Wie werden DNA-Spuren am Tatort gesichert?
Nach Möglichkeit sichert man sie mit dem Objekt, das die Spur trägt. Wenn der Spurenträger zu groß ist, wird ein Stück herausgetrennt. Ist das nicht möglich, werden sogenannte Hilfsspurenträger benutzt wie Wattestäbchen. Damit tupfen Ermittler zum Beispiel Stellen am Tatort ab, die der Täter berührt haben könnte.
Wie werden die Spuren im Labor analysiert?
Es wird ein Teil des Watteköpfchens entnommen, aus dem die DNA extrahiert wird. Falls die Menge zu gering ist, wird die DNA vervielfältigt mithilfe der Polymerase-Kettenreaktion und dann elektrophoretisch aufgetrennt. Anschließend erkennt ein spezielles Computer-Programm die spezifischen DNA-Merkmale und wertet sie aus.
Woher kommen die Wattestäbchen der Spurensicherung?
Es sind Massenartikel für den medizinischen Gebrauch. Sie sind also steril, können aber DNA-Spuren enthalten. Erst seit kurzem testet ein Hersteller ein Verfahren, das mögliche DNA vernichtet.
War den Kriminologen die Möglichkeit einer Kontaminierung immer klar?
Ja, deshalb gibt es Kontrollen. Bei DNA-Tests in kriminaltechnischen Labors laufen immer Blindproben der Hilfsspurenträger mit.
Welche Firmen stellen die Wattestäbchen her?
Das LKA Baden-Württemberg bezieht die Wattestäbchen nach internen Angaben von einer einzigen Firma, die auch die beiden österreichischen Kriminalämter beliefert, die ebenfalls Phantom-Spuren gefunden haben.
Warum gibt es nur eine einzelne Spur in Frankreich und nur zwei in Hessen?
Gemessen an den Tausenden eingesetzter Wattestäbchen sind 40 gefundene DNA-Spuren des möglichen Phantoms äußerst wenig. Das heißt, wenn die Wattestäbchen kontaminiert wurden, dann nur sporadisch und nicht massenhaft.
Es wird nur ein Abschnitt des Gens untersucht, die Short Tandem Repeats. Bieten sie genügend Unterschiede zur Identifikation einer Person?
Statistisch weiß man, wie häufig bestimmte STR-Merkmale in der Bevölkerung auftreten. Wenn genügend dieser Merkmale bestimmt werden, kann die Probe eindeutig zugeordnet werden - außer bei eineiigen Zwillingen.
Können die Ermittler mit der DNA-Analyse in Fallen tappen, etwa wenn Empfänger von Rückenmarkspenden zwei Genmuster am Tatort hinterlassen?
Ein DNA-Befund allein reicht nie aus in einem Strafprozess. Um eine verdächtige Person zu belasten, müssen weitere Indizien hinzukommen.
Wurden die Möglichkeiten der DNA-Analyse überschätzt?
Kriminologen meinen nein. Sie schätzen die Technik nach wie vor.
Thorsten Herdickerhoff
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