Die Wiederholungsgefahr wird geprüft, wahrscheinlich ist das der entscheidende Fortschritt im juristischen Fall der Sängerin Nadja Benaissa. Man arbeite eng mit der Verteidigung zusammen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, sagte der Darmstädter Staatsanwalt Ger Neuber am Donnerstag im Gespräch mit der FR. "Wir überprüfen, ob die Haft weiter bestehen muss", sagte Neuber, derzeit prüfe die Behörde, "welche Möglichkeiten es gibt". Benaissa kann danach auf baldige Freilassung hoffen.
Die 26-jährige Sängerin war am Karsamstag vor ihrem Konzert im Frankfurter Club "Nachtleben" von der Kriminalpolizei festgenommen worden, weil sie verdächtigt wird, mindestens einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV infiziert zu haben, obwohl sie von ihrer eigenen Infektion wusste. Der Mann hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt.
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Ob seine HIV-Infektion tatsächlich von Nadja Benaissa stammt, soll nach Angaben der Darmstädter Behörde nun in einem immunologischen Gutachten geklärt werden. Dieses sei von der Behörde bereits in Auftrag gegeben worden, sagte Neuber. Er gehe davon aus, dass ein Ergebnis in drei bis vier Wochen vorliegen werde.
Ein solches Gutachten kann nach Angaben von Experten zweifelsfrei nachweisen, ob beide Partner das gleiche HI-Virus in sich tragen. "Das geht", sagte Martin Stürmer, Virologe am Klinikum der Frankfurter Goethe-Universität. Allerdings könne nicht die Richtung der Übertragung nachgewiesen werden.
In so genannten Sequenzanalysen untersucht Stürmer die Verwandtschaft der Viren, indem er sie isoliert und auf ihre Gen-Sequenzen hin überprüft. Zwar sei das HI-Virus in der Lage, sich je nach Immunsystem sehr schnell und sehr stark zu verändern, die Erbinformation bleibe dabei aber nachweisbar, so Stürmer gegenüber der FR.
Dabei spiele die Zeit, die seit der Infektion vergangen ist, eine Rolle, "es ist aber schon gelungen, auch nach sieben Jahren noch eine Verwandtschaft nachzuweisen", sagte Stürmer. Für die reine Analyse am Computer benötige er dreieinhalb Tage, für ein Gutachten werde deutlich mehr Zeit veranschlagt. "Da gehen wir sehr vorsichtig ran, um Kontaminationen zu vermeiden", sagte Stürmer.
Bei Gutachten werde die Analyse deshalb "Schritt für Schritt" vorgenommen und könne zwei bis drei Monate dauern. Gutachten dieser Art seien bereits mehrfach vor Gericht verwendet worden, sagte Stürmer.
Für großes Aufsehen sorgte der Fall eines HIV-infizierten Mechanikers, dem vor zwei Jahren mit einem virologischen Gutachten nachgewiesen werden konnte, dass er vier Frauen mit dem Virus angesteckt hatte. Per SMS-Chat hatte der Mann die Frauen kennen gelernt, einige von ihnen, wie Tina S. (Name von der Redaktion geändert), hatten sogar Kinder.
"Die junge Frau hatte einfach Riesenpech", sagte ihre Rechtsanwältin Christiane Krause-Schumann der FR. Erst nach einem Anruf der Polizei und einem HIV-Test erfuhr die Geschädigte, dass der Mann sie wissentlich angesteckt hatte.
Der Täter wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Köln 2007 zu achteinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Schuldig machte er sich zudem der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Er hatte mit vielen Frauen ungeschützten Sex gehabt, ohne sie jedoch zu infizieren.
Tina S. ist aus ihrem früheren Wohnort weggezogen. "Meine Mandantin hat die Belastung nicht mehr ausgehalten, dass es alle wussten", sagt ihre Anwältin. Momentan läuft noch eine Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro.
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