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Kind jahrelang weggesperrt: Schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt

Im Fall des 13-jährigen Mädchens in der Uckermark, das von seinen Eltern jahrelang versteckt gehalten wurde, soll das Jugendamt bescheid gewusst, aber nicht gehandelt haben. Von Jens Blankennagel

Garten des Hauses in Lübbenow, in dem das Mädchen eingesperrt war.
Garten des Hauses in Lübbenow, in dem das Mädchen eingesperrt war.
Foto: ddp

Lübbenow. Ein 13 Jahre altes Mädchen aus dem kleinen Uckermarkdorf Lübbenow hat in seinem Leben noch nie eine Schule besucht. Und keiner Behörde fiel auf, dass das körperlich und geistig behinderte Kind seit Jahren nicht mehr gesehen wurde, weil die Eltern es einsperrten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Experten müssen klären, wie schwer das Mädchen anfangs behindert war und wie stark die massive Abschottung vor allem seine geistige Behinderung verstärkt hat.

Gegen das Jugendamt sind nun schwere Vorwürfe laut geworden. Die Bürgermeisterin von Uckerland, Christine Wernicke, sagte am Mittwoch, der Gemeindeverwaltung sei schon vor vier Jahren aufgefallen, dass ein Mädchen aus der Familie nicht eingeschult wurde. Das Jugendamt in Prenzlau sei damals informiert worden. Warum es aber vier Jahre dauerte, bevor jetzt etwas geschah, wisse sie auch nicht. Da müsse man das Jugendamt fragen. Die Aufforderung zur Schuleingangsuntersuchung habe die Familie jedenfalls erhalten.

Landrat Klemens Schmitz (parteilos) sprach von einem schweren Fehlverhalten innerhalb des Jugendamtes. Die Situation sei dem Jugendamt seit 2006 bekanntgewesen, sagte Schmitz dem rbb-TV-Nachrichtenmagazin Brandenburg Aktuell. Er wolle nun Untersuchungen einleiten. Außerdem wolle er die Abstimmung zwischen Schulamt, Einwohnermeldeamt und Gesundheitsamt verbessern.

Autistische Verhaltensmerkmale

Die Eltern haben drei Kinder. Zwei gehen zur Schule, sie gelten als unauffällig. Aber die 13-jährige Tochter wurde von den Eltern schon lange nicht aus dem Haus gelassen. "Das Kind wurde vor zwei Jahren zum letzten Mal auf dem Hof der Eltern gesehen", sagte eine Nachbarin. "Alle wussten, dass das Mädchen behindert ist. Aber wir dachten, dass die Behörden informiert sind."

Die Behörden griffen allerdings erst jetzt ein. Nach Jahren des Schweigens hatte ein Nachbar die Polizei informiert und damit das Martyrium des Mädchens beendet. Nach Angaben des Landrats ist die 13 Jahre alte Jennifer nun in einer Klinik. Das Mädchen sei bei den Eltern in Windeln gefunden worden und zeige autistische Verhaltensmerkmale.

"Wir ermitteln gegen die Eltern", sagte Jürgen Schiermeyer von der Staatsanwaltschaft Neuruppin. "Die Eltern sind verdächtig, die Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber der 13-jährigen Tochter verletzt zu haben und sie dadurch körperlich und geistig geschädigt zu haben." Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft.

Aus Scham versteckt

Die Eltern sollen ihre Tochter versteckt haben, weil sie sich wegen deren Behinderung geschämt hätten. Die beiden Geschwister bleiben, wie es hieß, vorerst in der Familie bleiben.

Der aktuelle Vorfall hat Parallelen zum Fall Dennis, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Der Sechsjährige war im Dezember 2001 verhungert. Zehn Monate vorher hätte er zur Schuleingangsuntersuchung gemusst. Doch jahrelang fragte kein Amt ernsthaft nach. Die Leiche, die die Mutter in einer Kühltruhe versteckte, fand die Polizei erst 2004. "Nach diesem Fall wurde die Grundschulverordnung verschärft", sagt Karsten Friedel vom Bildungsministerium. Präzisiert wurde, wann Eltern mit ihrem Kind zur Schulanmeldung erscheinen müssen, wann Behörden eingreifen, falls Eltern nicht reagieren, wann sie Bußgeldverfahren einleiten und wann notfalls die Polizei eingeschaltet wird.

Nachbar erstattete Anzeige

Die Zahlen in Sachen Kinderverwahrlosung seien seit Jahren stabil, sagt Friedel: "Pro Jahr nehmen die Jugendämter etwa 35 von 10.000 Kindern aus ihren Familien." Dazu gehören auch Fälle, bei denen Kinder selbst im Streit aus den Familien geflüchtet sind.

Die Familie in Lübbenow zog vor neun Jahren aus Berlin zu. "Sie leben am Dorfrand und haben nie den Kontakt gesucht", sagte Henry Bergmann von der örtlichen Initiative Bürgerstiftung. "Aber immerhin hat ein Nachbar reagiert und Anzeige erstattet." Wie so oft in jüngster Zeit. Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) wurden 2007 insgesamt 117 Fälle von Verletzung der Fürsorgepflicht polizeilich registriert, 2008 waren es 237 Fälle. Der starke Anstieg sei wohl darauf zurückzuführen, dass Behörden, Nachbarn und Verwandte eher bereit seien, Verdachtsfälle anzuzeigen, sagte LKA-Sprecher Toralf Reinhardt. (mit dpa)

Autor:  Jens Blankennagel
Datum:  29 | 7 | 2009
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