperverletzung an seiner Ex-Geliebten, die die Öffentlichkeit unter ihrem zweiten Vornamen Simone kennt: Bis Mittwoch wog dieser Vorwurf so schwer, dass Kachelmann in Untersuchungshaft saß und die Hauptverhandlung daher so rasch wie möglich eröffnet werden musste. Nun, da das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag die Freilassung Kachelmanns anordnete, hat es die Justiz nicht mehr so eilig. Womöglich würden nun dringendere Fälle vorgezogen, teilte das Landgericht Mannheim mit.
Wettermoderator Jörg Kachelmann steht nicht mehr unter dem dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung, aber weiterhin unter Verdacht.
Das ist kompliziert, aber kein Widerspruch. Nach einer Strafanzeige gibt es zunächst ein Ermittlungsverfahren, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft den Vorwurf prüfen. Erhärtet sich der Verdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Hält auch das zuständige Gericht den Angeklagten für hinreichend verdächtig, wird die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Aufgrund der Unschuldsvermutung bleibt ein Angeklagter bis zur rechtskräftigen Verurteilung in der Regel in Freiheit. Liegt aber sozusagen eine „erhöhte Verdachtsstufe“ vor und besteht zusätzlich Fluchtgefahr oder sogenannte Verdunklungsgefahr, kann schon ein Beschuldigter in Haft genommen werden. Voraussetzung ist ein Haftbefehl wegen „dringenden Tatverdachts“.
Über Haftbefehl und Untersuchungshaft entscheidet zunächst der Ermittlungsrichter, nach der Anklageerhebung dann das zuständige Gericht. Haftbefehle und Untersuchungshaft werden von der höheren Gerichtsinstanz überprüft. (ukn)
Es bestehe „im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr“, urteilten die Karlsruher Richter. Kachelmann kann mit großer Erleichterung dem Strafprozess entgegensehen. Denn in seiner Entscheidung stellte der 3. Strafsenat des OLG auch fest, dass angesichts eines „bestreitenden Angeklagten“ und der Nebenklägerin Simone als einziger Belastungszeugin in diesem Fall „Aussage gegen Aussage“ stehe.
Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Mannheim
Bei dem mutmaßlichen Opfer, so stellten die Richter fest, könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass es Kachelmann mit der Anzeige bestrafen oder wissentlich zu Unrecht belasten wolle. Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht und sie erst korrigiert, als sie mit Ermittlungsergebnissen konfrontiert wurde, die ihren Aussagen widersprachen. Aufgrund der Untersuchungen und rechtsmedizinischen Gutachten könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.
Diese Bewertung der OLG-Richter ist eine Ohrfeige vor allem für die Staatsanwaltschaft Mannheim: Sie hatte nach der Detektivarbeit der Verteidigung zur Beziehungsgeschichte von Kachelmann und Simone ein aussagepsychologisches Gutachten bei der Bremer Psychologie-Professorin Luise Greuel be stellt, aber Anklage erhoben, bevor das 126-Seiten-Gutachten vorlag. Die Aussage der Ex-Freundin, so die zentrale Aussage der Expertin, erfülle nicht die Mindestanforderungen an Logik, Detailtreue und Konstanz. Die Frau schildere die Vergewaltigung nur vage und oberflächlich. Dass Kachelmann ihr nahezu ununterbrochen das Messer an den Hals gehalten haben soll, sei zudem „unwahrscheinlich bis unmöglich“.
Der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler versuchte in einem Gegengutachten (ebenfalls auf Antrag der Staatsanwaltschaft) die lückenhafte Erinnerung von Simone an Phasen der angeblichen Vergewaltigung zu erklären: Wer, wie sie in der Tatnacht, unter Todesangst leide, könne bestimmte Details im Gehirn nicht abspeichern. Das sei der Grund, warum die Ex-Freundin beispielsweise nicht schlüssig wiedergeben könne, was Kachelmann genau mit dem Tomatenmesser gemacht habe. Seidler ist zugleich Simones Therapeut.
Der Fall des Wettermanns bewegt seit Monaten die Nation. Es gab Meinungs- und Leserumfragen zur Frage der Schuld des TV-Stars. Längst ging es nicht nur um das vorgeworfene Verbrechen, sondern vor allem um das Privatleben des Jörg Kachelmann, über das echte und vermeintliche Ex-Geliebte ihre Geschichte und ihre Vorwürfe auf vielen Zeitschriften-Seiten ausbreiten durften. Die Öffentlichkeit hatte längst geurteilt, bevor der Verteidigung schließlich der Kragen platzte und sie sich mit einer Erklärung über den „Mannheimer Justizskandal“ Gehör verschaffte. Doch das Karlsruher Gericht habe, wie am Donnerstag Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock feststellte, dem Skandal Grenzen gesetzt: „Ihm verdanken wir in diesem Verfahren die Auferstehung der Unschuldsvermutung und die Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit.“
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