So verurteilte das Landgericht Köln im Juni 2007 einen 38-jährigen HIV-infizierten Monteur zu acht Jahren Haft. Er hatte vier Frauen wissentlich mit dem Virus infiziert. Die Richter erkannten auf gefährliche Körperverletzung in vier Fällen. Außerdem verurteilten sie ihn wegen einer Vielzahl von Fällen versuchter gefährlicher Körperverletzung, weil er mit zahlreichen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hatte, ohne sie zu infizieren. Einer Frau soll der Mann sogar eine SMS geschrieben haben, in der es hieß: "Viel Spaß mit HIV".
Drei Jahre Haft lautete das Urteil für einen 26-Jährigen im September 2007 in Braunschweig. Der junge Mann hatte seiner Partnerin verschwiegen, dass er HIV-positiv getestet worden war und sie infiziert. Um die Bedenken der 22-Jährigen gegen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu zerstreuen, hatte er ihr sogar einen gefälschten Aids-Test vorgelegt. Der Mann hatte außerdem mit einer weiteren Frau geschlafen.
Im Januar 2007 wurde ein HIV-infizierter Mann vom Landgericht Würzburg zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Kenianer hatte mit mehreren Frauen ohne Kondom geschlafen und ihnen nichts von seiner Infektion erzählt. Das Gericht verurteilte den 38-Jährigen wegen versuchter und gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen. Zwei seiner Ex-Freundinnen steckten sich mit dem Aidserreger an.
Zu zehn Jahren Gefängnis verurteilte das Landgericht Stuttgart im Juli 2001 einen Aids-kranken US-Rapper wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte von Oktober 1999 bis November 2000 mindestens vier Frauen mit dem tödlichen Aids-Virus angesteckt. Obwohl der Mann nach Ansicht des Vorsitzenden Richters seit mehreren Jahren von seiner Krankheit gewusst haben musste, nahm er "billigend in Kauf", dass er seine Sex-Partnerinnen infizierte. (dpa)
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