Karlsruhe. Der Moderator Jörg Kachelmann bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Landgericht Mannheim hat am Donnerstag die Aufhebung des Haftbefehls mit der Begründung abgelehnt, er sei weiterhin "dringend tatverdächtig." Die langjährige Freundin des 51-Jährigen wirft ihm vor, sie in ihrer Wohnung vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der Meteorologe beteuert seine Unschuld. Die Verteidigung spricht von "Falschbelastung".
Dagegen nennt das Landgericht Mannheim die Darstellung Kachelmanns zum Geschehen am angeblichen Tatabend "wenig plausibel". Als Gründe für diese Beurteilung führt die Strafkammer das sich aus den Akten ergebende Bild von Kachelmanns Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers, sowie die "Eigenart ihrer Beziehung" an.
Die Angaben des mutmaßlichen Opfers hält die Strafkammer dagegen bei einer "Gesamtbetrachtung" für glaubhaft. Genannt wird hier der Ablauf der Anzeigenerstattung, die rechtsmedizinische Untersuchung, aber auch das aussagepsychologische Gutachten. Dieses Gutachten wurde bereits im Spiegel zitiert. Die Verteidiger sehen in dem Gutachten ein gewichtiges Indiz für die Falschbelastung. Das Mannheimer Gericht kommt zu einem anderen Ergebnis: Die Glaubhaftigkeit der Angaben würden durch "die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten gestützt."
Bislang gebe es keine Anhaltspunkte, dass es sich um eine minder schwere Vergewaltigung handeln könne. Da bei besonders schwerer Vergewaltigung fünf Jahre Mindeststrafe drohen, bestehe "erheblicher Fluchtanreiz." Angesichts der Schwere der vorgeworfenen Tat sei die Fortdauer der U-Haft "verhältnismäßig".
Die Mannheimer Entscheidung ist aber nur ein Zwischenergebnis. Die Akten gehen jetzt an das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das endgültig über die Haftbeschwerde des Kachelmann-Verteidigers entscheiden muss. Das kann noch in der kommenden Woche geschehen. Das OLG wird dann endgültig klären, ob Kachelmann freigelassen wird oder weiter in Untersuchungshaft bleibt.
In den vergangenen Tagen hatte es erneut Verwirrung um die Anträge der Verteidigung gegeben. Ursprünglich hatte Kachelmann-Anwalt Georg Birkenstock Haftprüfung beantragt, dann Haftbeschwerde. Der Unterschied: Über Haftprüfungen wird in der Regel (nicht-öffentlich) mündlich verhandelt, über Haftbeschwerden nach Aktenlage. Als es die Mannheimer Richter ablehnten, zu der Verhandlung am Freitag das mutmaßliche Opfer und eine Gutachterin zu laden, kritisierte das der Verteidiger. Birkenstock zog seinen Antrag auf Haftprüfung zurück und legte Haftbeschwerde ein. Das beschleunigt den Gang vor das OLG.
Warum die Verteidigung die Ex-Freundin unbedingt vernehmen lassen wollte, darüber wird spekuliert. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker sah es als Chance für das angebliche Opfer einzuräumen, "dass die angebliche Vergewaltigung frei erfunden ist." Strafrechtler sehen es als möglichen Versuch, vor der Hauptverhandlung auf die Beweislage Einfluss zu nehmen.
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