Die Verurteilung von Marco Weiss in der Türkei hat für den 19-Jährigen in Deutschland keine juristischen Konsequenzen. "Wir haben das Verfahren eingestellt, es bleibt bei der Entscheidung", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg am Donnerstag. Erfolgt war die verfahrenseinstellung bereits im Mai 2009.
Nach zweieinhalb Jahren haben die Richter im türkischen Badeort Antalya am Mittwoch das Urteil im Strafprozess gegen den 19-jährigen Weiss verkündet: Sie befanden ihn des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen für schuldig. Strafmaß: zwei Jahre und knapp drei Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt.
Die Anwälte des Deutschen hatten Freispruch gefordert: Es gebe keine ausreichenden Beweise für die ihrem Mandanten zur Last gelegten Straftaten. Marco Weiss, der im Jahr 2007 acht Monate in türkischer Untersuchungshaft gesessen hatte, war nicht zur Urteilsverkündung in die Türkei gekommen. Er macht in seiner Heimatstadt Uelzen in Niedersachsen eine Ausbildung zum Mechatroniker.
Im April 2007 war der damals 17-jährige Marco mit seinen Eltern zum Osterurlaub nach Side an die türkische Mittelmeerküste gereist. Am vorletzten Urlaubstag lernte er in der Hoteldisko die junge Britin Charlotte kennen, ging mit ihr auf deren Hotelzimmer - ein schicksalhaftes Rendezvous. Marco spricht von einvernehmlichen "Zärtlichkeiten" mit dem Mädchen, dass sich als 15-Jährige ausgegeben habe, tatsächlich aber 13 war. Charlotte dagegen erzählte ihrer Mutter unter Tränen, sie sei von dem Deutschen vergewaltigt worden. Die Mutter erstattete am nächsten Morgen Anzeige, Marco wurde an der Hotelrezeption festgenommen.
Vor allem wegen der langen Untersuchungshaft und der schlechten Haftbedingungen - Marco musste sich eine Zelle und eine Toilette mit 30 Mitgefangenen teilen - wurde der Fall schnell zum Politikum und zur Belastung für die deutsch-türkischen Beziehungen. Deutsche Politiker machten Druck auf die Regierung in Ankara und die türkische Justiz - was die Fronten zusätzlich verhärtete. Erst kurz vor Weihnachten 2007 wurde Marco aus der U-Haft entlassen und kehrte nach Deutschland zurück.
Der Prozess ging ohne ihn weiter - im Schneckentempo, auch weil weder Charlotte noch ihre Mutter zur Verhandlung nach Antalya kommen wollten. Aus einem 2007 vorgelegten gerichtsmedizinischen Gutachten der Universität Istanbul ging hervor, Charlotte sei nicht vergewaltigt worden und Jungfrau.
"Das Urteil ist für uns kein Anlass, in neue Ermittlungen einzusteigen", kommentierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg die Entscheidung der Richter in Antalya. Dies wäre auch der Fall gewesen, wenn Marco in der Türkei wegen Vergewaltigung statt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden wäre. "Wir haben das unter beiden Gesichtspunkten umfassend geprüft." Weder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs noch der Verdacht einer Vergewaltigung habe sich aus Sicht der deutschen Justiz bestätigt.
Auch deshalb wirkt das jetzt gefällte Urteil wie der Versuch des Gerichts, nach diesem Mammutverfahren nicht das Gesicht zu verlieren.
Und ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht. Schon vor der Urteilsverkündung hatte Marcos türkischer Anwalt Ahmet Ersoy gesagt, er werde "nichts anderes als einen Freispruch akzeptieren". Andernfalls werde man in Revision gehen. Ob es dazu kommt, war am Mittwochabend noch offen. (mit dpa)
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