Wettermoderator Jörg Kachelmann würde von der Schweiz nicht an Deutschland ausgeliefert werden. In der Bundesverfassung sei der Grundsatz verankert, eigene Staatsangehörige nicht auszuliefern, sagte der Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz, Folco Galli, der Nachrichtenagentur ddp in Bern. Sollte der am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassene Kachelmann also in seine Heimat zurückkehren und nicht zum Prozessauftakt in Mannheim erscheinen, wäre er dem direkten Zugriff der deutschen Justiz entzogen.
Galli zufolge würden in diesem Fall „theoretisch“ zwei Alternativen bleiben. Die deutschen Behörden könnten die Schweiz ersuchen, das Verfahren gegen den 52-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung stellvertretend im eigenen Land zu führen. Ferner besteht dem Justizsprecher zufolge die Möglichkeit, ein in Abwesenheit Kachelmanns gefälltes Urteil eines deutschen Gerichts in der Schweiz vollstrecken zu lassen.
Kachelmann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden und hat das Gefängnis nach mehr als vier Monaten verlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe gab der Haftbeschwerde des 52-Jährigen, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung seit dem 20. März in Mannheim in Untersuchungshaft sitzt, am Donnerstag statt. Da zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, ordnete der Senat die Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft an. Das Landgericht Mannheim hatte den Antrag vor wenigen Wochen als unbegründet verworfen. Mit dem Beschluss wird auch der Haftbefehl aufgehoben, sodass Kachelmann keine Auflagen erfüllen muss. Er darf somit auch ins Ausland reisen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim, die Kachelmann angeklagt hatte, wollte den Beschluss auf ddp-Anfrage nicht kommentieren.
Zur Begründung hieß es, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb „Aussage gegen Aussage“ stehe. Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden. Bei der Anzeigeerstattung und im Ermittlungsverfahren habe sie teils unzutreffende Angaben gemacht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe, hieß es weiter. Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, Thomas Franz, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Am 6. September beginnt vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gegen Kachelmann. Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock äußerte sich erleichtert über die Entscheidung: „Gott sei Dank, es gibt noch Richter.“ Das Oberlandesgericht Karlsruhe habe „einem Justizskandal Grenzen gesetzt“. Birkenstock dankte allen Sachverständigen, deren Gutachten „die Wahrheit ans Licht gebracht“ hätten. Kachelmann sei nun wieder ein freier Mann. Er freue sich mit Kachelmanns Mutter und seinen Kindern. Der Jurist sagte weiter: „Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen. Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es, ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen und das ist uns heute Gott sei Dank gelungen“. Man bereite sich jetzt konzentriert weiter auf die Hauptverhandlung vor. „Und was wir da vorhaben und tun, das werden wir dann, wenn die Hauptverhandlung beginnt, umsetzen.“
Wettermann darf noch nicht auf den Bildschirm
Die ARD lässt ihren Wetterexperten Jörg Kachelmann nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis noch nicht vor die Kamera. „Wir warten das schwebende Verfahren ab“, sagte ein Sprecher der ARD- Programmdirektion in München. „Durch die Aufhebung des Haftbefehls ist für uns keine neue Ausgangslage entstanden.“ Der 52- Jährige hatte in der ARD bis vor den Olympischen Winterspielen in Vancouver (12. bis 28. Februar) regelmäßig das Wetter um 19.50 Uhr sowie in den „Tagesthemen“ präsentiert. (ddp/dpa)
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