Nürnberg. Die Hitler-Gartenzwerge des Nürnberger Kunstprofessors Ottmar Hörl haben keine juristischen Folgen. Weil Hörl den Nationalsozialismus der Lächerlichkeit preisgeben wolle und die Zwerge als Kunst verkaufe, sehe man von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth am Mittwoch mit. "Bei der Gesamtschau wird die Gegnerschaft zur Ideologie hinreichend deutlich", hieß es zur Begründung.
Prinzipiell sei das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - darunter der Hitlergruß - strafbar. Doch werde dies nicht verfolgt, wenn die Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Bekämpfung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringe.
Der goldfarbene Gartenzwerg, der den rechten Arm zum Hitlergruß ausstreckt, hatte in den vergangenen Tagen für viel Wirbel gesorgt. Ein Unbekannter hatte sich über die Präsentation der puppengroßen Kunststofffigur in einer Nürnberger Galerie beschwert und sich mit einem anonymen Schreiben an die Öffentlichkeit gewandt.
Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Vorermittlungen auf. Hörl sowie dem Galeristen sei jedoch nichts vorzuwerfen, hieß es. Allerdings sehe die Anklage durchaus ein gewisses Missbrauchspotenzial. Die künftige öffentliche Verwendung der Zwerge müsse deshalb in jedem Einzelfall überprüft werden.
Hörl hatte den Gartenzwerg, den er selbst als Persiflage auf das "Herrenmenschentum" der Nazis betrachtet, für eine Ausstellung der Kunstmesse im belgischen Gent geschaffen. "Nazis sehen sich doch selbst als groß, blond und heldenhaft. Diese Eigenschaften hat doch kein Gartenzwerg", erläuterte der Leiter der Nürnberger Akademie für Bildende Künste.
700 Exemplare des Nazi-Zwerges waren im Frühjahr im Foyer der Kunstmesse zu sehen. Kurz darauf wurden die Wichtel in Bozen/Südtirol ausgestellt. In den vergangenen Tagen nahm die Nachfrage von Sammlern laut Hörl rasant zu. (dpa)
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