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New Jersey: Eine Torte für den kleinen Adolf Hitler

Ein Ehepaar in den USA sucht einen Supermarkt, der ihrem Sohn eine Torte mit dessen Namen verziert: Der Kleine heißt Adolf Hitler. Fündig werden sie bei Wal-Mart. Von Volker Schmidt

Easton/USA. Der arme Adolf Hitler. Der Dreijährige sollte zum Geburtstag keine Torte bekommen: Doch ein Supermarkt im US-Bundesstaat New Jersey, in dem der Vater des Jungen das mit dem Namen des Geburtstagskindes beschriftete Backwerk bestellen wollte, weigerte sich, die Sahnelettern aufzusprühen.

Nach einem Artikel darüber in der Lokalzeitung des Örtchens Holland Township hagelte es empörte Briefe an die Eltern. Vater Isidore Heath Campbell bat daraufhin in einem Interview um Toleranz: "Man muss einen Namen doch akzeptieren. Ein Name ist ein Name. Das Kind wird nicht aufwachsen und tun, was Hitler getan hat."

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Deutsche Standesämter achten bei der Genehmigung von Vornamen auf das Kindeswohl. Das Ermessen der Beamten ist groß, im Zweifel müssen Eltern vor Gericht ihre Wünsche durchsetzen.

Das Geschlecht muss der Name eindeutig erkennen lassen, andernfalls muss ein eindeutiger zweiter Vorname her.

Abgelehnt werden Benennungen, die keine Vornamen sind: Ferrari etwa oder Pumuckl - den ein Vater allerdings vor Gericht als zweiten Vornamen erklagte.

Ausländische Namen müssen durch Dokumente aus dem Herkunftsland als dort gebräuchlich nachgewiesen werden.

Einen Adolf würde ein deutscher Standesbeamter kaum verhindern können, einen Adolf Hitler schon. Deutsche Neonazis nennen ihre Kinder ohnehin lieber Siegfried oder Walburga.

Der 35-Jährige behauptete, er habe seinen Sohn Adolf Hitler Campbell benannt, weil ihm der Name gefalle "und sonst niemand auf der Welt diesen Namen hat". Das stimmt nicht ganz: In Brasilien etwa sind Vornamen wie Hitler, Himmler und Göring verbreitet.

Schwester heißt Aryan Nation

Adolf Hitlers Vater sprach mit den Reportern in seinem Wohnzimmer - das mit Hakenkreuzen und SS-Dolchen dekoriert ist. Beim Interview habe Campbell, der nach eigenen Angaben deutsche Vorfahren hat, Wehrmachtsstiefel getragen. Er leugnet den Holocaust und hat Adolfs Schwestern Joycelynn Aryan Nation ("arische Nation", eine verbotene Neonazi-Organisation) und Honszlynn Hinler Jeannie genannt - die korrekte Schreibweise des SS-Führers Heinrich Himmler war den Eltern wohl nicht geläufig.

Eine Sprecherin des Supermarktes ShopRite erklärte, Mutter Deborah Campbell habe auch schon Torten mit Hakenkreuzen verzieren lassen wollen. "Wir behalten uns das Recht vor, keine Dekoration auf einer Torte anzubringen, die wir für unpassend halten", sagte die Sprecherin.

Verboten sind Symbole des NS-Regimes in den USA nicht, auch die Holocaust-Leugnung ist nicht strafbar - im Gegensatz zu Deutschland und den meisten europäischen Ländern. US-Standesämter erheben keinen Einspruch gegen Marken- oder Ortsnamen für Kinder, und auch nicht gegen Namen wie die der Campbell-Kinder. Die Meinungsfreiheit, in der ersten Ergänzung der US-Verfassungs 1791 festgeschrieben, steht traditionell unter starkem Schutz.

Auch die Sorge um das Kindeswohl muss dahinter zurückstehen. Anrührend berichtet die Lokalzeitung, wie sich der kleine Adolf hinter seinem Vater versteckt und nicht antworten will, wenn er nach seinem Namen gefragt wird. Traurig sei es, sagt Mutter Deborah, dass ShopRite einem Dreijährigen die Geburtstagstorte verweigere. Sie habe dann noch einen Laden gefunden, der sich nicht so angestellt habe - Walmart.

Autor:  VOLKER SCHMIDT
Datum:  17 | 12 | 2008
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