Mannheim. Die Mannheimer Justizposse ist beendet. Im sogenannten "Krawattenstreit" hat das Landgericht zugunsten von zwei Anwälten entschieden. Die beiden Verteidiger hatten sich geweigert, in einer Verhandlung eine Krawatte unter der Robe zu tragen. Der Amtsrichter hatte sich auf den Schlips getreten gefühlt und die Anwälte ausgeschlossen. Die legten daraufhin Beschwerde beim Landgericht ein.
Die zuständige Kammer befand die Entscheidung des Richters für "rechtswidrig und unverhältnismäßig". Die Würde des Gerichts sei nicht infrage gestellt gewesen. "Der äußere Sitzungsablauf ist durch die Kleidung, wenn überhaupt, nur geringfügig gestört worden", befand das Landgericht. Demgegenüber seien "der erhebliche Eingriff in die Berufsfreiheit" der Anwälte und der Anspruch des Angeklagten auf Verteidigung zu beachten. "Diese beiden gewichtigen Umstände hat das Amtsgericht nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt", erkannte die 4. Strafkammer.
Der Mannheimer Amtsrichter hatte sich auf eine Rechtsverordnung des Landesjustizministeriums aus dem Jahre 1976 berufen. Demnach müssen Richter wie Anwälte unter der Robe einen Langbinder tragen. Dagegen steht jedoch die aktuellere Berufsordnung für Rechtsanwälte (Bora). Demnach sollen Anwälte zwar eine Robe anlegen "soweit das üblich ist". Von einer Krawattenpflicht ist jedoch nicht die Rede.
Offen ließ das Landgericht, welche der beiden Regelungen Gültigkeit hat. Diese grundsätzliche Frage sollte von einem Verwaltungsgericht geklärt werden, meint Christoph Saeftel, einer der Anwälte, der mit seiner Beschwerde recht bekam. Seine Aversion gegen Schlipse begründet er so: Er fühle sich "extrem beengt" und könne sich nicht konzentrieren.
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