Herr Wolfsperger, wollen Sie alle Frauen auf den Mond schießen?
Ich habe nichts gegen Frauen.
Douglas Wolfsperger,51, ist ein renommierter Regisseur von Spielfilmen und Dokumentarfilmen. In seinem aktuellen Film "Der entsorgte Vater" (seit Donnerstag in den Kinos) erzählt er von sich und vier weiteren Vätern, die keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben. Ihre Ex-Frauen haben ihnen das Umgangsrecht streitig gemacht - letztlich mit Erfolg.
Die "entsorgten Väter" im Film haben sich nachweislich keines strafrechtlich relevanten oder kindsgefährdenden Vergehens schuldig gemacht. Deshalb kritisiert der Film nicht nur das Verhalten von Müttern, die ihren Kindern die Väter entziehen, sondern vor allem auch die deutschen Familiengerichte und deren langwierige Verfahrenspraxis.
Acht Jahre lang kämpfte Wolfsperger um seine Tochter, obwohl ihm das Umgangsrecht zugesprochen worden war. Am Ende eines für alle Beteiligten zermürbenden Verfahrens entschied das Familiengericht Berlin Anfang 2008, den Umgang des Vaters mit der Tochter endgültig zu beenden.
Rosenkriege sind die Ausnahme. In den allermeisten Trennungs- und Scheidungsfällen behalten beide Elternteile das Sorgerecht, der geregelte Umgang läuft problemlos ab.
In mindestens neun von zehn Scheidungsfällen bleiben die Kinder bei der Mutter. Das hat weniger juristische Gründe, sondern weist auf die nach wie vor klar verteilten Rollen von Müttern und Vätern hin. So sind es überwiegend Mütter, die Vätern das Umgangsrecht entziehen.
Wenn ein Elternteil dem anderen das Sorge- und/oder Umgangsrecht entziehen will, spielen selten nachweisbare Vorwürfe eine Rolle - wie etwa Alkoholismus, Gewalt oder gar sexueller Missbrauch.
Meist werden Vorwürfe erhoben, die nur schwer fassbar sind: etwa Vernachlässigung des Kindes, Unzuverlässigkeit, negative Stimmungsmache. Dann kommen die Jugendämter und Gutachter ins Spiel.
Wenn die Parteien keinerlei guten Willen zeigen, ziehen sich solche Verfahren oft jahrelang hin. Allein auf ein Gutachten muss dann bis zu sechs Monate gewartet werden. Die Opfer dieser langwierigen Prozesse sind die Kinder.
Von September an gilt deshalb eine neue Verfahrensregelung. Beschleunigung ist das Ziel. Unter anderem werden Gerichtstermine kurzzeitig anberaumt, Umgangs-Vereitelung wird schneller bestraft, Gutachter müssen Fristen einhalten.
Gleich zu Beginn Ihres Filmes "Der entsorgte Vater" sagt das einer der Väter. Warum fangen Sie damit an?
Der Satz ist ironisch verwendet. Er macht neugierig auf die Männer, die uns im Film erwarten und die ja keine Unschuldslämmer sind.
Inwiefern sind die keine Unschuldslämmer?
Die haben sich zwar nachweislich keines Vergehens schuldig gemacht, aber auch dazu beigetragen, dass ihre Ehen gescheitert sind.
In Ihrem Film geht es darum, wie verbissen Paare mitunter nach einer Trennung ums Kind kämpfen. Wie kommt es zu diesen Rosenkriegen?
Es geht da um viel mehr als nur die Beziehung zum Partner. Man hat ein gemeinsames Kind in die Welt gesetzt, und da kulminieren Konflikte viel mehr, wenn die Beziehung zu Ende ist.
Sie werfen Frauen vor, das Kind als ihren Besitz zu betrachten.
Derjenige, bei dem das Kind bleiben darf, aus welchen Gründen auch immer, hat einfach die besseren Karten. Es gibt zwar auch entsorgte Mütter, aber es ist immer noch so, dass 90 Prozent der Trennungs- und Scheidungskinder bei ihren Müttern bleiben.
Sie sind selbst ein entsorgter Vater. Ihre Tochter Hannah ist im April 1998 geboren worden. Wie lange waren Sie und Ihre Freundin da zusammen.
Wir hatten uns 1996 kennen gelernt, und sie wurde bald schwanger. Sie hatte ja noch vorgeschlagen, das Kind abzutreiben, aber ich wollte das Kind. Ich liebte diese Frau und konnte sie überzeugen, dass wir das Kind bekommen sollten. Was mich dann gewundert hat, war, dass sie noch während der Schwangerschaft ihre Wohngemeinschaft gekündigt hatte, zu mir kam und fragte, ob wir nicht zusammenziehen sollen.
Sie wohnten getrennt?
Ja - bis sie Fakten geschaffen hat. Da fühlte ich mich überrumpelt und war etwas pingelig, weil da plötzlich ein zweiter Hausstand in die Wohnung kam. Wir hatten nur dreieinhalb Zimmer.
Fanden Sie den Wunsch Ihrer Freundin nicht angemessen?
Natürlich, aber es störte mich, dass sie etwas entschied, ohne mit mir vorher darüber zu reden.
Hätten Sie gerne Ihre alten Freiräume behalten?
Am Anfang schon.
Frauen nennen das egoistisch und verantwortungslos.
Ja.
Sie haben Ihre Freundin gekränkt.
Offensichtlich, davon will ich jetzt aber gar nicht sprechen.
Das ist aber entscheidend.
Bestimmt, aber sie hatte ja eine viel tiefer sitzende Kränkung schon als Kind erfahren, als ihr Vater einfach die Familie verlassen hatte. Wir haben uns dann aber zusammengerauft, obwohl wir beide noch unreif waren. Ich konnte zu der Zeit viel von zu Hause aus arbeiten, meine Freundin, sie ist freiberufliche Redakteurin, auch. Ich habe im Rahmen meiner Möglichkeiten tatkräftig mitgeholfen, den Alltag zu bewältigen: Fläschchen besorgen, Kind in den Schlaf wiegen, das ganze Programm.
Unreif mit Anfang 40?
Wir hatten keine Erfahrung darin, wie eine Familie zu leben. Deshalb hat es im Alltag auch ab und zu gekracht.
Wie gekracht?
Es gab Streit, keine Gewalt. Natürlich versuchte ich, als freiberuflicher Regisseur das Ideal zu erreichen, so viel wie möglich an meinen Projekten zu arbeiten. Das entsprach aber gar nicht den Vorstellungen meiner Freundin. Anfang 1999, unsere Tochter Hannah war fast ein Jahr alt, kam noch dieses Spielfilmprojekt dazu, in das ich fünf Jahre Vorbereitungszeit investiert hatte, ein Film mit fünf Millionen Mark Produktionskosten.
"Heirate mir" mit Verona Feldbusch und Ulrich Noethen...
... genau. Der Film war wichtig für meine Karriere. Dazu kam noch, dass ich nach wie vor ein gutes Verhältnis zu meiner Ex-Freundin hatte. Ich musste meiner Freundin ständig erklären, dass da nichts Sexuelles mehr war.
Ihre Partnerschaft war nie harmonisch.
Und ich muss zugeben, dass ich deswegen ganz froh darüber war, dass ich mich dem ständigen Hickhack entziehen konnte. Wir drehten am Bodensee, ich war wochenlang nicht zu Hause. Das habe ich genossen und wohl auch so kommuniziert. Bei einem Telefonat teilte mir meine Freundin dann mit, dass sie ausgezogen war.
Hat Sie das geschmerzt?
Ich mochte meine Freundin noch sehr, aber wir waren kein Liebespaar mehr.
War der Gedanke für Sie als Regisseur und Eigenbrötler attraktiv, ein alleinstehender Vater zu sein, der sich nur kümmern muss, wenn er Zeit hat?
Kann man so sehen.
Ihre Freundin war ja ohnehin schon quasi alleinerziehend.
Stimmt.
Litt die Arbeit Ihrer Freundin darunter?
Ja - deshalb stand der Vorwurf im Raum, ich sei an allem schuld. Bis heute wirft mir meine Ex-Freundin vor, ich hätte mich um nichts gekümmert, ich hätte mich nicht mal für unser Kind interessiert. Ich werde als schlechter Vater hingestellt. Auch das erste Jahr nach Hannahs Geburt, wo ich mich richtig gut um alles gekümmert habe, spielt keine Rolle mehr.
Wie ging der Kampf um die Tochter los?
Im Sommer 1999 besuchte ich meine Ex-Freundin in ihrer neuen Wohnung. Da saß ein alter Kumpel von ihr in der Küche, hat sich meine Tochter geschnappt und sie demonstrativ auf seinen Schoß gesetzt. Und als ich später mal im Kinderzimmer war, sah ich Fotos so groß wie Plakate, wie er meine Tochter hochhält, so typische Papa-Kind-Fotos. Da schnallte ich, dass er nicht nur der neue Mann ist, sondern auch der neue Papa sein soll. Da bin ich ausgeflippt, zumal ich insgesamt die Art, wie er sich als Papa aufspielte, nicht mochte. Ein Jahr später fand ich auf seiner Internetseite eine Art Hochzeitsannonce, in der er mitteilte: "Wir sind verheiratet und haben eine wunderbare Tochter."
Wie sind Sie, wenn Sie ausflippen?
Ich erkenne mich dann manchmal selbst nicht mehr, werfe mit Kraftausdrücken um mich.
Neigen Sie zu Handgreiflichkeiten?
Absolut nein. Ich habe mich einmal zu einer Tätlichkeit gegen diesen Mann hinreißen lassen, das war das Schlüsselerlebnis. Wenn ich meine Tochter abgeholt habe, hat er sie mir oft übergeben. Einmal stand er in der Haustür, und weil meine Tochter mittlerweile Vertrauen zu ihm aufgebaut hatte, hat sie sich an ihm festgeklammert. Da sagte er: "Du siehst doch, dass das Kind nichts von dir wissen will." Ich habe mir kommentarlos die Hannah geschnappt, worauf er sagte: "Das ist Kindesentführung." Er kam noch hinter mir her und steigerte sich rein, da habe ich nach hinten ausgetreten und ihn angeblich am Bein getroffen.
Wie hat Ihre Tochter reagiert?
Das ging so schnell, sie hat das nicht mitbekommen. Kurz darauf kam der Strafantrag. Der Vorwurf der Köperverletzung wurde zwar fallengelassen, aber ich musste eine Geldstrafe zahlen und mich entschuldigen.
Spielte unter Ihnen Erwachsenen die Frage, wie es Hannah ging, auch mal eine Rolle?
Uns allen war schon bewusst, dass sie zwischen den Stühlen stand.
Wie ging es ihr dabei?
Wenn wir allein waren, war sie erstaunlich entspannt, ich habe auch eine große Nähe gespürt. Aber egal was ich gemacht habe, aus Sicht meiner Ex-Freundin war alles falsch.
Aber an die Umgangsregelung hielt sie sich?
Anfangs ja. Als wir noch alle in Köln wohnten, sah ich meine Tochter einmal pro Woche. Bis ihre Mutter sagte, dass ihr das nicht mehr zuzumuten sei. Das Familiengericht entschied dann die gängige Regelung, alle zwei Wochen. Ich sah meine Tochter an Wochenenden, stundenweise. Meine Ex-Freundin war in der Zwischenzeit in ein Kaff bei Düsseldorf gezogen, meine Tochter und ich haben dort Picknicks gemacht oder waren Eis essen, bis es hieß, meine Tochter habe eine Eisallergie. Und dann kam der Tag, an dem ich den Mann getreten habe. Meine Ex-Freundin erwirkte darauf einen halbjährigen Umgangsausschluss.
Was wollte Ihre Tochter zu dieser Zeit?
Ich weiß es nicht. Es wurde ja noch komplizierter, als ich im Sommer 2002 nach Berlin gezogen bin, weil meine neue Freundin, die in Berlin lebte, schwanger geworden war. Ich hätte aber weder Zeit noch Kosten gescheut, regelmäßig nach Düsseldorf zu fahren. Dann erfuhr ich, dass meine Ex-Freundin ebenfalls nach Berlin gezogen war - ohne ihren Mann. Meine Anwältin kümmerte sich sofort um einen geregelten Umgang. Von Sommer 2003 an habe ich meine Tochter wieder regelmäßig gesehen. Das war eine gute Zeit. Hannah mochte auch ihre Halbschwester und auch die Tochter meiner neuen Partnerin. Es steht auch in einem Gutachten von damals, dass wir ein gutes Verhältnis hatten.
Wer hatte das Gutachten angefordert?
Es wurde vom Gericht bestellt, weil ich beantragt hatte, meine Tochter auch mal bei mir übernachten zu lassen. Die Gutachterin stellte auch fest, dass Hannah sich zwar wohl fühlte bei mir, aber Schwierigkeiten hatte, das so zu äußern. In einem zusätzlichen Gutachten steht, dass die Mutter gegen den Kontakt ist und ihre Tochter beeinflusst. Ich bin im Besitz einer gerichtlichen Zusammenfassung dieser Gutachten (die Dokumente liegen der FR vor, d. Red.), und glauben Sie mir: Es ist mir wichtig, dass auch andere sehen, dass ich kein schlechter Vater bin und meine Tochter nicht ständig traumatisiere. Aber obwohl ihr die Gutachterin empfahl, die Streitereien ruhen zu lassen, verhinderte meine Ex-Freundin nun immer öfter den Kontakt.
Das Gericht kann einen Elternteil, der das Umgangsrecht des anderen untergräbt, mit einem Zwangsgeld belegen.
Es wurde nie ein Zwangsgeld verhängt, wie sich überhaupt die Richter komisch verhalten haben. Herrje, die haben nie Druck auf meine Ex-Freundin ausgeübt oder dafür gesorgt, dass sich dieser ganze Verfahrens-Hickhack beschleunigt. Meine Ex-Freundin ist dann im Februar 2004 zurück nach Düsseldorf gezogen und unterband den Umgang komplett. Sie widersprach einfach dem Gutachten und sagte, meine Tochter sei endgültig traumatisiert.
Gibt es ein Gutachten, das die Ansicht Ihrer Ex-Freundin stützt?
Nein, es gab im Februar 2005, nachdem ich meine Tochter ein Jahr nicht gesehen hatte, ein Gutachten, in dem stand, dass der Umgang unbedingt wieder stattfinden solle, weil sonst die Gefahr bestünde, dass sich Hannah von mir entfremdet. Kurz darauf sagte meine Tochter dann vor Gericht, dass sie mich zwar schon gerne sehen würde, aber dass ihre Mutter das nicht will. Diese Aussage ist dokumentiert. Dann dauerte es wieder ein Jahr, bis es vorm Familiengericht in Berlin zu einem Termin kam. Die Richterin dort sagte, der Hickhack sei Hannah nicht mehr zuzumuten. Also ordnete sie eine anderthalbjährige Pause an. Die hätte bedeutet, dass ich meine Tochter dann insgesamt drei Jahre lang nicht gesehen hätte. Ein Vertrauensverhältnis wäre dann endgültig unmöglich gewesen. Was denkt sich so eine Richterin? Ich bin sofort in Berufung gegangen, und nach einem weiteren halben Jahr hat das Kammergericht in Berlin entschieden, einen begleiteten Umgang zu schaffen. Kurz nach diesem Beschluss habe ich im Januar 2007 einen Brief von meiner Tochter bekommen, in dem sie mir schrieb, dass sie sich zu Treffen mit mir nicht zwingen lässt.
Ein Schock.
Ja - und es dauerte bis zum Juni 2007, bis der begleitete Umgang stattfinden konnte. Das war in einem Raum der AWO mit einer AWO-Mitarbeiterin.
Sie haben dem Brief Ihrer Tochter nicht geglaubt? Das ist eine schwierige Frage.
Wie war Ihre Tochter bei diesem begleiteten Umgang?
Sie war widerwillig, hat sich körperlich abgewendet von mir und wollte überhaupt nicht mit mir reden. Wir, also diese AWO-Frau und ich, versuchten noch, mit ihr ein Spiel zu spielen oder zu malen. Beim ersten Mal ging das noch halbwegs, zwei Wochen später wurde es schon schwieriger. Ich war verzweifelt, wusste gar nicht mehr, was ich sie fragen, was ich machen sollte. Die AWO-Frau war auch ratlos. Und dann passierte noch etwas: Ich hatte meiner Tochter beim zweiten Treffen eine Ananas vom Markt mitgebracht. Wenige Tage später erhielt ich einen Brief von der Anwältin meiner Ex-Freundin, ich möge doch bitte davon absehen, meiner Tochter verschimmeltes Obst zu schenken. Angeblich soll meine Tochter gesagt haben: "Der Douglas will mich vergiften." Ich war ja damals schon längst nicht mehr der Papa.
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