Güstrow. Die Deutsche Kinderhilfe sieht es als "trauriges Signal", dass im Fall der verhungerten Lea-Sophie die mögliche Mitschuld des Schweriner Jugendamts ungeklärt bleibt. Die Vorgänge in der Verwaltung "hätten unbedingt aufgearbeitet werden müssen", sagte der Kinderhilfe-Bundesvorsitzende Georg Ehrmann am Mittwoch.
Der Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern hatte die Ermittlungen gegen die Staatsanwaltschaft im Fall Lea-Sophie eingestellt. Die Behörde war angezeigt worden, weil sie mögliche strafbare Versäumnisse des Jugendamts vor dem Hungertod des Kindes nicht weiterverfolgt hatte.
Die Fünfjährige war im November in Schwerin verhungert. Die Eltern wurden wegen Mordes durch Unterlassen zu je elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft entschied, es gebe keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten".
Ehrmann betonte nun, der Untersuchungsausschuss der Stadt Schwerin habe eindeutig festgestellt, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn das Jugendamt korrekt gearbeitet hätte. "Es ist deshalb skandalös, dass die strafrechtliche Aufarbeitung in der Verwaltung ausbleibt", kritisierte er. ap
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