Heinsberg. Als es dunkel wurde, gingen die Heinsberger auf die Straße. Noch am Dienstagabend, kurz nachdem die Warnung über das Lokalradio lief, schrien sie im Pulk ihre Angst vor dem unbekannten Mann heraus. "Wegsperren, wegsperren!", skandierten sie in dem kleinen Ort nördlich von Aachen, und "Kinderschänder, raus aus dem Haus!"
Sie wollen weitermachen, bis Karl D. wieder weg ist. Denn weil der Mann am vergangenen Wochenende in Bayern aus der Haft entlassen wurde und zu seiner Familie nach Heinsberg zog, hat die Stadt eine öffentliche Warnung vor dem verurteilten Sexualstraftäter ausgesprochen. Während entlassene Häftlinge im günstigsten Fall in der Anonymität ein neues Leben führen können, ist D. nun stadtbekannt - und weit darüber hinaus.
Auf den Werbeschildern der Cafés und Kioske prangt die Boulevard-Schlagzeile "Landrat warnt Bürger vor Sexbestie". Das Lokalradio erwähnt in den Nachrichten zu jeder vollen Stunde den Zuzug des verurteilten Vergewaltigers - zusammen mit der Aufforderung, wachsam zu sein.
Täter verweigert Therapie
Der Mann hat seine Haftstrafe verbüßt. D. saß in Bayern 14 Jahre wegen der Vergewaltigung zweier Mädchen. Schon 1984 war er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt worden. Er leugnete alle Taten und verweigerte sich auch einer Therapie, um seine Triebe in den Griff zu bekommen.
Den juristischen Streit, ob D. nachträglich in Sicherungsverwahrung geschickt werden kann, muss der Bundesgerichtshof noch entscheiden. Seit 2004 ist es möglich, Täter, die auch nach ihrer Haftstrafe als gefährlich gelten, unter etwas gelockerten Bedingungen unbefristet in Haft zu behalten. Die Einschätzung der Gefahr ist stets der umstrittene Punkt von gerichtlichen Gutachten.
Der Landrat und Chef der Kreispolizeibehörde, Stephan Pusch, sprach die öffentliche Warnung vor D. am Dienstag aus. Tags zuvor hatten RTL-Kamerateams in der Stadt mit den backsteinfarbenen Häusern gefilmt. "Ich hatte Angst, dass eine Hysterie über uns hereinschwappt", sagt Christdemokrat Pusch. Er spricht schnell, seine Stimme überschlägt sich fast. "Was, wenn was passiert wäre? Dann hätten doch alle Medien gerufen, wir hätten nicht genug gegen den Täter unternommen."
Innenministerium prüft Rechtmäßigkeit der Warnung
Was Pusch über den Täter verbreiten ließ, klingt angsteinflößend. In seiner Pressemitteilung ist die Rede von einem "hohen Maß an Brutalität und Grausamkeit", mit der die früheren Opfer misshandelt worden seien. Jurist Pusch gibt zu: "Wir betreten absolutes Neuland. Ich habe den Schutz der potenziellen Opfer höher eingestuft als das Interesse an Resozialisierung", sagt der Mann mit dem grauen Bürstenschnitt. Das NRW-Innenministerium prüft inzwischen, ob Puschs Bekanntmachung rechtens ist oder gegen das Interesse des Staates an Resozialisierung verstößt.
Die Polizei erhielt zahlreiche Anrufe von aufgebrachten Eltern und auch Jugendlichen. "Die meisten waren aber froh, gewarnt worden zu sein", sagt Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken.
Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft dürfte für D. im Kreis Heinsberg nun unmöglich geworden sein. Er wohnt im Stadtteil Randerath, einem Dorf mit einer Eckkneipe, einer Kegelbahn und einem Bäcker, durchzogen vom winzigen Flüsschen Wurm. Nur sieben schmale Straßen führen von der Landstraße weg, ehe wieder plattes Ackerland beginnt.
Stadt im Ausnahmezustand
Die Stadt wird noch auf ungewisse Zeit im Ausnahmezustand verharren. "Wenn der Mann auf freiem Fuß bleibt, sind wir in einer sehr unglücklichen Position", sagt Pusch. Wie der Bundesgerichtshof über die nachträgliche Sicherungsverwahrung entscheiden wird, ist offen.
Auch die Beschwerde der Staatsanwälte beim Oberlandesgericht in Bayern, den Ex-Häftling einstweilig unterzubringen, wird "noch einige Wochen in Anspruch", nehmen, so Sprecher Hans-Kurt Hertel. Der Knackpunkt liege in den verschiedenen Gutachten: Hatte ein Psychologe D. bei seiner Verurteilung vor 13 Jahren keine Rückfallgefahr bescheinigt, gaben nun zwei weitere Gutachter an, Karl D. werde womöglich erneut Verbrechen begehen, so Hertel. "Die Sicherungsverwahrung ist ein ganz heikles juristisches Thema."
Möglicherweise, auch davon geht die Polizei aus, wird D. seinen Wohnort erneut wechseln, und eine weitere Stadt wird vor der Frage stehen, wie viel Aufklärung sinnvoll ist - und wann Wissen vielleicht nur Angst schürt.
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