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Spatzennest-Prozess: Heimleiter bestreitet Missbrauch von Kindern

Seine Handlung war nicht sexuell motiviert, sondern rein "medizinisch notwendig", heißt es in einer Erklärung. Das Gericht wirft dem 40-Jährigen in acht Fällen vor, Mädchen während Ferienfreizeiten missbraucht zu haben.

Kaiserslautern (ddp-rps). Zu Beginn des sogenannten Spatzennest-Prozesses wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat der 40-jährige Angeklagte am Dienstag jegliche sexuelle Motivation der ihm vorgeworfenen Handlungen zurückgewiesen. In einer Erklärung seiner Anwälte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern ließ er mitteilen, dass alle von ihm vorgenommenen Handlungen "medizinisch notwendig" gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Erzieher sexuellen Missbrauch in acht Fällen während einer Ferienfreizeit für Kinder in Österreich im Sommer 2007 vor. Er soll die Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren unter anderem im Genitalbereich eingecremt oder ihnen beim Duschen zugesehen haben. In zwei Fällen soll er den Mädchen Darmeinläufe gegen ihren Willen verabreicht haben.

Die Darmeinläufe mit einem sogenannten Microblister seien notwendig gewesen, da die Mädchen an Verstopfungen litten, hieß es in der Erklärung der Anwälte. Bei dem Eincremen hätten die Kinder die "zähe, fettige" Meersalzcreme teilweise nicht selbst auftragen können und ihn um Hilfe gebeten. Gegen den Willen der Mädchen sei keine der medizinischen Maßnahmen vorgenommen worden. Der 40-Jährige selbst, der von 1993 bis 2007 das Kinderheim "Spatzennest" in Ramsen leitete, machte am Dienstag nur Angaben zu seinem beruflichen Werdegang. Zu den Vorwürfen gegen ihn wollte er sich laut seinen Anwälten nur "ergänzend" äußern.

Der Fall stößt in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse, weil der Angeklagte bei den sogenannten Wormser Prozessen, einem der größten Justizskandale der 90er Jahre, als Hauptbelastungszeuge aufgetreten war. Einige der damals angeblich missbrauchten Kinder wurden im "Spatzennest" untergebracht und kamen zum Teil auch dann nicht in ihre Familien zurück, als alle Angeklagten längst freigesprochen waren.

Datum:  29 | 7 | 2008
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