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Künstliche Befruchtung: Wunschkind von einem toten Vater

Ines S. will ein Kind von ihrem toten Mann. Die Eizellen hat das Paar vor Jahren einfrieren lassen. Doch eine künstliche Befruchtung wäre gegen das Gesetz. Jetzt entscheidet ein Gericht. Von Thomas Wolff

Internetseite von Ines S.
Internetseite von Ines S.
Foto: Screenshot

Einmal lacht sie im Gespräch, ein helles, mädchenhaftes Lachen, da erzählt sie von ihrer Hochzeitsreise. "Auf die haben wir auch verzichtet"; stattdessen sind Ines S. und ihr Mann Sandro, frisch vermählt im Mai 2004, nur für ein paar Tage durchs heimatliche Mecklenburg-Vorpommern gereist. Haben das Urlaubsgeld wie auch die erbetenen Geldgeschenke der Verwandten und Freunde gespart für "unser Wunschkind", wie Frau S. sagt. Denn der Wunsch sollte durch künstliche Befruchtung in Erfüllung gehen.

Das kostet. Rund 10.000 Euro gab das Paar dafür über fünf Jahre aus. Der Wunsch erfüllte sich nicht. Dann starb Sandro bei einem Motorradunfall. Weil Ines S. trotzdem an ihrem Wunsch festhält, steht sie nun als Klägerin vor Gericht, zurzeit vor dem Oberlandesgericht Rostock. Es wird vielleicht nicht das letzte sein. Sehr ruhig und ernst sagt sie am Ende des Gesprächs: "Ich kämpfe, bis ich das durchgesetzt habe."

Der Kampf der Ines S., 28, Witwe, Büroangestellte aus einer Kleinstadt nahe Neubrandenburg, geht um eine mikroskopisch kleine Materie. Sie will die neun Eizellen zurück, die sie sich im März 2008 in der Geburtshilfe-Abteilung der Bonhoeffer-Klinik Neubrandenburg entnehmen ließ. Die Zellen sind quasi der Rest des letzten Versuchs der Eheleute, per In-Vitro-Fertilisation (IVF) ihr Wunschkind zu zeugen. Im Reagenzglas sollten dabei Eizelle und Samenzelle zusammengebracht, dann wieder in den Körper eingepflanzt werden. Das klappte abermals nicht; die übrig gebliebenen Zellen ließ die Klinik einfrieren für eine mögliche spätere Behandlung. An diese Eizellen erinnerte sich die Witwe zwei Wochen nach dem Unfall.

Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz

Ines S. rief die Klinik an - wo man der jungen Witwe die veränderte Rechtslage erklärte: Die Ärzte verstießen gegen das Embryonenschutzgesetz, wenn sie die Zellen nach dem Tod des Mannes herausgäben und damit die Befruchtung posthum in Gang brächten. Entsetzt las Ines S. die entsprechende Passage im Vertrag nach, den sie - gemeinsam mit ihrem Ehemann - unterzeichnet hatte: "Ein Partner allein kann über die eingefrorenen Eizellen nicht verfügen"; das Einverständnis könne auch "nicht in Vertretung ausgesprochen werden". Und doch: Sandro habe das Kind doch auch gewollt, beharrte Ines S. Und nahm sich eine Anwältin.

Die Witwe ist sich sicher, dass all das die Billigung ihres Mannes gefunden hätte. "Unsere Vorstellungen waren gleich, wir haben zusammengepasst wie der Deckel auf dem Topf." Dem Paar stand "das klassische Bild" vor Augen: der Mann in einer gut bezahlten Festanstellung, dann das Haus, dann die Kinder. Eine Mehrlingsschwangerschaft, bei künstlichen Befruchtungen häufig, wäre ihnen recht gekommen: "Ein Mädchen und einen Jungen auf einen Schlag, da wären wir erst mal glücklich gewesen." Kinder gehörten auf jeden Fall in ihre Zukunftsplanung.

Um das "Kindeswohl" aber dreht sich nun der Streit. Es sei zu befürchten, dass hier "durch künstliche Maßnahmen ein Kind zu einem Zeitpunkt zur Welt käme, wo man sicher sagen kann, dass das Kind seinen Vater nicht mehr kennen lernen wird", erklärt Uwe Kappich, Anwalt der Klinik, die ethischen Bedenken hinter dem Gesetz.

Ähnliche Befürchtungen äußern auch Kommentatoren auf der inzwischen von der Klägerin installierten Website www.kiwu-witwe.de. Dort erklären 95 Prozent der Gäste ihr Mitgefühl, ihre Zustimmung zu Ines S. - aber es gibt auch Ermahnungen: "Willst du wirklich immer nur in der Vergangenheit leben, dem Kind immer nur von dem Toten erzählen?" Andere junge Witwen hätten doch auch neue Partner gefunden - mit denen sie Kinder zeugten. Ines S. solle "die fixe Idee dieser Schwangerschaft loslassen". So etwas, sagt die Witwe, "regt mich natürlich auf". Diese Leute "kennen meine Situation nicht".

Denn es liege doch an ihr, dass es mit der Schwangerschaft bisher nicht geklappt habe. Nicht an ihrem verstorbenen Mann. Es hatte ja alles nicht funktioniert, von den ersten Hormonbehandlungen über weniger aufwändige Verfahren bis zur IVF. Es werde sich ja alles nur wiederholen, sagt sie in festem, überzeugtem Tonfall: "Mit einem neuen Partner würde ich ja auch in die künstliche Befruchtung gehen, um ein Kind zu bekommen - ich müsste dann aber von vorne anfangen."

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Autor:  Thomas Wolff
Datum:  3 | 5 | 2010
Seiten:  1 2
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