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Prozess um Anlageberater: Fünf Rentner und das liebe Geld

Weil ein Anlageberater vier Senioren um Millionen betrogen haben soll, übten sie Selbstjustiz und nahmen den Finanzberater als Geisel. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten. Von Iris Hilberth

Ein Anlageberater, der was mitgemacht hat.
Ein Anlageberater, der was mitgemacht hat.
Foto: Tobias Hase/dpa

Traunstein. Die Anklage klingt skurril, fast wie das Drehbuch einer Vorabendserie. Und ginge es nicht um eine so ernste Sache wie "mittäterschaftliche Geiselnahme" zur Selbstjustiz, mancher Zuhörer im Sitzungssaal des Landgerichts Traunstein würde der Verhandlung Unterhaltungswert zugestehen, vielleicht sogar den Angeklagten ein gerüttelt Maß Sympathie entgegenbringen.

Vier Senioren sitzen seit Montag auf der Anklagebank: Roland K., 74 Jahre alt, seine Frau Sieglinde, 79, Wilhelm D., 60, und Iris Elisabeth F., 64. Deren Mann Gerhard, 67 Jahre alt, bleibt der Prozess wegen akuter Herzprobleme vorerst erspart. Den Rentnerpaaren und ihrem Bekannten wird vorgeworfen, im Juni 2009 ihren Anlageberater, den Deutsch-Amerikaner James A., in dessen Wohnung in Speyer gekidnappt, im Kofferraum von K.s Autos nach Oberbayern transportiert und in den vergitterten Keller des Hauses von Ehepaar K. im Chiemgau gesperrt zu haben. Die Rentner fühlten sich von A. betrogen und wollten ihr Geld zurück, rund 2,5 Millionen Euro. Mit einer verschlüsselten Botschaft in einem Fax an seine Bank machte der Entführte sich bemerkbar. Die Polizei befreite ihn, seitdem sitzen die vier Senioren in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft spricht von gemeinschaftlicher Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung. Mindestens fünf Jahre Haft könnte es dafür geben. Nun ist es nicht so, dass die älteren Herrschaften nicht geständig wären. Manfred K., der Anführer der Gruppe, berichtet ausführlich über die Geschehnisse im Frühsommer 2009. Wie er und sein Freund Willi in Speyer den Mann, der ihnen so viel Geld schuldete, mit silbrigem Klebeband gefesselt, in eine Kiste gesteckt und mit der Sackkarre durch die Fußgängerzone zu dem rund 400 Meter entfernt geparkten Auto geschoben haben. "Ganz vorsichtig", wie er immer wieder betont. Aber es sei eben notwendig gewesen, "damit der keinen Zirkus macht."

Wie sie A. wenig später auf einem Parkplatz aus dem Karton befreit, aber für die Weiterfahrt im Kofferraum belassen hätten. Wie der Anklageberater dann dort hinten mit einem Brecheisen randaliert habe - nicht etwa um zu fliehen, sondern im Zuge eines Mordanschlags gegen K. Und wie sie A. in K.s Haus gebracht hätten, um ihn endlich dazu zu bewegen, ihr Geld rauszurücken. Mit einem Fax an seinen "Broker" sollte A. alles in die Wege leiten.

"Sobald eine Bestätigung des Brokers eingegangen wäre, hätte er nach Hause fahren können", versichert K. Er erzählt die ganze lange Geschichte von den ersten Kontakten zum Finanzberater vor zehn Jahren in Florida, wo die beschuldigten Ehepaare stets einige Monate im Jahr leben; über die ersten Geschäfte zur Geldvermehrung durch Firmengründung auf den Bahamas; von dem Moment im Jahr 2008, als die vereinbarten Zinszahlungen ausblieben; und von den vergeblichen Versuchen, das Geld zurückzubekommen.

In K.s Schilderungen klingt das nur allzu verständlich, dass man irgendwann mal wütend wird. "Aber so wütend, dass ich jemanden schlagen würde, kann ich gar nicht werden", beteuert er. Mit Körperverletzung, wie sie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, will er jedenfalls nicht zu tun haben. Auch hören sich seine Ausführungen der Ereignisse vor Gericht weitaus harmloser an, als die Anklage vermuten lässt. Er habe A. bei dem vereinbarten Gespräch in Speyer nochmals aufgefordert, endlich das Geld auszubezahlen. "Aber der saß auf seinem Sofa, hatte die Füße hochgelegt und mich nur angegrinst", so K., "und dann habe ich ihm gesagt, dann müsse ich ihn einladen, zu ein paar Tagen Urlaub in Oberbayern." Sie hätten ihn dann in einem "Not-Gästezimmer mit Nasszelle" untergebracht. So habe man ihn zwingen wollen, sein Scheckbuch endlich zu zücken. "Er hat uns veräppelt und verarscht", sagt K.

"Für uns ist das lediglich eine Freiheitsberaubung", sagt dessen Anwalt. K. hätte einen Tunnelblick, die Grenzen zwischen Recht und Unrecht seine verschwommen. Am 23. März will das Gericht ein Urteil fällen.

Autor:  Iris Hilberth
Datum:  8 | 2 | 2010
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