Wie ist der konkrete Vorwurf?
Neuber: "Der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung beinhaltet den Vorwurf, die junge Sängerin hätte in den Jahren 2004 und 2006 in drei Fällen ungeschützten Geschlechtsverkehr ausgeübt in Kenntnis der Tatsache, dass sie selbst HIV-positiv ist, ohne dies jeweils ihren Partnern mitgeteilt zu haben."
Wie lange bleibt die Sängerin noch in U-Haft?
Neuber: "Die junge Frau sitzt in Untersuchungshaft hier in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Der Haftgrund ist Wiederholungsgefahr. Uns ist selbst klar, dass wir die junge Frau nicht auf ewig in Untersuchungshaft behalten können. Aber wir sahen in der konkreten Situation, da wir - ich will mich mal so ausdrücken - da es mehrere Versuche gab, auf die junge Frau einzuwirken, keine andere Möglichkeit, als die Situation auf diese Weise zu lösen."
Ist man denn grundsätzlich verpflichtet, seinem Partner eine solche Krankheit mitzuteilen?
Neuber: "Wenn jemand, der davon Kenntnis hat, dass er HIV-infiziert ist, seinen Partner nicht informiert und der Partner sich ansteckt, dann ist das gefährliche Körperverletzung. Kommt es nicht zur Ansteckung, ist das versuchte gefährliche Körperverletzung. So ist die Rechtsprechung."
Welche Strafe droht?
Neuber: "Der Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung - das ist Paragraf 224 Strafgesetzbuch - sieht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor, für jeden Einzelfall."
Wer hat Anzeige erstattet und wann?
Neuber: "Es gibt die Anzeige einer Person, die durch sie HIV-positiv geworden sein will. Diese Anzeige ist im letzten Jahr eingegangen. Wir mussten das natürlich auch verifizieren, und wir haben das so weitgehend getan, dass wir mit einem dringenden Tatverdacht einen Haftbefehl beantragen konnten und erhalten haben."
(Gespräch: Julia Wachs, dpa)
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