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02. April 2012

Dritte Instanz: Prozess um Sex-Video von Otti Fischer geht weiter

Schauspieler Ottfried Fischer beim Prozessbeginn um die Prostituierten-Affäre. Foto: dpa

Der Prozess um Schauspieler Ottfried Fischer und das mit einem Sexvideo erzwunge Exklusiv-Interview geht weiter. Vom Landgericht war der Journalist freigesprochen worden.

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München –  

Der Prozess um ein Sex-Video von Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer (58) geht an diesem Dienstag in München in die dritte Instanz. Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen in dem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht die Rechtmäßigkeit des Landgerichtsurteils überprüfen lassen, das einen Journalisten freigesprochen hatte.

Der Ex-„Bild“-Reporter war angeklagt, weil er den Schauspieler und Kabarettisten mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben soll. Er hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen.

Vor dem Amtsgericht war der Journalist im Oktober 2010 noch zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden, das Landgericht sprach den Journalisten in der Berufungsverhandlung im Mai 2011 jedoch frei. Die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei ein „Bestandteil journalistischer Recherche“ und von der Pressefreiheit gedeckt, argumentierte das Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer, der in dem Prozess Nebenkläger ist, legten Revision ein. Das Oberlandesgericht muss nun prüfen, ob in dem Verfahren oder bei der Begründung des Urteils rechtliche Fehler gemacht wurden. Sollte das Revisionsgericht dem Antrag von Anklage oder Nebenklage folgen und das Urteil aufheben, muss sich eine andere Kammer des Landgerichts erneut inhaltlich mit dem Fall befassen.

Die Staatsanwaltschaft würde dann erneut argumentieren, dass Fischers höchstpersönlicher Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt wurde. „Wir gehen davon aus, dass auch eine Nötigung in Betracht kommt“, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Thomas Steinkraus-Koch.
Die Verteidigung des Journalisten sieht hingegen bei diesem kein strafrechtliches Verschulden. „Auch in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht kann es kein anderes Ergebnis als einen Freispruch geben“, sagte Anwalt Ulrich Ziegert. (dpa)

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