Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. In seinem Schlussplädoyer rügt der Richter Michael Seidling unter anderem Kachelmann-Anwalt Schwenn und auch die Medien.
Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann endet mit einem Freispruch.
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Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann endet mit einem Freispruch.
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Nur die Justiz-Hooligans feiern. Kaum hat Richter Michael Seidling das Wort „freigesprochen“ gesagt, brandet Beifall auf im Saal 1 des Mannheimer Landgerichts. Später, die Medienschar beginnt sich schon zu zerstreuen, stehen noch ein paar ältere Damen im Foyer und stoßen mit Sekt auf den Freispruch ihres Jörg Kachelmann an. Auch für diese Gruppe der Prozess-Beobachter findet Seidling in seiner Urteilsbegründung ein paar unfreundliche Worte, aber davon später.
„Befriedigung verspüren wir nicht“, sagt Seidling, der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, zu der Entscheidung. Eine Stunde lang begründet er, warum das Gericht den Schweizer Wettermoderator vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freispricht. „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein“.
Kachelmann nimmt das Urteil und seine Begründung regungslos hin und schweigt auch nach dem Ende des 45. und letzten Verhandlungstages. Sabine W., die Frau, deren Anzeige Kachelmann in Untersuchungshaft und vor Gericht gebracht hat, weint, als Seidling die Akten schließt.
Revision & Zahlen
Gegen das Urteil des Mannheimer Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Dies muss innerhalb einer Woche geschehen.
Zuständig für Revisionen gegen Urteile des Mannheimer Landgerichts ist der 1. Strafsenat des BGH unter dem Vorsitz von Armin Nack.
Beim BGH wird ein Fall nicht noch einmal aufgerollt, sondern es wird nur geprüft, ob Verfahrensfehler vorliegen oder Teile der Beweisaufnahme nicht richtig gewürdigt worden sind. Der BGH kann das Kachelmann-Urteil des Landgerichts bestätigen; damit würde es rechtskräftig. Er kann das Verfahren aber auch an das Gericht zurückverweisen, wo dann die Beweisaufnahme erneut beginnen würde.
Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes ist die Zahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen von 2009 auf 2010 um 5,6 Prozent auf 7724 gestiegen. Die Aufklärungsquote lag konstant bei knapp 82 Prozent und ist damit so hoch wie bei der gefährlichen Körperverletzung.
Höchst umstritten sind Zahlen zu der Frage, wie viele der angezeigten Fälle auf einer wissentlichen Falschbeschuldigung basieren. Der Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel hat beim Kachelmann-Prozess Daten einer noch nicht abgeschlossenen Studie aus Hamburg genannt. 132 Frauen meldeten sich 2009 bei der dortigen Opferambulanz und zeigten Verletzungen, die angeblich auf Vergewaltigungen zurückzuführen waren.
Nach Püschels Angaben waren 27 Prozent der Blessuren fingiert, 33 Prozent echt, die restlichen 40 Prozent konnten nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Zu gänzlich anderen Tendenzen kommt die London Metropolitan University, die im Rahmen des Daphne-Projekts der EU 2009 eine Vergleichsstudie für elf europäische Länder erarbeitete. Danach lag die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigungen in Deutschland bei nur drei Prozent.
Die Verurteilungsquote ist, folgt man dieser Studie, seit den 80er Jahren in Deutschland zurückgegangen. Sie lag 2006 bei 13 Prozent. 8118 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung wurden in dem Jahr angezeigt, bei 1365 Fällen kam es zu einer Anklage, 1053 Angeklagte wurden schließlich auch verurteilt. Bei einer Detailbetrachtung aus Stuttgart, die auch zu der Untersuchung gehört, kam es bei 100 Fällen allerdings zu 23 Verurteilungen. (ah)
Die Staatsanwaltschaft reagiert verhalten. Mit dem Urteil „muss man leben“, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann; die Möglichkeit einer Revision, die innerhalb einer Woche eingelegt werden kann, werde überprüft. Angesprochen auf die harsche Kritik des Gerichts an der Verteidigung, sagt Grossmann, so etwas sei „nicht üblich“.
Genau genommen hat die Kammer nur den Auftritt des Hamburgers Johann Schwenns gerügt, der seit Dezember 2010 Kachelmann verteidigt. Neben dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft lobt die Kammer ausdrücklich nämlich auch jenes der Kachelmann-Verteidigerin Andrea Combé. Schwenn dagegen, sagt Seidling, habe „Anstand und Respekt in der Hauptverhandlung vermissen lassen“.
Das lässt der in den Senkel gestellte Anwalt selbstredend nicht auf sich sitzen. Das gebe es manchmal, dass eine Kammer „ordentlich nachtrete“, sagt er nach dem Verlassen des Saales. Das Landgericht hätte Kachelmann „gar zu gern verurteilt“ und die Ausführungen Seidlings seien der Versuch, „den Angeklagten maximal zu schädigen“. Ein „besseres Urteil war von diesem Gericht nicht zu erwarten“.
Kachelmann wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen, nicht wegen erwiesener Unschuld; es ist ein „in dubio pro reo“-Urteil. Sein Freispruch ist also einer von der Sorte „zweiter Klasse“. Kachelmann wird zudem für die 132-tägige Untersuchungshaft entschädigt und bekommt die Honorare für zwei von ihm hinzugezogene Gutachter ersetzt.
Am Ende der neunmonatigen Beweisaufnahme kommt die 5. Große Strafkammer, die aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zusammengesetzt ist und mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden muss, zu dem Schluss, dass „dem menschlichen Erkenntnisvermögen Grenzen gesetzt sind“. Der Verdacht gegen den Angeklagten habe sich „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“.
Das Gericht hält in einigen Punkten die Darstellung der Nebenklägerin für stimmig, in anderen folgt es ihr nicht. W.s Schilderung des Trennungsgesprächs in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 erscheint dem Gericht glaubhaft. Wie die Halsverletzung und die Oberschenkelhämatome entstanden sind, sei dagegen offen. Die Kratzer am Körper der Nebenklägerin „stützen die These der Selbstbeibringung“.
Zwar stamme die DNA am Messergriff mit hoher Wahrscheinlichkeit von Kachelmann, aber die sonstige Spurenlage am Messer führe zu „begründeten Zweifeln“ an der Schilderung des vermeintlichen Tatgeschehens durch die Schwetzinger Radiomoderatorin.
Der Kachelmann-Freispruch in Zitaten
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Der Kachelmann-Freispruch in Zitaten
„Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin.“ - Der Vorsitzende Richter Michael Seidling bei der Urteilsverkündung gegen Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim.
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„Es bleibt alles offen.“ - Frauenrechtlerin Alice Schwarzer zum Freispruch von Jörg Kachelmann in Mannheim.
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„Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein (...). Was wir dann hinterher gehört haben, war von einer Erbärmlichkeit, die ihresgleichen sucht in einem Gerichtssaal.“ - Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn nach der Urteilsverkündung.
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„Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.“ - Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Mueller.
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„Das Interessante ist ja auch, dass mittlerweile Gerichtsreporter auch Talkshowbewohner geworden sind.“ - „Süddeutsche“-Autor Hans Leyendecker über die Rolle der Medien im Prozess.
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„Rechtsstaatliche Verfahren drohen ausgehebelt zu werden, wenn die Beweisaufnahme vom Gerichtssaal in Talkshows verlagert wird.“ - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“.
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„Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.“ - Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, am Dienstag zu dem Urteil.
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Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann endet mit einem Freispruch. Zurück bleiben zwei Menschen unter Verdacht. Es folgen Zitate zum Kachelmann-Urteil...
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Kachelmann-Prozess: Die Akteure
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Kachelmann-Prozess: Die Akteure
«Sabine W.»: Die Radiomoderatorin, die in den Medien oft «Sabine W.» genannt wird (manchmal aber auch «Simone W.» oder «Silvia May») war elf Jahre lang die Geliebte von Jörg Kachelmann. Sie beschuldigt den Moderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Im Verfahren tritt sie als Nebenklägerin auf. Nachdem sie zum Prozessauftakt überraschenderweise vor Gericht erschienen war, blieb sie den Verhandlungen größtenteils fern - was völlig normal ist, da sie selbst auch als Zeugin aussagte. Zu den Plädoyers erschien die schlanke 38-Jährige wieder vor Gericht. Sichtlich angespannt verfolgte sie die Schlussvorträge, mit dem Rücken zum Publikum sitzend, das Gesicht meist hinter den blonden Haaren verborgen. Als Verteidigerin Andrea Combé erst ihre Aussagen und dann ihre Persönlichkeit sezierte, wollen manche gesehen haben, dass sie weinte.
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Lars-Torben Oltrogge: Der 36 Jahre alte Staatsanwalt mit der markanten Lockenmähne vertritt die Anklage. Im Prozess übernimmt er auf der Seite der Anklage weitgehend die Verhandlungsführung. Oltrogge gilt als guter Jurist, als hartnäckig und entscheidungsfreudig. Angriffe der Verteidigung pariert er meist souverän. Im Gerichtssaal klingt er mitunter recht scharf - was allerdings auch an seiner hohen Stimmlage liegen dürfte. Im persönlichen Gespräch wirkt Oltrogge sehr reflektiert; insgesamt lässt er aber keinen Zweifel daran, dass er von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist.
Oskar Gattner: Der erfahrene Oberstaatsanwalt ist Oltrogges Vorgesetzter, überlässt ihm aber weitgehend die Verhandlungsführung. Der 61-Jährige wirkt ruhig und umgänglich. Im Prozess allerdings ließ er sich von Kachelmanns Verteidiger Schwenn provozieren. So bezeichnete Schwenn die Staatsanwälte als «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann» und nannte sie «Tatverdächtige». Irgendwann platzte Gattner der Kragen; mit wutrotem Kopf keilte er zurück: «Sie können hier nicht von Ihrem Recht auf Narrenfreiheit Gebrauch machen!» Sonst, wie gesagt, wirkt er sehr ausgeglichen; manche Rechtsanwälte freuen sich, dass sie bei Besprechungen in seinem Dienstzimmer sogar rauchen dürfen.
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Thomas Franz: Er ist der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter, die als Nebenklägerin auftritt. Franz agiert im Gerichtssaal äußerst zurückhaltend. Es ist nicht aufgefallen, dass er bei den öffentlichen Vernehmungen auch nur eine Frage gestellt hätte. Allenfalls beantragte er bei Befragungen von Zeugen und Gutachtern den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Intimsphäre seiner Mandantin zu schützen. Franz ist als Anwalt auf die Vertretung von Opfern vor Gericht spezialisiert. Er ist stellvertretender Landesvorsitzender des Opferschutzvereins Weißer Ring in Baden-Württemberg und sitzt für die CDU im Gemeinderat von Ketsch (Rhein-Neckar-Kreis). Von Medienarbeit hält der studierte Betriebswirt und Jurist nach eigenen Angaben nicht viel. Der Prozess werde nicht per Abstimmung entschieden, argumentiert er.
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Andrea Combé: Die Pflichtverteidigerin begleitet Jörg Kachelmann seit Prozessbeginn. Von seinem Anwaltswechsel blieb sie unberührt. Die zierliche Heidelbergerin wurde Strafverteidigerin, weil sie bei Ungerechtigkeiten «rasend wird», wie sie einst in einem Interview sagte. Im Kachelmann-Prozess überließ sie Wahlverteidiger Johann Schwenn meist das Wort. Bei den Plädoyers hatte die 52-Jährige aber das erste Wort. Bundesweit bekannt wurde die Heidelbergerin unter anderem mit der Verteidigung des «Bombenlegers von Viernheim», der im August 2009 zwei Wohnhäuser mit Sprengsätzen angegriffen hatte. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass ein Angeklagter ab einer bestimmten Schwere des Tatvorwurfs in jedem Fall einen Pflichtverteidiger erhält - auch zusätzlich zu einem Wahlverteidiger.
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Johann Schwenn: Es war eine der großen Überraschungen des Prozesses: Ende November trennte sich Kachelmann von seinen Anwälten Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth - und mandatierte Johann Schwenn. Ein ehemaliger Mandant soll ihm den Hamburger Verteidiger empfohlen haben. Der ging sofort auf Konfrontationskurs: Die Staatsanwälte nannte er «um einiges verdächtiger als Herr Kachelmann», den Therapeuten des mutmaßlichen Opfers bezeichnete er als «Scharlatan», er beantragte, die Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» zu durchsuchen, weil er eine Medienkampagne vermutet. Gelegentlich rügte er die Richter, wenn sie seiner Meinung nach einen unpassenden Gesichtsausdruck machten. Kachelmann ist nicht der erste prominente Mandant des 64-Jährigen: Schwenn vertrat unter anderem Markus Wolf, Jan Ullrich, Gregor Gysi und Jan Philipp Reemtsma.
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Michael Seidling: Der 60-Jährige ist Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Es ist nicht sein erster großer Prozess: 2003 verurteilte er den ehemaligen Flow-Tex-Boss Manfred Schmider wegen eines der größten Betrugsfälle der Nachkriegsgeschichte zu elfeinhalb Jahren Haft. Dennoch machte Seidling nicht immer den souveränsten Eindruck - etwa, als er sich zunächst kategorisch weigerte, «Sabine W.» über ein Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren und es dann unter dem Eindruck eines Befangenheitsantrags doch tat.
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Alice Schwarzer: Die Journalistin und Feministin begleitete den Prozess als Kolumnistin für die Bild-Zeitung. Dafür kritisierte sie unter anderem der Süddeutsche-Autor Hans Leyendecker, der ihr vorwarf, sie habe sich selbst zum Mittelpunkt gemacht, statt als Berichterstatterin zu fungieren.
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Jörg Kachelmann: Seit mehr als acht Monaten schweigt Jörg Kachelmann vor Gericht. In den Verhandlungspausen plaudert der 52-jährige Schweizer dagegen gewohnt locker mit seinen Anwälten, Pflichtverteidigerin Andrea Combé hilft er galant in die Robe. Der Gründer des Wetterdienstes Meteomedia, den viele Fernsehzuschauer als sympathischen und etwas chaotischen Moderator kennen, hat in Deutschland die Wettervorhersage umgekrempelt. 2002 übernahm Kachelmann in der ARD die Sendung «Das Wetter im Ersten». Locker und manchmal flapsig erklärte der Journalist die an- und abziehenden Fronten und machte den Wetterbericht zur Mini-Unterhaltungsshow. Rund ein Jahr nach seiner Festnahme ging Kachelmann in Deutschland wieder auf Sendung: Anfang März präsentierte er beim Privatradio Primavera in Aschaffenburg das Wetter.
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Der Fall Kachelmann
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22. März 2010: Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück.
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19. Mai 2010: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
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1. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.
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9. Juli 2010: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
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29. Juli 2010: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
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6. September 2010: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt - und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßliche Opfer erscheint überraschenderweise vor Gericht.
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Das Medieninteresse an dem Fall ist riesig. In den folgenden Monaten wird der Angeklagte bei jeder An- und Abfahrt am Gerichtsgebäude abgelichtet.
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13. September 2010: 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge (l., neben ihm Staatsanwalt Oskar Gattner) verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts.
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18. Oktober 2010: 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird vier Verhandlungstage lang dauern.
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25. Oktober 2010: 12. Verhandlungstag. Die ehemalige Geliebte Kachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregt sie Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“.
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29. November 2010: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger - Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.
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8. Dezember 2010: 18. Verhandlungstag. Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften „Bunte“ und „Focus“ durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit „gekauften Zeuginnen“ den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen.
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20. Dezember 2010: 21. Verhandlungstag. Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Hals gedrückt haben.
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1. Februar 2011: 25. Verhandlungstag. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen noch bestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt hat.
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25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
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25. März 2011: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.
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31. März 2011: 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattner und Lars-Torben Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.
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5. Mai 2011: 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wird zur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige „keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen“. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.
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18. Mai 2011: 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hält Kachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
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24. Mai 2011: 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragt Freispruch für Kachelmann. Insgesamt dauert der Prozess 44 Verhandlungstage (einschließlich Urteil), es werden mehr als 30 Zeugen gehört. Die Anklageschrift umfasst 11 Seiten. 49 Journalisten sind akkreditiert.
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31. Mai 2011: Das Landgericht Mannheim spricht Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Die Richter sehen es als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige im Februar 2010 seine damalige Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat.
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20. März 2010: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen, weil er in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
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Die Vernehmungen der sogenannten „Beziehungszeuginnen“ hätten ergeben, dass der Angeklagte bei sexuellen Praktiken „Grenzen auslotet“, diese aber nicht überschreite.
Das alles heißt im Ergebnis: Es gibt „keine tragfähige Grundlage“ für eine Verurteilung, man könne aber „auch nicht von einer Falschaussage“ der Nebenklägerin ausgehen.
Ungewöhnlich viel Zeit nimmt sich Seidling, der im Lauf des Verfahrens seine Rolle als Vorsitzender Richter der Kammer extrem zurückhaltend interpretierte, für eine Kritik an der Prozess-Berichterstattung. „In Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet wurden die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten“. Vertreterinnen solcher Foren saßen ständig im Publikum und äußerten sich dort mitunter lautstark, wie auch nach der Verkündung des Freispruchs.
Auch die Bunte wird von Seidling indirekt gerügt. Die Burda-Illustrierte hatte schon während des Ermittlungsverfahrens begonnen, Interviews mit Zeuginnen zu veröffentlichen. Drei wurden für ihre Geschichten bezahlt, die Honorare reichten von 5000 bis 50000 Euro. „Ohne Zweifel“, sagt Seidling, hätten diese drei Zeuginnen und „die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet“.
Insgesamt wirft die Kammer Teilen der Medien „vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen“ vor. Der wiederholte und im übrigen „gerechtfertigte“ Ausschluss der Öffentlichkeit hätte nach Meinung des Gerichts „mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen“.