Das Amtsgericht Bocholt habe vor dem Freispruch vom Mittwoch die Möglichkeiten für eine Verurteilung „in alle Richtungen abgeklopft und geprüft“, sagte ein Justizsprecher in Münster der Nachrichtenagentur dpa. Doch der selbst ernannte „Lebensberater“ aus dem westfälischen Isselburg kann nicht bestraft werden.
Ein Gutachter hatte im Prozess ausgesagt, dass ein Mensch auch unter Hypnose zu nichts gezwungen werden könne, das er völlig ablehnt. Es sei nicht mit der Willenlosigkeit unter K.o.-Tropfen zu vergleichen.
Der Sprecher des Landgerichts schilderte die Eckpunkte des Strafverfahrens: „Der Angeklagte war ein Heilpraktikergehilfe und hatte eine Art Behandlungsverhältnis zu einer „Patientin“. Das soll er ausgenutzt haben, um bestimmte sexuelle Vorlieben auszuleben.“ Das Gericht hatte einen Paragrafen zu prüfen, der Missbrauch an Patientinnen in der Psychotherapie bestraft. Der Angeklagte hatte aber keine Ausbildung in diese Richtung. „Daran scheiterte letztlich die Verurteilung.“
"Moralisch eine Sauerei"
Laut einem Bericht des Bocholter Borkener Volksblatts hatte das Opfer „Lebensberater“ und „Entspannungspädagogen“ zwischen Herbst 2005 und Anfang 2006 wegen Angstzuständen, Depressionen und Partnerschaftsproblemen aufgesucht. Die Frau hatte den Mann mittleren Altersin einem Seminar kennengelernt. Er soll die heute 34-Jährige zuerst massiert und dann sexuell bedrängt haben. Sie müsse lernen „loszulassen“, er wolle ihr „helfen“. Die Frau sei von dem Mann hypnotisiert worden, sie habe sich während der sexuellen Handlungen "gefangen"gefühlt. Die Frau hatte zwei Jahre später schließlich Anzeige erstattet.
Die Zeitung zitierte den Richter mit den Worten: „Wir sind überzeugt, dass hier die Ausnahmesituation ausgenutzt wurde, dass Vertrauen missbraucht worden ist. Er war für sie der letzte Strohhalm. Moralisch gesehen war das eine Sauerei.“ (dpa)
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