St. Pölten. Achtmal ja in allen Anklagepunkten - der so genannte Wahrspruch der Geschworenen fiel eindeutig aus. Die Laienrichter befanden am Donnerstag im österreichischen St. Pölten den 73-jährigen Angeklagten des Mordes, der Sklaverei, der Vergewaltigung, des Freiheitsentzugs, der schweren Nötigung und der Blutschande für schuldig. Äußerlich unbewegt verfolgte der Vergewaltiger Josef Fritzl, der am Mittwoch überraschend ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, das Votum der Geschworenen und die Urteilsverkündung der Schwurgerichtskammer. Noch bevor die Vorsitzende Richterin Andrea Humer ihn über seine Widerspruchsrechte belehren konnte, erklärte Fritzl von seinem Platz aus, er nehme das Urteil an.
Zu der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Anstalt für abnorme Rechtsbrecher gebe es angesichts der schweren Schuld und des Gutachtens der psychiatrischen Sachverständigen keine Alternative, sagte die Vorsitzende. Ihr fiel es sichtlich schwer, überhaupt Umstände aufzuführen, die die Schuld Fritzls mildern könnten. Als entlastend ausgewirkt hätten sich sein früherer unbescholtener Lebenswandel, sein umfassendes Geständnis und die Tatsache, dass er seinen Sohn nicht durch "aktives Tun" ermordet habe, sondern durch Unterlassung.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Fritzl einem im April 1996 in dem Amstettener Kellerverlies zur Welt gekommenen Zwillingsbaby ärztliche Hilfe verweigert und dadurch dessen Tod verschuldet. Das Kind hatte Fritzl mit seiner Tochter in dem Kellergefängnis gezeugt.
Erschwerend wertete das Gericht den langen "Delikt-Zeitraum und die "unzähligen Tatwiederholungen" . Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in dem von ihm gebauten Verlies zum Geschlechtsverkehr gezwungen und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Als besonders grausam wertete es das Gericht, dass Fritzl seine Tochter 1984 mit 18 Jahren unter einem Vorwand in den Keller gelockt habe, "heimtückisch und ohne Chance auf Gegenwehr". Der Angeklagte habe die Wehrlosigkeit der Tochter und später auch der Kinder ausgenutzt. Bei seinen sexuellen Übergriffen auf die Tochter habe er sie immer wieder geschlagen, getreten und sie zum Nachstellen von Pornofilm-Szenen gezwungen.
Das Gericht folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer am Vormittag hatte sich Staatsanwältin Christiane Burkheiser überrascht über Fritzls "plötzliches" Schuldeingeständnis vom Vortag gezeigt. Sie hielt Fritzl vor, bei seinem Bekenntnis handle es sich gar nicht um ein Geständnis, "sondern einmal mehr um den Versuch, aus vorgetäuschter Schwäche Stärke zu machen". An die Geschworenen appellierte sie, nicht auf Fritzl hereinzufallen "und nicht wie seine Tochter vor 24 Jahren in eine Falle zu tappen". Die Anwältin von Fritzls Tochter nannte das Geständnis eine "Finte".
Den Tod des einen Zwillingsjungen habe Fritzl 1996 bedingt vorsätzlich herbeigeführt, sagte die Staatsanwältin. Er habe den 66 Stunden währenden Todeskampf des akut an Atemnot leidenden Säuglings tatenlos zugeschaut.
Dieser Darstellung widersprach Fritzls Verteidiger Rudolf Mayer und plädierte auf fahrlässige Tötung. In den Tagebuchaufzeichnungen der Tochter sei von einem Todeskampf nichts zu lesen. Fritzl und seine Tochter hätten gehofft, dass das Baby überlebt.
Einräumen musste Mayer aber, dass Fritzl seine Tochter mindestens 3000 mal vergewaltigt habe, "da gibt es nichts zu beschönigen". Mit Blick auf Fritzls schwierige Kindheit und das ihm attestierte emotionale Defizit sagte der Anwalt, sein Mandant habe sich "nicht ausgesucht, dass er so geworden ist, wie er ist". Zum Geständnis Fritzls hätten das Vernehmungs-Video geführt und die (offiziell nicht bestätigte) Anwesenheit seiner Tochter im Gerichtssaal. Als er sie gesehen habe, sei er "innerlich zusammengebrochen. Da war's mit ihm aus."
Aber weder das Geständnis noch Fritzls mit brüchiger Stimme vorgetragenes Schlusswort wirkte sich am Ende günstig für ihn aus: "Ich bereue von ganzem Herzen, was ich meiner Tochter angetan habe. Ich kann es leider nicht wiedergutmachen."
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