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22. März 2013

Urteil Flensburg: Mutter tötet ihre fünf Babys

Aktenordner zum Fall. Foto: dpa

Eine Mutter aus Husum, die fünf ihrer Babys umgebracht hat, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Flensburg verurteilt die 29-Jährige zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. „Ich begreife das selber nicht, wie ich das machen konnte.“ sagt sie.

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Weil sie fünf ihrer Babys direkt nach der Geburt getötet hat, muss eine junge Mutter aus Husum für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Flensburg verurteilte die geständige Frau am Donnerstag wegen Totschlags in fünf Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre plädiert.

Die heute 29-Jährige brachte die Kinder zwischen 2006 und 2012 zur Welt. Direkt nach der Geburt tötete sie die Babys durch Ersticken oder mit einer Schere. Die erste Leiche war in einer Papiersortieranlage gefunden worden, die zweite auf einem Parkplatz. Zu den anderen drei toten Säuglingen hat die Mutter die Ermittler im September vergangenen Jahres selbst geführt. Sie hatte sie in dem Keller des Mehrfamilienhauses versteckt, in dem sie mit ihrem Mann und ihren zwei älteren Kindern lebte.

„Der Anlass für diese Tötungen ist so nicht nachvollziehbar“, sagte der Staatsanwalt. Die Frage nach dem Motiv war im Prozess offen geblieben. Für die Angeklagte spreche, dass sie sich gestellt habe, sagte der Staatsanwalt. „Sie hat sich um die Aufklärung bemüht, sie hat nicht taktiert.“ Zudem sei die Steuerungsfähigkeit der Frau eingeschränkt gewesen. Die Taten seien im Affekt begangen worden. Die 29-Jährige entschuldigte sich in ihrem Schlusswort unter Tränen bei ihrer Familie und den Männern, die zwei der Kinderleichen gefunden hatten. „Ich begreife das selber nicht, wie ich das machen konnte.“

„Im Geburtsschock“

Der Verteidiger der Frau plädierte für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Es sei eine verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen. Die Taten seien „im Geburtsschock“ begangen worden.

Die Richter folgten in ihrem Urteil der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, wonach die Frau, nachdem sie bereits zwei Kinder zur Welt gebracht hatte, die nachfolgenden Schwangerschaften verdrängte. Bei den Geburten sei sie dann so in Panik geraten, dass sie sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe und nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. „Rationales Handeln war das jedenfalls nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Lembke.

Eventuell spielte bei dem Handeln der Frau eine Rolle, dass sie der Meinung war, ihre Familie durch weitere Geburten zu gefährden. In Vernehmungen bei der Polizei hatte sie erwähnt, dass ihr Mann keine weiteren Kinder gewollt habe. Ihre Schwangerschaften hatte sie ihrem Mann völlig verschwiegen.. (AFP, dpa)

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