Berlin. Der Schutz von Kindern vor Gewalt hat als Thema bedauerlicherweise immer dann Konjunktur, wenn wieder ein spektakulärer Fall von Kindesmisshandlung mit Todesfolge publik geworden ist. Den immerwährenden Anlass, den Kinderschutz zu thematisieren stellte dagegen der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe gestern in Berlin vor. Ihre gemeinsame Auswertung der Kriminalstatistik für 2009 wartet mit einer guten und gleich mehreren schlechten Ergebnissen auf. So haben die Fälle von Kindesmisshandlungen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen. Die Zahl der Kindestötungen ging dagegen zurück.
Wurden 2005 noch 3359 Fälle von Misshandlungen an unter 14-jährigen Kindern registriert, waren es 2009 bereits 4081 Fälle. Sie gehen allerdings seltener als zuvor tödlich aus. 2005 zählten die Behörden 208 Fälle von Tötungsdelikten an unter 14-Jährigen, 2009 "nur" 152.
Auffällig angestiegen ist die Zahl der Inobhutnahmen. 2009 wurden 32 300 Kinder unter 18 Jahren in staatliche Obhut genommen, in 12 244 Fällen wurden den Eltern das Sorgerecht entzogen. 2005 waren dagegen 25 400 Fälle von Inobhutnahmen registriert worden.
Die Zahlen verdeutlichten, dass die zunehmende staatliche Intervention Früchte trage, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann. Präventive Maßnahmen seien zwar wichtige Bestandteile des Kinder- und Jugendschutzes, so Ehrmann, "wenn es um die konkrete Vermeidung von Todesfällen geht, ist staatliche Intervention jedoch unabdingbar."
Sowohl der BDK als auch die Deutsche Kinderhilfe mahnten bundeseinheitliche Regelungen an. Die Zahlen seien ein "klares Signal für die Formulierung eines Bundeskinderschutzgesetzes", sagte Ehrmann.
Eben an den unterschiedlichen Auffassungen über die Verhältnismäßigkeit staatlicher Intervention aber scheiterte das Bundeskinderschutzgesetz bislang. Der letzte Regierungsentwurf stieß in der Jugendhilfe im Januar 2009 auf nahezu einheitliche Ablehnung. Innerhalb der Großen Koalition hatte der Streit zwischen SPD und Union einen Gesetzentwurf der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen zu Fall gebracht. Zwar halten alle Beteiligten ein bundesweites Kinderschutzgesetz für dringend geboten, weil die Uneinheitlichkeit einzelner Landesgesetze Handlungsklarheit und Rechtssicherheit verhindert. Über die Ausgestaltung des Gesetzes ist man sich aber durchaus nicht einig.
So sah der Gesetzentwurf der Union unter anderem vor, Hausbesuche des Jugendamtes verpflichtend vorzuschreiben, sobald eine Familie in dem Verdacht steht, ihr Kind zu vernachlässigen. SPD und Grüne, aber auch in der Jugendhilfe tätige Experten hatten dagegen eingewendet, verpflichtende Hausbesuche würden die Arbeit der Ämter eher erschweren als verbessern. In einer gemeinsamen Erklärung hatten Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund 2009 vor einer Schädigung des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen der Jugendhilfe und den betroffenen Familien gewarnt. Sie forderten, vor allem den Ausbau präventiver Hilfen.
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