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22. Oktober 2011

Kalinka-Prozess: 15 Jahre Haft für Dieter K.

Der Angeklagte Dieter K. bei Gericht. Foto: dpa

1982 soll der deutsche Arzt Dieter K. seine damals 14-jährige Stieftochter Kalinka Bamberski getötet haben. 30 Jahre danach befindet ein Geschworenengericht in Paris den 76-Jährigen für schuldig.

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Paris –  

Ein französisches Gericht hat den deutschen Arzt Dieter K. für schuldig gesprochen, seiner Stieftochter Kalinka 1982 vorsätzlich Gewalt angetan und sie damit unbeabsichtigt getötet zu haben. Es verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft. Als erschwerende Umstände sah das Gericht die Minderjährigkeit von Kalinka und ihre Abhängigkeitsverhältnis von Dieter K. an.

Nach zuletzt dreieinhalbstündiger interner Beratung waren drei Richter und neun Geschworene am Freitagabend zu dieser Mehrheitsentscheidung gelangt.
Das Gericht in Paris folgte damit im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft für den Stiefvater des damals 14 Jahre alten Mädchens gefordert hatte. Staatsanwalt Pierre Kramer war in seinem Plädoyer davon ausgegangen, dass Dieter K. geplant habe, seine Stieftochter zu vergewaltigen. Um sie gefügig zu machen, habe er ihr Beruhigungsmittel gespritzt - die Medikamente jedoch töteten das Mädchen.

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Dieter K. habe sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, ohne dass ein Tötungsvorsatz vorgelegen habe, hatte Kramer in seinem Plädoyer am Freitagabend gesagt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Arzt gefordert, der aus dem Kreis Lindau am Bodensee stammt.

Der leibliche Vater von Kalinka, André Bamberski, hatte Dieter K. vorgeworfen, seine Tochter 1982 vergewaltigt und mit einer Spritze getötet zu haben. Nachdem in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen Dieter K. eingestellt worden war und die Bundesrepublik den Arzt nicht an Frankreich auslieferte, hatte Bamberski den Arzt 2009 nach Frankreich entführt. (dpa)

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