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FR-Interview mit Tieranwalt Goetschel: Im Zweifel für das Meerschwein

Der Schweizer Antoine Goetschel ist der weltweit einzige Tieranwalt, doch sein Job soll eingespart werden. Ein Gespräch über Schlangen auf der Flucht, die Würde der Mücke und militante Hobby-Angler.

Anwalt Goetschel setzt sich auch für die Rechte von Meerschweinen ein.
Anwalt Goetschel setzt sich auch für die Rechte von Meerschweinen ein.
Foto: ddp

Herr Goetschel, wen vertreten Sie gerade vor Gericht?

Eine über ein Meter lange Boa Constrictor. Sie ist einer Schlangenhalterin aus Zürich entwichen, was die Frau nicht weiter gekümmert hat. Sechs Monate lang hat sich die Boa in der Stadt herumgetrieben, mitten in der Zivilisation! Erst als sie wieder bei der Halterin aufgetaucht ist, hat diese die Polizei gerufen, weil sie mit dem Tier nichts mehr zu tun haben wollte.

Ist das Urteil schon gefallen?

Die Frau ist zu der von mir angeregten Geldstrafe von etwa 220 Euro verurteilt worden. Ich hoffe, dass sie einsieht, als Schlangenhalterin nicht zu taugen.

Und wie geht es Ihrer, äh, Mandantin?

Ja, ja, wir können sie ruhig so nennen. Nun: Meine Mandantin wurde einem Wildtierspezialisten übergeben, der hat sie in fürsorgliche Hände weiterplatziert. Der Schlange geht’s jetzt gut. War kein schlimmer Fall.

Was war ein schlimmer Fall?

Da gibt es viele: halbverhungerte Hunde. Lebendige Hühner eingepfercht in Milchkannen. 149 Katzen, die in einem Raum gehortet wurde. Beim behördlichen Einschreiten mussten mehr als die Hälfte davon euthanasiert werden. Ein Pferdetrainer: Der wollte den Willen seines Pferdes brechen, hat ihm aber den Schädel gebrochen. Ein anderer Angeklagter hat sein Meerschweinchen zerschnitten und zerstochen, mit Benzin übergossen, angezündet, alles gefilmt und als harte Pornografie angeboten.

Wie schrecklich!

Nun, dass jemand sagt, ich erfreue mich daran, dass das Tier leidet, bleibt doch die Ausnahme. Wir haben es vielmehr meistens mit einem überspitzten Desinteresse zu tun. Tiere werden als Produktionsware gesehen. Wenn sie tot sind oder halbtot, dann schmeißen wir sie weg. Das ist eine Kaltschnäuzigkeit, die kaum noch erschreckt. Die meisten Straftaten gegenüber Tieren werden vom Tierhalter begangen. Der kann sich einen buckligen Anwalt nehmen, das Tier nicht. Deshalb gibt es den Tieranwalt.

Zur Person

Antoine F. Goetschel, 52, ist Rechts- und Tieranwalt. Seine offizielle Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Schweizer Kantons Zürich. Das Amt wurde 1992 durch einen Bürgerentscheid eingeführt und ist weltweit einmalig.

Goetschel hat das Mandat vor drei Jahren im Nebenamt übernommen, er betreut 150 bis 200 Fälle pro Jahr. Die Bezahlung erfolgt durch den Kanton – doch nicht mehr lange. Das Schweizer Parlament hat eine neue Strafprozessordnung verabschiedet, und der Kanton Zürich hat dabei das Amt des Tieranwalts abgeschafft. FR

Haben Sie Haustiere?

Ich und mein Schatz, wir hätten irgendwann gerne zwei Hunde, für sie einen Weimeraner, für mich ein Struppi-Hündchen. Allein, es fehlen uns die Zeit und der Platz, uns ausgiebig um sie zu kümmern. Und, glauben Sie mir, es gibt so einige, die nur darauf warten, dem Tieranwalt ein Strafverfahren wegen Tiermisshandlung anzuhängen. Aber den Spaß mache ich denen nicht.

Hatten Sie als Kind Haustiere?

Zwei Meerschweinchen. Nacheinander, nicht miteinander. Das ist heute in der Schweiz verboten. Zu Recht! Meerschweinchen sind soziale Wesen, sie sollen nicht allein leben. Als Kind dachte ich, wenn ich sie mag, reicht das. Aber Tierliebe ersetzt Fachwissen nicht.

Woher wollen Sie wissen, welches Bedürfnis ein Tier hat?

Vielleicht mag ein fauler Hund nicht jeden Tag durch den Park spazieren.

Ein Hund will und braucht Bewegung und täglichen Sozialkontakt mit Menschen und Artgenossen. Aber es gibt Ober- und Untergrenzen. Die Obergrenze ist die Überanstrengung: Ein 60-Kilogramm-Bernhardiner darf nicht dazu gezwungen werden, täglich drei Stunden Marathontraining mitzumachen. Aber gar nicht Gassi gehen, das ist die Untergrenze.

Sind Sie Tierschützer? Was machen Sie, wenn jemand eine Mücke totschlägt?

Ach, die Mücke! Nach jedem meiner Referate kommt die Frage zur Mücke. Die Mücke ist im schweizerischen Tierschutzgesetz als wirbelloses Tier nicht geschützt. Wenn jemand eine Mücke tötet, macht er sich nicht strafbar. Doch verletzt er sie auf ethischer Ebene, in ihrer verfassungsmäßigen geschützten Würde.

Stellen Sie ihn also trotzdem zur Rede?

Ich will nicht maßregeln, ich trage schließlich auch Lederschuhe. Es geht um eine rein ethische Frage: Nur weil ich zu faul bin, aufzustehen und mir einen Tropfen Lavendelöl auf die Haut zu schmieren, rechtfertigt das den Tod von Mücken? Diese Diskussionen sind oft aufgeheizt, das Thema wird unnötig emotionalisiert.

Bekommen Sie Drohbriefe?

Selten. Aber es gab einen Fall gegen einen Fischer. Der hat in einem Interview damit geprahlt, wie lange er einen kapitalen Hecht an der Angel hatte. Mehr als 15 Minuten! Da war der ganz stolz drauf. Den Fall habe ich verloren und ich musste erfahren, wie groß der Teil derjenigen Fischer ist, die recht hemdsärmelig und gefühlsarm mit ihren Fischen umgeht. Wer das hinterfragt, wird niedergemacht. In einer E-Mail stand: Man müsse mich stundenlang durch den Zürichsee ziehen und im Ausland abwerfen!

Welches Tier lässt sich am leichtesten verteidigen?

Bei den putzigen Meerschweinchen ist es recht einfach. Wenn einer eine Schlange absticht und anzündet, ist es weitaus schwieriger, Mitgefühl zu erzeugen. Auf der Sympathieskala ganz unten schwimmt tatsächlich der Fisch.

Das Amt des Tieranwalts im Kanton Zürich steht nicht unter Artenschutz. Im Januar 2011 wird es abgeschafft. Was machen Sie dann?

Ich werde mich darum kümmern, wieder artgerecht Geld zu verdienen – durch Fälle ohne Tierbeteiligung. Als Tieranwalt wird man nicht reich.

Interview: Lenz Koppelstätter

Datum:  3 | 12 | 2010
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