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Prozess um drei Brötchen: Kündigung bleibt bestehen

Die Küchenangestellten eines Krankenhauses wurde gefeuert, weil in ihrem Spind drei angeblich gestohlene Brötchen gefunden worden waren. Nun bekommt sie wieder Geld - aber keinen Job.

Kündigungsgrund: drei Brötchen.
Kündigungsgrund: drei Brötchen.
Foto: dpa

Heilbronn. Beim Bäcker kostet ein Brötchen rund 35 Cent. Mit Kürbiskernen oder Vollkorn wird es etwas teurer. Doch reichen drei angeblich gestohlene Brötchen im Wert von rund einem Euro für eine Kündigung? Ja, sagte der Personalchef eines Krankenhauses in Künzelsau (Baden-Württemberg) am Freitag im Arbeitsgericht Heilbronn. Eine 59-Jährige hat das zu spüren bekommen. In ihrem Spind fand ihre Vorgesetzte am 24. Februar das Backwerk - und die Frau war ihren Job los. "Das Vertrauen zu ihr war nicht mehr da", sagt Personalleiter Willi Kopp.

Kampf um Gerechtigkeit? "Ich will doch nur Gerechtigkeit", beteuert die 59-Jährige dagegen immer und immer wieder. "Ich hatte die Brötchen in den Schrank gelegt und wollte sie nach Feierabend mit einer Kollegin essen", berichtet die Ex-Küchenhilfe. Keiner halte zu ihr. "Ich kann nicht mehr", sagt die erschöpfte Frau und hakt sich bei ihrer Anwältin Beate Scheuer unter. Doch sie hat einen Vergleich erreicht, der ihr bis Ende September das Gehalt von rund 2000 Euro brutto pro Monat sichert.

Ihre Anwältin muss allerdings einige Überzeugungsarbeit leisten, bis ihre Mandantin zustimmt. Kampf für "Gerechtigkeit"? Die gelernte "Beiköchin" hatte gehofft, Zeugenaussagen könnten ihr vor Gericht helfen, den angeblichen Brötchen-Diebstahl zu widerlegen. Doch schon der Lieferant einer Bäckerei bestreitet, jemals irgendwelche Brötchen verschenkt zu haben, wie es die Klägerin behauptet hatte. Er habe ihr im Februar gesagt, ein Teil der ins Krankenhaus gebrachten Brötchen seien geschenkt. "Nein, ich bringe keine Geschenke, höchstens mal eine Flasche Wein, zu Weihnachten", sagt der Fahrer.

"Warum sagt Ihr denn nicht die Wahrheit?"

Und auch zwei weitere Zeuginnen machen keine Aussagen zugunsten der Gekündigten. Sie wollen beide nichts von einem Gespräch gehört haben, in dem die Frau den Bäckereifahrer eine Woche nach dem angeblichen Diebstahl fragte, ob er einige Brötchen verschenkt habe. "Als ich entlassen wurde, haben noch alle in der Krankenhaus-Küche geweint und gesagt, sie wollten mir helfen", sagt die 59-Jährige. "Warum sagt Ihr denn nicht die Wahrheit?", fragt sie am Freitag eine der Zeuginnen im Gericht.

Es bleibt bei der Kündigung "Wie soll ich es meiner Mandantin erklären?", sagt die Anwältin zu Richterin Anja Berkner. "Ich weiß, dass es der Wunsch der Mandantin ist, sich reinzuwaschen", entgegnet die Richterin. Nun macht sie nochmals deutlich: "Die Zeugen-Aussagen waren nicht gerade günstig." Die 59-Jährige lässt sich vom Vergleich überzeugen, auch wenn es bei der Kündigung bleibt. Das seien also 12.000 Euro bis September, die der Vergleich ihr nun noch bringe, sagt der Anwalt der Krankenhausseite, Alexander Krafft.

Die 59-Jährige klagt, sie habe Schulden - "wie soll ich das jetzt noch bezahlen?" Dass sie dennoch dem Vergleich zustimmt liegt daran, dass der Personalchef der Klinik zusichert, die Diebstahl-Vorwürfe nicht aufrechtzuerhalten. "Immer haben alle gesagt:Wer bekocht uns bloß, wenn Du mal in Rente bist?", sagt die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Ex-Küchenhilfe. Eine Zuschauerin schüttelt beim Herausgehen aus dem Gerichtssaal den Kopf: "Das kann doch alles nicht wahr sein - finden Sie das gerecht?" (dpa)

Datum:  24 | 7 | 2009
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