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Nazi-Jäger Marwell im Interview: "Demjanuk ist ein komplizierter Fall"

Er hat NS-Täter in den USA aufgespürt, Josef Mengeles Tod nachgewiesen und schon einmal dafür gesorgt, dass John Demjanjuk vor Gericht kam. Ein Gespräch mit dem früheren Nazi-Jäger David Marwell.

David Marwell.
David Marwell.
Foto: Andreas Labes

Mr. Marwell, am Montag beginnt in München der Prozess gegen John Demjanjuk. Sind Sie gespannt?

Vor allen Dingen bin ich überrascht. Ich hätte nicht gedacht, dass er in Deutschland jemals vor Gericht gestellt werden würde.

Zur Person

Der US-Historiker David Marwell, 57, kam 1980 zum Office of Special Investigations des US-Justizministeriums.

Dessen Aufgabe ist es, NS-Täter, die in die USA eingewandert sind, aufzuspüren. Vor Gericht erfolgt dann die Aberkennung der US-Staatsbürgerschaft und die Ausweisung. Seit ein paar Jahren ermittelt die Behörde allgemein gegen US-Staatsbürger, die vor ihrer Einbürgerung Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder haben sollen.

Von 1988 bis 1994 leitete Marwell das Berlin Document Center (BDC), eine Art Archiv für NS-Täter. 1994 wurde das BDC zur Außenstelle des Bundesarchivs.

Seit 2000 ist Marwell Direktor des Jüdischen Museums in New York.

Warum nicht?

Aus dem Wissen heraus, wie oft es in der Vergangenheit nicht zu Prozessen gekommen ist gegen Menschen, die mehr persönliche Verantwortung hatten für Verbrechen im Nationalsozialismus. Es hätte auch früher einen Prozess geben können, es ist nicht passiert. Offensichtlich gab es jetzt wirklich den Willen, diesen Mann vor Gericht zu bringen. Die Strafverfolgung wird immer von Einzelnen gemacht.

Demjanjuk wird vorgeworfen, Wachmann im Vernichtungslager Sobibór gewesen zu sein, das kleinste Glied in der Befehlskette. Soll an ihm nachgeholt werden, was zuvor versäumt wurde?

Meiner Meinung nach nicht. Aber ich kann verstehen, wenn jemand sich daran stört, dass so viel Mühe darauf verwandt wurde, ihn vor Gericht zu bringen, während vielen anderen, die wichtiger waren, nicht der Prozess gemacht wurde. Wenn man den Fall für sich betrachtet, ist es absolut angemessen, dass er für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird. Wenn man ihn im Kontext der Verfolgung von NS-Verbrechen sieht, ist es kurios, dass gerade dieser Mann im Zentrum eines der letzten NS-Prozesse stehen wird: Er ist kein Deutscher, seine Rolle bei den Verbrechen war, sagen wir es so, nicht selbst gewählt. Er hat Sobibór nicht geschaffen, er hat es nicht organisiert, er war Teil davon. Vermutlich ein williger und aktiver Teil, aber das ist doch ein Unterschied zu denen, die ihn rekrutiert haben, die ihm die Wahl ließen, zu verhungern oder die Waffe in die Hand zu nehmen und sich ausbilden zu lassen.

Und er ist inzwischen ein alter kranker Mann. Manche sind ja der Meinung, man sollte ihm keinen Prozess mehr zumuten.

Diese Sichtweise scheint mir nicht logisch. Die Tatsache, dass er einer Verurteilung so lange entgehen konnte, dass er sich in den USA ein Leben aufbauen konnte, war ein großer Vorteil für ihn. Man kann diesen Vorteil nicht nehmen und in ein Argument dafür verwandeln, dass er gar nicht mehr verurteilt werden sollte.

John Demjanjuk ist so etwas wie ein alter Bekannter für Sie. Vor etwa 25 Jahren haben Sie als Mitarbeiter des Office of Special Investigations, einer US-Sonderermittlungsbehörde für NS-Verbrechen, einen Prozess gegen ihn mit vorbereitet. Vor Gericht wurde ihm die US-Staatsbürgerschaft aberkannt und so die Ausweisung ermöglicht. Später wurde er in Israel zum Tode verurteilt, das Urteil wurde jedoch aufgehoben, weil er nicht der war, als der er verurteilt wurde. Wie konnte das passieren?

Es ist ein komplizierter Fall. Ursprünglich stand er unter Verdacht, Aufseher in Sobibór zu sein - also genau die Sache, wegen der er jetzt auch angeklagt ist. Dann wurde sein Foto in Zusammenhang mit einem anderen Fall benutzt: Ein Aufseher aus Treblinka wurde gesucht, Zeugen wurden Bilder von Vergleichspersonen gezeigt, darunter Demjanjuk. Mehrere dieser Zeugen glaubten in ihm Iwan den Schrecklichen, einen Aufseher in Treblinka, zu erkennen. Nun konnte er in den USA zu seiner Verteidigung nicht sagen, ich war nicht Iwan der Schreckliche in Treblinka, sondern Iwan der nicht ganz so Schreckliche in Sobibór. Also war die Strategie der Verteidigung, zu sagen: Er war überhaupt kein Lageraufseher. Er war Kriegsgefangener. Es kam zum Prozess in Israel, Demjanjuk wurde zum Tode verurteilt, aber dann tauchten Dokumente auf, die bewiesen, dass er nicht Iwan der Schreckliche sein konnte.

Was hatten Sie mit dem Fall zu tun?

Meine Aufgabe war, mich um Demjanjuks Alibi zu kümmern. Er hatte angegeben, die ganze Zeit Kriegsgefangener gewesen zu sein. Wir fanden also heraus, wie die Lebensumstände und die Lebenserwartung der Gefangenen in den Lagern in den Ostgebieten waren. Wir zogen einen Experten hinzu, der aussagte, dass das, was Demjanjuk gesagt hatte, wahrscheinlich nicht der Wahrheit entsprach. Weil er dort wohl nicht so lange überlebt hätte.

Demjanjuk durfte nach der Aufhebung des Urteils wieder in die USA einreisen, er wurde wieder amerikanischer Staatsbürger. Die Ermittlungsbehörde hat aber nicht lockergelassen: 2002 hat er die Staatsbürgerschaft erneut verloren.

Er durfte zurück, weil er nicht wegen der Anklage verurteilt worden war, für die er ausgeliefert worden war. Es war aber klar, dass er in Sobibór war. Der Fall wurde noch mal aufgerollt, und am Ende wurde ihm die Staatsbürgerschaft erneut entzogen.

Weil Sie nachgewiesen haben, dass er in Sobibór war?

Weil wir nachweisen konnten, dass er bei seiner Einreise bezüglich seiner Vergangenheit gelogen hatte. Die eigentlichen NS-Verbrechen kann die Justiz in den USA nicht ahnden, da die Täter zum Zeitpunkt des Vergehens noch keine US-Bürger waren, die Opfer auch nicht, und die Taten nicht in den USA begangen wurden. Im Mittelpunkt der Anklage der Ermittlungsbehörde steht also nie das Verbrechen während der NS-Zeit, sondern dass der Betroffene bei der Einwanderung in die USA die Unwahrheit gesagt hat, was seine Vergangenheit betrifft. Die ultimative Sanktion, die in unseren Möglichkeiten steht, ist die Aberkennung der Staatsbürgerschaft und dann die Ausbürgerung.

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Datum:  28 | 11 | 2009
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