Bis zur höchsten Instanz haben sich die deutschen Elektropop-Pioniere Kraftwerk ("Autobahn") geklagt. Nun steht der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Grundsatzurteil zum Sampeln von Musikstücken. Am Donnerstag hat das Karlsruher Gericht erstmals über die Kraftwerk-Klage gegen den Produzenten und Komponisten Moses Pelham verhandelt.
Die Gruppe wirft Pelham vor, aus ihrem 1977 aufgenommenen Stück "Metall auf Metall" eine zwei-sekündige Rhythmus-Sequenz "elektronisch kopiert" (also gesampelt) und als "fortlaufende Wiederholung" (also als Loop) einem eigenen Song unterlegt zu haben: dem mit Sabrina Setlur aufgenommenen "Nur mir". Kraftwerk fordert deshalb Schadenersatz wegen Verletzung ihrer Produzentenrechte an dem ursprünglichen Stück. Pelhams Anwalt Hermann Büttner machte geltend, für den Song sei lediglich ein kleines rhythmisches Gestaltungselement übernommen worden: "Hier geht es um Partikel." Ein Gutachter habe bestätigt, dass bei "Nur mir" ein völlig anderes Klangbild entstanden sei. Er warnte davor, die Schutzrechte der Musik-Produzenten an ihren Tonträgern zu überdehnen. "Sonst würde man die Kulturentwicklung abwürgen." Kraftwerk-Anwalt Joachim Kummer nannte die Sequenz dagegen eine "spezifische Klangcollage", die das gesamte Pelham-Stück präge. Dasselbe Rhythmus-Muster ziehe sich auch bei "Metall auf Metall" durchs ganze Lied.
In dem Grundsatzprozess geht es nicht um das Urheberrecht des Komponisten, sondern um das "ausschließliche Recht" des Produzenten, seine Tonträger zu verbreiten und zu vervielfältigen. In der juristischen Fachwelt ist umstritten, ob dadurch bereits die - in der aktuellen Musikproduktion seit Jahren übliche - Kopie einzelner Klangfetzen aus einem Song verboten ist. Die Frage sei: "Gibt es eine quantitative Grenze?", sagte der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm. Das Urteil wird für Freitag erwartet. dpa
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