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Österreich: Eine Villa für 99 Euro

In Österreich werden Immobilien neuerdings per Lotterie verkauft. Familie Daniel aus Kärnten etwa verlost ihre Villa unter 9999 Bietern, die nun die Chance haben, das Haus für 99 Euro zu bekommen.

Villa (in Italien) - Verlosen statt verkaufen?
Villa (in Italien) - Verlosen statt verkaufen?
Foto: dpa

Ein Haus für 65 Euro: Fröhlich flattert das freche Preisetikett vom frisch gestrichenen Einfamilienhaus der Familie Aichbauer in St. Georgen in der Steiermark. Wenn das Geschäft zustande kommt, darf nicht nur der Käufer sich von Herzen freuen. Auch die Aichbauers wären glücklich, denn die 65 Euro gäbe es gleich 8888 Mal. Macht zusammen 577.720 Euro, einen Preis, der im idyllischen Hügelland und in der Finanzkrise und bei einem Schätzwert von 430.000 Euro auf herkömmliche Weise nicht leicht zu erzielen ist.

In Österreich werden Häuser neuerdings verlost. Den Anfang gemacht hat die Familie Daniel in Kärnten, die ihre Villa nicht los wurde. 9999 Lose wollten die Daniels verkaufen, für 99 Euro das Stück. Mehr als 16.000 Anfragen gingen ein, die meisten über das Internet. Ein Klagenfurter Notar stellt nun fest, wer die ersten 9999 Einzahler waren. Alle anderen kriegen ihr Geld um die Jahreswende zurück. Nach Neujahr dann wird ausgelost.

"Ganz so einfach, wie es sich anhört, ist das nicht", sagt Rudi Aichbauer aus St.Georgen. Wie die Daniels in Kärnten hat der findige Unternehmensberater sich vorher bei den Behörden schlau gemacht, ob das Verfahren auch Rechtens ist.

Anzeige wegen Verstoßes gegen Glücksspielgesetz

Es ist, meint das Finanzministerium, das in Österreich für Glücksspiele zuständig ist. Voraussetzung ist aber, dass das Gewinnspiel "nicht unternehmerisch" betrieben wird. Das sei bei der einmaligen Verlosung des eigenen Hauses nicht der Fall, meinten die Beamten. Und fügten einen wichtigen Vorbehalt an: Noch habe kein Gericht darüber entschieden. Das wird aber bald der Fall sein, denn gegen Familie Daniel liegt schon eine anonyme Anzeige wegen Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz vor.

Dass alles nicht ganz so einfach ist, hat Aichbauer auch schon selbst erfahren. Von dem Erlös müssen er und seine Frau Cordula 12 Prozent Steuern zahlen, zusätzlich zu den 3,5 Prozent, die bei jedem Grundstücksverkauf einbehalten werden. Fällig wird der Betrag gleich nach dem Verkauf der Lose, zum 20. des folgenden Monats - zu einem Zeitpunkt also, wenn der Verkäufer auf das eingenommene Geld noch gar nicht zugreifen kann. "Alles zusammen können die Nebenkosten rasch auf 150 000 Euro steigen", sagt Aichbauer.

Die Immobilienmakler, die eigentlich große Geschäftsrückgänge fürchten müssten, reagieren deshalb auch gelassen. "Manche meinen, die Verlosungen schaden uns", sagt Michael Fohn vom österreichischen Maklerverband, "manche glauben das nicht." Fohn gehört eher zu den Optimisten. Interessant seien Verlosungen überhaupt nur bei Immobilien jenseits der 500 000 Euro, die man schwer verkaufen könne.

In Deutschland nicht möglich

Bei billigeren Häusern und Grundstücken sei das Risiko einfach zu groß: Der Verkäufer muss die 12 Prozent Glücksspielsteuer auch dann zahlen, wenn die Verlosung am Ende mangels Interesse gar nicht stattfindet. Auch der Notar will in jedem Falle bezahlt sein - anders als der Makler, der nur Geld sieht, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt. Für kleinere Immobilien werde sich wohl auch kein "Notar-Tourismus" entwickeln, meint Fohn. "Wer hat schon das Geld, jeden Monat für 100 Euro einen Lottoschein zu kaufen?"

Dass Hasardeure den Loserwerb gewerbsmäßig betreiben könnten, ist per Gesetz ausgeschlossen: Wer das gewonnene Haus nicht bewohnt und stattdessen weiterverkauft, muss eine Spekulationssteuer zahlen. Auch beim Finanzministerium in Wien glaubt man nicht, dass das Beispiel Schule macht. "Jetzt kann man noch hoffen, über die Medienpräsenz alle seine Lose zu verkaufen", sagt ein Sprecher. "Später wird das schwierig werden."

In Deutschland sind Versuche, die eigene Immobilie zu verlosen, bisher immer schon an den Behörden gescheitert. Die Bestimmungen sind von Land zu Land verschieden, gleichen einander aber. Glücksspiele und Tombolas sind zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn der Wert der eingesetzten Preise unter 40.000 Euro liegt und der Betreiber der privaten Lotterie keinen "wirtschaftlichen Gewinn" erzielen will. Das sei aber beim Verkauf der eigenen Immobilie durchaus der Fall, heißt es im Innenministerium in Düsseldorf.

Autor:  NORBERT MAPPES-NIEDIEK
Datum:  22 | 12 | 2008
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