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Prozess um Kinderschänder: Detlef S. leugnet den Missbrauch

Der Angeklagte gibt aber zu, mit der Stieftochter acht Kinder gezeugt zu haben. Detlef S. drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Der Vorsitzende Richter und seine Beisitzer im Missbrauchsprozess um Detlef S.
Der Vorsitzende Richter und seine Beisitzer im Missbrauchsprozess um Detlef S.
Foto: dapd
Koblenz –  

Die Liste ist lang: 350 Punkte umfasst die Anklageschrift, die Staatsanwalt Thorsten Kahl gestern Morgen vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Koblenz verlas. Angeklagt ist Detlef S. aus Fluterschen im Westerwald. Dem 48-Jährigen, der gestern zugab, mit seiner Stieftochter acht Kinder gezeugt zu haben, wird sexueller Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. Vergangen haben soll er sich auch am Bruder der heute 27-jährigen Stieftochter und an seiner minderjährigen leiblichen Tochter. Die beiden Töchter hat er gegen Geld angeblich auch an andere Männer vermittelt. Dem arbeitslosen Lastwagenfahrer drohen bis zu 15 Jahren Haft. Es könnte laut Staatsanwalt auch eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängt werden.

Unscheinbar wirkt der Angeklagte, als er um 9 Uhr den Gerichtssaal betritt: Das dunkelrote Sakko scheint ein wenig zu groß für den schmächtigen kleinen Mann mit den kurzen grauen Haaren. Während die Anklageschrift verlesen wird, starrt er auf den Boden, ab und zu wendet er sich hilfesuchend an seinen Verteidiger. Laut Staatsanwaltschaft hat er die Stiefkinder Natascha und Björn schon sexuell belästigt, als sie erst fünf Jahre alt waren. „Das tut nicht weh, ihr werdet sehen: das tut gut“ soll er zuvor gesagt haben. Auch nach einer Geburtstagsfeier habe er Natascha zwischen den Beinen gestreichelt und gesagt, dass er als Vater das dürfe.

Für 40 Mark an andere Männer verkauft

Als sie zwölf Jahre alt war, habe er Natascha für 40 D-Mark an andere Männer verkauft: Das Mädchen sei in die Wohnung eines „Kunden“ gebracht und dort mit Schnaps gefügig gemacht worden. Während pornografische Filme liefen, habe das Kind sich ausgezogen aufs Bett legen müssen. „Du kannst tun, was du möchtest“, soll Detlef S. dann zu einem der Männer gesagt haben. Vorfälle dieser Art sollen sich in den Jahren danach wiederholt haben. Laut Anklageschrift verging sich Detlef S. auch an seiner eigenen Tochter Jasmin. Neun Jahre sei sie alt gewesen, als der Angeklagte sie zum ersten Mal in sein Schlafzimmer geholt und gestreichelt habe, als sie zwölf war, sei es auf dem Rücksitz seines Autos erstmals zum Geschlechtsverkehr gekommen. Detlef S. habe dem Kind gesagt, er wolle ihr „zeigen, wie das geht“, das sei „etwas ganz Tolles“.

Angeklagter gesteht Kinder mit Stieftochter

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Das Kind habe geweint und geschrien, tagelang habe es starke Schmerzen verspürt, so der Staatsanwalt. Bis 2009 soll der Angeklagte auch Jasmin an andere Männer vermittelt haben. Gegen drei vermeintliche Kunden laufen inzwischen Ermittlungsverfahren.

Detlef S. leugnet die Taten. Nach einer Besprechung mit seinem Anwalt gab er gestern allerdings überraschend zu, Vater der sieben noch lebenden Kinder (ein Kind starb am plötzlichen Kindstod) seiner Stieftochter zu sein. Dem Gericht lagen allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits DNA-Analysen vor, denen zufolge der Angeklagte zu 99,99 Prozent als Vater feststeht.

Abschiedsbrief brachte Prozess ins Rollen

Überraschend auch, dass nach Aktenlage bereits 2002 gegen Detlef S. ermittelt wurde. Sowohl seine Stieftochter als auch die leibliche Tochter leugneten damals gegenüber der Kriminalpolizei jeglichen Missbrauch. Auch eine gynäkologische Untersuchung Jasmins brachte keinen entsprechenden Befund.

Den Prozess ins Rollen gebracht hatte ein Abschiedsbrief von Jasmin, die als 18-Jährige von Zuhause ausziehen wollte. „Ich habe einen solchen Hass auf ihn“, heißt es in dem Brief, der gestern vor Gericht verlesen wurde. Der Vater habe sie erpresst und zu anderen Männern gebracht: „Seit ich zwölf war, musste ich da hin“. Auch Vorwürfe an den Rest der Familie werden erhoben: „Als ob ihr alle nie mitbekommen habt, was da passiert ist“.

Nach mehreren Verhandlungspausen fand am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Vernehmung von Stieftochter Natascha statt. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.

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Autor:  Michael Hedrich
Datum:  15 | 2 | 2011
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