Viele Jahre meines Lebens habe ich mich für unverletzlich gehalten. Habe geglaubt, mir tue schon keiner was. Mich würde niemals ein Mann vergewaltigen. Denn ich sei, so meine Illusion, einfach nicht der Opfer-Typ: Ich trage keine hochhackigen Stöckelschuhe. Gebärde mich nie wie eine hilflose Kindfrau. Gehe im Dunkeln hörbar festen Schrittes nach Hause, in schlecht beleuchteten Straßen mitten auf dem Fahrweg. Spreche laut und deutlich. Würde mich nicht scheuen, notfalls kräftig los zu schreien. Und zuschlagen würde ich auch, wenn es denn drauf ankäme. Mithilfe meines Schlüsselbundes, den ich griffbereit des Nachts in der Hand halte. Nein, was sollte mir schon groß passieren!
Dieses Gefühl, einem möglichen Aggressor standhalten zu können, wurde auf einem Kongress des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der im Herbst in Berlin stattfand, eindeutig widerlegt. Vergewaltigungsopfer sind nicht einem bestimmten Frauentyp zuzuordnen, sie kommen aus allen Schichten, sämtlichen Altersklassen.
Die Tagung trug den Namen „Streitsache Sexualdelikte / Frauen in der Gerechtigkeitsfalle“. Sie war mehr als Insider-Treffen der Fachberaterinnen, als Gedankenaustausch zwischen Fachkräften aus Politik, Polizei, Justiz, Anwaltschaft, Forschung und Gleichstellungsstellen gedacht. Erörtert werden sollte die Frage, warum seit einigen Jahren immer weniger Frauen bereit sind, ihre Vergewaltiger anzuzeigen.
Nur noch 13 Prozent der mutmaßlichen Täter werden verurteilt
Warum in den 80er Jahren 20 Prozent der vor Gericht stehenden mutmaßlichen Täter verurteilt wurden, inzwischen nur noch 13 Prozent. Und das, obwohl sich die Gesetzeslage durchaus zugunsten der Opfer gewandelt hat. 1997 war unter heftigem Protest aus Bevölkerung und Politik der Paragraf 177 des Strafgesetzbuches erweitert worden und stellt seitdem nicht nur Vergewaltigung an sich, sondern auch Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe. Der Täter hat mit mindestens zwei Jahren Haft zu rechnen.
Dies alles sollte diskutiert werden. Unter Insidern. Doch dann schob sich in die Vorbereitungen die sogenannte Kachelmann-Affäre – und plötzlich interessierten sich die Medien dafür, warum es für Vergewaltigungsopfer genügend Gründe gibt, einen Prozess gegen den Täter zu scheuen.
Ausschlaggebend hierfür, das machte der Berliner Kongress deutlich, sind vor allem die sogenannten Vergewaltigungsmythen, die in den Köpfen der Juristen bei der Behandlung eines Vergewaltigungsopfers eine entscheidende Rolle spielen. Von ihnen wird beeinflusst, wem Richter und Ankläger eher glauben, wen sie eher verurteilen. Dies ergaben Forschungsergebnisse der Potsdamer Wissenschaftlerin und Psychologin Barbara Krahé. Nach Auswertung von Ermittlungsakten und Interviews mit Ermittlern zieht sie folgendes Resümee: Fälle, die dem Stereotyp einer „echten“ Vergewaltigung entsprechen, kommen eher zur Anklage, eher zur Verurteilung des Täters. Eine sogenannte „echte“ Vergewaltigung sieht demnach so aus: Ein fremder Mann springt nachts im Freien aus dem Gebüsch und vergewaltigt unter Einsatz von Gewalt bei heftiger Gegenwehr seines Opfers eine ihm fremde Frau. Die geht dann sofort zur Polizei, wo Tatspuren und Verletzungen dokumentiert werden.
70 Prozent erleben Gewalt in der eigenen Wohnung
Eine solche Klischeevorstellung entspricht zwar dem Vergewaltigungsmythos – nicht aber der Wirklichkeit. Nach einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums wird etwa 70 Prozent der Frauen Gewalt in der eigenen Wohnung oder einer vertrauten Umgebung durch eine ihnen bekannte Person angetan. Eine Art von Vergewaltigung, die somit eher den Impuls hervorruft: Das ist doch halb so wild! Die beiden hatten doch vorher schon Sex! Eine zugegebenermaßen plumpe Denkweise, doch laut Barbara Krahés Studie offenbar äußerst weit verbreitet.
Dabei ist für eine Frau, die zum Beispiel von ihrem Ex-Partner, einem Verwandten oder ihrem Lebensgefährten vergewaltigt wird, das Geschehene psychisch viel belastender, als wenn es der Sittenstrolch hinter dem Busch tut, behauptet jedenfalls der Kriminologe Christian Pfeiffer. Seine Forschungen ergaben, dass Frauen bei einer Vergewaltigung durch einen Fremden zwar auch massiv leiden, aber psychisch damit besser fertig werden, als wenn es der Mensch getan hat, dem sie sich anvertraut haben. Und der sie plötzlich so massiv enttäuscht. Nach einem Gewaltakt durch eine Person des Vertrauens läuft das Opfer mit Schuldgefühlen herum, fragt sich verzweifelt, was habe ich falsch gemacht, dass er so böse geworden ist. Hinzu kommt noch, dass auch im Kopf des Opfers der Vergewaltigungsmythos die nun folgenden Schritte bremst. Denn die von einer ihr vertrauten Person missbrauchte Frau weiß nicht so recht, ob sie Anzeige erstatten soll. Wird man ihr überhaupt glauben? Wird man sie nicht auslachen und sagen, Mädchen, du kennst ihn doch, lebst schon so lange mit ihm. Da sind ihm einfach mal die Pferde durchgegangen! Daraus musst du doch nicht gleich so ein Theater machen! Wie gesagt, eine sich offenbar hartnäckig haltende Variante aus der Klischeeschublade des sogenannten Vergewaltigungsmythos.
Weil Frauen diese Reaktion befürchten, werden Vergewaltigungen, die im häuslichen Bereich stattfinden, eher selten angezeigt. Und nicht wenige derjenigen, die dann doch einen Prozess durchgestanden haben, sagen den Fachberaterinnen anschließend, dass sie sich auf so etwas nie mehr einlassen würden. Hätten sie vorher gewusst, was da auf sie zukommt, sie hätten niemals Anzeige erstattet.
Verhandlungen sind demütigend für das Opfer
Eine Position, die auch Hansjürgen Karge vertritt. Der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt sagte am 1. August 2010 in der ARD-Talkrunde bei Anne Will, er würde seiner Tochter, wenn er denn eine hätte, nach einer Vergewaltigung davon abraten, zur Polizei zu gehen. In einem späteren Interview begründete er seine Haltung mit den Worten: „Weil es eine Tortur ist.“ Er erläuterte dies damit, dass die mutmaßlichen Opfer in Vernehmungen und der Hauptverhandlung nochmal in die Mangel genommen würden. Erklärte, dass Gutachter und Gerichte sie nicht schonen könnten. Immerhin stünde für den Angeklagten viel auf dem Spiel. Die Sexualpraktiken des Opfers würden öffentlich breit getreten. Und allein das Gefühl, dass man ihnen nicht glaube, überfordere Kräfte und Nerven vieler Frauen. Vor allem wenn sie den absichtlich unverschämten Fragen eines Verteidigers nicht gewachsen seien, führe das nicht selten zum Freispruch der Täter. „Es ist ernüchternd, sicher“, war Karges Fazit. „Manchmal muss man sich aber auch eingestehen, dass der Staat nicht alles lösen kann.“
Ich kann die Haltung des ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalts Hansjürgen Karge sehr gut nachvollziehen. Wie oft habe ich als Journalistin Hauptverhandlungen mit erleben müssen, die für das weibliche Opfer demütigend abliefen und es in den Augen von Prozessbeobachtern fast als Angeklagte erscheinen ließen. Tatsächlich muss sich eine vergewaltigte Frau im Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger so manches Mal Fragen gefallen lassen, die ihre Intimsphäre tief verletzen. So wie die danach, ob sie eigentlich feucht geworden sei, bei der angeblichen Vergewaltigung? Wie weit denn der Mann bei dem Gewaltakt mit seinem Penis in ihre Vagina eingedrungen sei? Und ob sie mit ihrem jetzigen Freund nach der angeblich erlittenen Vergewaltigung eigentlich wieder guten Sex habe und wenn ja, dann könne die Sache ja doch nicht so folgenschwer gewesen sein.
Einen der Prozesse, die ich als Journalistin beobachtet habe, hatte eine Frau angestrengt, die von ihrem ehemaligen Freund vergewaltigt worden war. So ihre Aussage. Die Ausgangslage war außergewöhnlich gut. Denn meistens steht in einem Vergewaltigungs-Prozess Aussage gegen Aussage. Diesmal gab es eine Zeugin. Ihre Freundin war überraschend dazu bekommen. Doch dann folgte für das Opfer ein sechsjähriger justizieller Spießrutenlauf. In erster Instanz wurde der damals noch geständige Täter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er legte Berufung ein. In zweiter Instanz wollte er von seinem zunächst abgelegten Geständnis nichts mehr wissen. Sein Anwalt in erster Instanz, Reinhard Birkenstock, nun als Zeuge vors Landgericht geladen, meinte lapidar, das Geständnis sei doch seinerzeit ein rein taktischer Schachzug gewesen. Birkenstock ist übrigens der gleiche Anwalt, der anfangs Jörg Kachelmann vertrat.
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