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14. März 2013

Mangelhafte Brustimplantate: Gericht weist Klage ab

Ein Haufen ausrangierter PIP-Implantate. Foto: dpa

Das Landgericht in Frankenthal weist die Klage einer Frau ab, die vom TÜV Rheinland Schmerzensgeld für ihre mangelhaften Brustimplantate fordert.

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Frankenthal –  

Die Klage einer Frau aus Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate ist abgewiesen worden. Die Entscheidung verkündete das Landgericht Frankenthal am Donnerstag. Die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, sagte Richterin Therese von Schwichow. Die Frau hatte dem TÜV-Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Polster nicht ausreichend überwacht zu haben.

Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausendfach billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben. Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.

Gesundheitliche Probleme mit Implantat

Die Frankenthaler Richterin sagte, es fehlten Beweis dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass der TÜV überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.

Die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, hatte bereits vor dem Gerichtstermin angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte die Klage scheitern. Der TÜV habe seine Pflichten vernachlässigt, dazu hätten Analysen der Implantate und unangekündigte Besuche bei PIP gehört.

Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und über anschließende gesundheitliche Probleme berichtet. Der TÜV hatte die Vorwürfe in einer ersten Verhandlung im Januar zurückgewiesen und erklärt, alle Richtlinien eingehalten zu haben. (dpa)

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