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Schmerzensgeld für Intersexuelle: Im falschen Körper

Wenn Christiane V. in den Spiegel sieht, sagt sie: "Der Mann da, das bin nicht ich." Der Typ im Spiegel, zu dem Ärzte sie gemacht haben, den kann sie nicht ertragen. Von Detlef Schmalenberg

Die klagende Krankenpflegerin Christiane V. bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld.
Die klagende Krankenpflegerin Christiane V. bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld.
Foto: dpa

Wenn Christiane V. in den Spiegel sieht, sagt sie: "Der Mann da, das bin nicht ich." Sie will es nicht sehen, dieses Gesicht mit Glatze und grauem Haarkranz. Ein "Grauen" sei das, wenn sie alle paar Monate beim Friseur ein neues Toupet bekommt, sagt sie. Der Typ im Spiegel, zu dem Ärzte sie gemacht haben, der Typ, den sie jahrzehntelang verflucht hat - in diesen Momenten kann sie ihn noch schwerer ertragen.

Wenigstens erhält sie nun eine Entschädigung: Weil sie im Alter von 18 Jahren in einer Kölner Klinik zum Mann operiert wurde, stehen der intersexuellen Christiane V. 100.000 Euro Schmerzensgeld zu, entschied das Landgericht Köln (Az: 25 O 179/07). Das Gericht hatte den beklagten Chirurgen schon im Februar 2008 wegen seines "rechtswidrigen Eingriffs" grundsätzlich verurteilt, die Höhe des Schmerzensgeldes aber zunächst offen gelassen. Das Oberlandesgericht Köln, vor dem der Mediziner in Berufung ging, bestätigte im September 2008, der Arzt habe die Klägerin mit der OP "schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt".

Die 50-jährige Krankenschwester wurde als "Intersexuelle" geboren, als Zwitter. Weil die Hebamme das äußere Genital für einen Penis hielt, wurde sie als Junge großgezogen. Erst mit 17 Jahren, bei einer Blinddarmoperation, entdeckten die Ärzte den kompletten Uterus in ihrem Körper. Anschließend wurden bei Christiane weibliche Chromosomen nachgewiesen. Trotzdem wurden ihr im August 1977 in der Klinik Köln-Merheim sämtliche weiblichen Organe entnommen. Durch den Eingriff sei ihr die "Möglichkeit genommen worden, ein Leben als Frau zu führen, eine weibliche Sexualität zu erleben sowie den Versuch zu unternehmen, sich fortzupflanzen", heißt es jetzt im Urteil des Landgerichts, gegen das noch Berufung eingelegt werden könnte. Dass Christiane, die laut Personenstandsregister immer noch Thomas heißt, mit Hilfe von medikamentöser Behandlung auch nach dem damaligem Stand der Medizin ein Leben in ihrem "richtigen Körper" hätte führen können, hatte eine Sachverständige im Prozess bestätigt.

Da es bisher kein vergleichbares Urteil gibt, habe man sich bei der Höhe des Schmerzensgeldes an Entscheidungen orientiert, in denen Frauen ohne Einwilligung die Gebärmutter entfernt wurde, sagte Gerichtssprecher Dirk Esser. Da wurden zwischen 20.000 und 50.000 Euro gezahlt. "Diese Frauen jedoch konnten ihr Leben als Frau weiterführen, Christiane V. indes wurde vom Mädchen zum Jungen umoperiert", erläuterte Esser das höhere Schmerzensgeld. In dem Aufsehen erregenden Verfahren hatte V. "mindestens" 100.000 Euro verlangt. Zugleich hatte sie betont, es gehe ihr vor allem um "moralische Wiedergutmachung". Er halte die jetzige Entscheidung für "angemessen", sagte ihr Anwalt Georg Groth.

Autor:  Detlef Schmalenberg
Datum:  12 | 8 | 2009
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