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Interview zum Fall Benaissa: "Es wurde viel Wind gemacht"

Presseanwalt Felix Damm erklärt, warum Nadja Benaissa die Behörden verklagen könnte - und warum die Berichterstattung über den Fall der Aids-Prävention einen Bärendienst erwiesen hat.

Nadja Benaissa ist Sängerin der No Angels. Ihre Verhaftung machte im Frühjahr Schlagzeilen.
Nadja Benaissa ist Sängerin der "No Angels". Ihre Verhaftung machte im Frühjahr Schlagzeilen.
Foto: dpa

Herr Damm, Sie haben sich als Experte für presserechtliche Fragen intensiv mit dem Fall Nadja Benaissa auseinandergesetzt. Es ist jetzt sieben Monate her, dass die "No-Angels"-Sängerin in Frankfurt festgenommen und zeitweilig in U-Haft genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt noch gegen sie wegen des Vorwurfs, Sexualpartner wissentlich mit dem HI-Virus angesteckt zu haben. Wie bewerten Sie die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörde?

Die Art und Weise der Verhaftung, Ostersamstag gegen 21 Uhr, unmittelbar vor einem geplanten Bühnenauftritt, war sicherlich unglücklich und hätte unbedingt vermieden werden müssen. Über die Gründe, warum die Ermittlungsbehörden derart öffentlichkeitswirksam vorgegangen sind muss leider spekuliert werden, denn nachvollziehbare Begründungen stehen meines Wissens noch aus.

Felix Damm ist Fachanwalt für Urheber- und Presserecht in Frankfurt.
Felix Damm ist Fachanwalt für Urheber- und Presserecht in Frankfurt.
Foto: Andreas Arnold

Eine Anklage ist bislang nicht erhoben worden. Die Ermittlungen schleppen sich so dahin, erkennbaren Fortgang nimmt die Angelegenheit nicht. Haben Sie dafür eine Erklärung?

Sicherlich ist es ein Zeichen dafür, dass sich um die Akte Benaissa bei der Staatsanwaltschaft niemand reißt. Wenn man mit der gleichen Eilfertigkeit an die Sache herangehen würde, wie man sie bei der Verhaftung an den Tag gelegt hat, dann wäre hier sicherlich schon mehr passiert. Die Tatsache, dass dem offenkundig nicht so ist, könnte Ausdruck einer gewissen Unsicherheit in der tatsächlichen und rechtlichen Einordnung des Falles sein.

Könnte Nadja Benaissa die Behörden, die ihre HIV-Infektion erstmals öffentlich gemacht und Einblicke in ihr Intimleben gegeben haben, eigentlich haftbar machen für die persönlichen und geschäftlichen Nachteile, die ihr hierdurch entstanden sind?

Ja, Amtshaftungsansprüche, unter anderem gerichtet auf die Zahlung von Geldentschädigung, stehen sicherlich im Raum und sind keineswegs von der Hand zu weisen. Auch deshalb besteht bei der Staatsanwaltschaft möglicherweise das Interesse, diesen Fall nicht vorrangig zu bearbeiten. Der Amtshaftungsanspruch verjährt in drei Jahren.

Wird es zu einer Anklage kommen?

Ich denke schon. Eine Verfahrenseinstellung ist kaum noch machbar. Dafür ist schon zuviel Wind gemacht worden - eine Einstellung Verfahrens würde zu Gesichtsverlust führen. Es könnte also ähnlich laufen wie in dem Vergewaltigungsverfahren gegen den Fernsehmoderator Andreas Türck - hier hätte es meiner Meinung nach nie zur Anklage kommen dürfen. Im Prozess wurde Türck dann freigesprochen, genau aus den Gründen, die eigentlich schon gegen eine Verfahrenseröffnung gesprochen hätten.

Sie gehen also davon aus, dass es auch Nadja Benaissa nicht verurteilt werden wird?

Ich glaube nicht, dass sich der Vorwurf bestätigen lassen wird.

Es gab im Frühjahr auch viel Kritik an der Boulevardpresse, die im Fall Benaissa vom "Todesengel" schrieb und vom Körper als "Bio-Waffe". Nehmen wir an, es kommt zum Prozess - rechnen Sie dann mit einer ähnlich hysterischen Berichterstattung? Oder halten die Presseleute für lernfähig?

Ich halte die Presseleute für lernfähig. Ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft, was ihre Pressemitteilungen im Fall Benaissa betrifft, mittlerweile sehr viel zurückhaltender geworden ist. Allgemein ist die Erfahrung bei der Berichterstattung über Strafverfahren ja die, dass das Medieninteresse vornehmlich an der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit besteht und weniger in der Aufbereitung des eigentlichen Prozesses.

Tatsächlich?

Denken Sie an den Fall Klaus Zumwinkel. Der Mann wurde vor laufenden Kameras verhaftet - wie der Fall ausging, war dann weit weniger von Interesse, das wissen viele gar nicht mehr. Es besteht oftmals ein Ungleichgewicht zwischen der Berichterstattung im Vorfeld eines Verfahrens und derjenigen über das Verfahren selber. Im Fall Nadja Benaissa kommt ja hinzu: Die Verurteilung ist eigentlich schon erfolgt. Was soll da noch kommen? Die Vorverurteilung in den Medien, die durch das Verhalten der Ermittlungsbehörden erst ermöglicht wurde, war umfassend.

Haben damals auch die seriösen Medien Grenzen überschritten? Das Thema HIV/Aids bietet sich ja geradezu für moraltriefende Geschichten an, zumal es um eine sexuell übertragbare Krankheit geht, um Körperflüssigkeiten, meist auch um Jugend und Promiskuität.

Ich denke, dass auch die seriösen Medien da Grenzen teilweise überschritten haben. Nämlich durch die umfassende Darstellung des Tatvorwurfs, die wiederum auf die Angaben der Staatsanwaltschaft zurückgeht. Der Hinweis auf die HIV-Infektion ist ein massiver Eingriff in die persönlichkeitsrechtlichen Belange von Nadja Benaissa. Abseits von den juristischen Aspekten hat es hier an Sensibilität gemangelt. Zumal die Berichterstattung ja nicht nur dramatische Folgen für Nadja Benaissa hat, sondern auch für ihre Tochter.

Sie werden in der kommenden Woche anlässlich des Welt-Aids-Tags in der Frankfurter Paulskirche sprechen. Was wollen Sie dann sagen und welche Rolle wird dabei der Fall Nadja Benaissa spielen?

Ich will die Ansprache auch dazu nutzen, aufzuzeigen, dass die skandalisierende Berichterstattung in diesem Fall sowohl der Aids-Prävention als auch der Integration HIV-positiver Menschen einen absoluten Bärendienst erwiesen hat. Es geht nicht nur um mögliche juristische Versäumnisse bei den Ermittlungsbehörden und den Medien, sondern auch um Werte, die nicht justiziabel sind - Fairness und Solidarität.

Interview: Hans-Hermann Kotte

Datum:  27 | 11 | 2009
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