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Fall Brunner: Geständnis der Angeklagten teilweise widerlegt

Mit der Vernehmung erster Zeugen ist der Prozess im Fall Brunner fortgesetzt worden. Polizisten widerlegten dabei laut Staatsanwaltschaft die Geständnisse der Angeklagten in wichtigen Punkten.

Staatsanwältinnen
Die Staatsanwältinnen Verena Käbisch (li.) und Nicole Selzam.
Foto: AFP
München –  

Der zur Tatzeit am 12. September vergangenen Jahres 18-jährige Markus S. und der damals 17-jährige Sebastian L. hatten zum Prozessauftakt am Dienstag gestanden, den 50-jährigen Brunner am Münchner S-Bahnhof Solln geschlagen und getreten zu haben. Dabei wiesen sie aber den Vorwurf der Anklage zurück, dies aus Rache dafür getan zu haben, dass Brunner vier Teenager vor ihrem Erpressungsversuch geschützt hatte. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt, Brunner erhielt posthum für seine Zivilcourage das Bundesverdienstkreuz.

Die Kammer will nach dem Geständnis nun mit Hilfe der Zeugenbefragung herausfinden, ob die beiden tatsächlich – wie in der Anklageschrift dargestellt – einen Mord aus Rache verübten oder ob es sich um eine milder zu bestrafende Tat wie Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelte. Die Obduktion der Leiche Brunners hatte ergeben, dass er mit insgesamt 22 Faustschlägen und Tritten auf den Oberkörper malträtiert worden war. Brunner starb wenige Stunden nach der Tat im Krankenhaus. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden eine Stunde später am Tatort festgenommen.

Ein Kommissar der Mordkommission sagte, der als Haupttäter beschuldigte Markus S. habe bereits in seiner ersten Vernehmung nach seiner Festnahme wie auch in seinem Geständnis vom Dienstag angegeben, dass Brunner als Erster zugeschlagen habe. S. hatte im Prozess gesagt, erst dieser Schlag habe seinen Gegenangriff ausgelöst.

Ein ebenfalls am Tatort am Münchner S-Bahnhof Solln eingesetzter Polizist gab vor Gericht die Zeugenaussage einer Frau wieder, wonach Brunner – wie vom Angeklagten S. ausgesagt – sich vor der Prügelei in Drohgebärde vor den zwei Heranwachsenden aufgebaut habe und wie ein Boxer herumgetänzelt sei. Außerdem bestätigte sie demnach die Angabe von S., Brunner habe Markus S. gegen die S-Bahn geschubst.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, sagte am Rande des Prozesses, trotz dieser Zeugenaussagen hätten sich bereits einige falschen Angaben im Geständnis gezeigt. So gaben die befragten Polizisten durchweg an, dass ihnen keine Alkoholisierung oder ein Drogenmissbrauch bei den Angeklagten aufgefallen sei. Der als Haupttäter geltende Markus S. hatte dagegen ausgesagt, er habe vor der Tat zweieinhalb Liter Bier und gut eine halbe Flasche Wodka getrunken. An das Geschehen am S-Bahnhof könne er sich zum größten Teil nicht mehr erinnern, weil er einen „Filmriss“ gehabt habe.

Stockinger verwies außerdem darauf, dass Zeugen den Polizisten berichtet hätten, die zwei Angeklagten seien drohend auf Brunner losgegangen. Brunner habe ein Recht gehabt, zuzuschlagen, sagte sie. Ob Brunner tatsächlich als Erster zugeschlagen habe, spiele keine Rolle.

Insgesamt sollen in dem Prozess 53 Zeugen und vier Gutachter aussagen, das Urteil soll Ende Juli fallen. Dem inzwischen 19-jährigen Markus S. droht bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Haftstrafe. Dem heute 18-jährigen Sebastian L. drohen maximal zehn Jahre Jugendhaft. (afp)

Datum:  14 | 7 | 2010
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