Darmstadt/Frankfurt/Main. Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa (26), hat nach Angaben ihrer Rechtsvertretung dem Strafverteidiger Achim Groepper untersagt, weiter in ihrem Namen aufzutreten. Groepper, der ohne Rücksprache mit Benaissa Interviews mit Boulevardmedien geführt habe, sei nicht berechtigt, ihre Rechte wahrzunehmen.
Zuvor hatte die Kanzlei Groeppers auf dpa-Anfrage mitgeteilt, der Anwalt habe sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte die Kanzlei nichts sagen. Nach dpa-Informationen war Groepper noch am Morgen in dem Frankfurter Gefängnis gewesen, in dem Benaissa in Untersuchungshaft sitzt.
Der Medienanwalt der inhaftierten Sängerin, Christian Schertz, sagte, dass ein "rechtswirksames Mandat" zu "keinem Zeitpunkt" an den Anwalt erteilt worden sei. Von Anfang an seien andere Kollegen mit der Strafverteidigung der 26-Jährigen beauftragt gewesen. Nähere Details wollte der Berliner Medienanwalt hierzu auf ddp-Anfrage nicht nennen. Er kritisierte zugleich, dass der Frankfurter Strafrechtler "ohne Rücksprache mit der Klientin mit Boulevardmedien Interviews geführt" habe. Dies sei ihm unverzüglich untersagt worden.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Verteidigung sprachen am Freitag über die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Sängerin. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ger Neuber, sagte, "ich glaube nicht, dass wir am heutigen Tage noch zu einem Ergebnis kommen". Es werde bestimmt "noch einige Zeit" ins Land ziehen.
Benaissa wird seit längerem von dem Berliner Anwalt Christian Schertz vertreten; dieser hatte am Donnerstag erklärt, er sei weiterhin Benaissas Medienanwalt.
Benaissa war am Osterwochenende kurz vor einem Solo-Auftritt im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden. Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt haben, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Eine HIV-Infektion kann zur Immunschwächekrankheit Aids führen. (dpa/ddp)
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