Der Staatsanwalt telefoniert, pausenlos. Ger Neuber muss sich rechtfertigen am Tag nach der umstrittenen Veröffentlichung einer Pressemitteilung seiner Behörde, nach der die "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa verdächtigt wird, mindestens einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt zu haben, obwohl sie von ihrer eigenen Infektion wusste. Natürlich bedaure die Staatsanwaltschaft Darmstadt "das Eindringen in die Intimsphäre der jungen Frau", sagt Staatsanwalt Neuber im Gespräch mit der FR, "aber wir mussten so handeln".
Die 26-jährige Benaissa, am Karsamstag vor Beginn ihres Konzertes im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen, bleibt demnach weiter in Untersuchungshaft. Am Mittwoch lag nach Neubers Angaben weder eine Haftbeschwerde vor noch ein Haftprüfungsantrag. "Natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, aber es gibt einen dringenden Tatverdacht, sonst hätten wir auch keinen Haftbefehl bekommen."
Vor allem der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz, der Benaissa vertritt, hatte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zuvor scharf kritisiert. Deren Pressemeldung vom Dienstag stehe "nicht im Einklang mit den Vorschriften des hessischen Landespressegesetzes", sagt Schertz: Die Behörde habe keinerlei Erklärung über den Tatvorwurf abgeben dürfen. Es sei "in keiner Weise bewiesen", dass seine Mandantin für eine HIV-Infektion einer anderen Person verantwortlich sei, sagt Schertz.
Kritisiert wird der Vorgang auch von der Deutschen Aids-Hilfe in Berlin. Die Verhaftung der Sängerin sei eine "unverhältnismäßige Aktion der hessischen Justiz", sagt die Frauenreferentin der Aids-Hilfe, Marianne Rademacher. Die Verantwortung für den angeblich ungeschützten Sexualverkehr werde allein Benaissa zugeschoben, ohne nach der Mitverantwortung ihrer Sexualpartner zu fragen. Die hessische Justiz wolle offenbar ein Exempel statuieren, dabei sei die HIV-Prävention nicht ihre Aufgabe.
Kritik an "Zwangsouting"
Der Sprecher der Aids-Hilfe, Jörg Litwinschuh, vergleicht das Vorgehen der Justiz mit einer "Hexenjagd". Ihm sei kein Fall bekannt, in dem eine prominente Frau bezüglich ihrer möglichen HIV-Infektion "geoutet" worden sei.
Staatsanwalt Neuber widerspricht den Vorwürfen. "Wir müssen deutlich machen, dass es sich dabei um einen schweren Fall der Körperverletzung handelt", sagt Neuber. Die Staatsanwaltschaft sei deshalb verpflichtet, einen solchen Tatvorwurf zu berichten. Natürlich werde dabei eine prominente Person stärker belastet als der Normalbürger, "aber wir wären bei einem unbekannten Menschen genauso vorgegangen", sagt Neuber. Die Behörde habe angesichts der Schwere der Vorwürfe in Kauf nehmen müssen, "den Ruf der jungen Frau in gewisser Weise zu beschädigen".
Entsetzen über den Vorgang herrscht im Umfeld der Sängerin. "Keine Staatsanwaltschaft der Welt hat das Recht, ohne Beweise in dieser Form den Ruf einer jungen Frau zu ruinieren", sagt ein Bekannter Benaissas der FR. Selbst wenn sie mit HIV infiziert sei, gleiche das Vorgehen der Behörde einem "Zwangsouting". Es werde nicht berücksichtigt, dass Benaissa eine zehnjährige Tochter habe, "die nun damit leben muss, was manche Medien aus ihrer Mutter machen". Angesichts der Prominenz der Sängerin sei es ebenso gut möglich, dass sich ein gekränkter Liebhaber an ihr rächen wolle.
Neuber verweist in diesem Zusammenhang auf die Anzeige des Mannes, die bereits im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war. Schon zuvor habe der Mann mehrmals erfolglos von sich aus versucht, auf Benaissa zuzugehen. Auch die Staatsanwaltschaft habe versucht, "ihr rechtliches Gehör zu geben", so Neuber. Die 26-Jährige habe darauf aber nicht reagiert.
Um festzustellen, ob Benaissa den Mann angesteckt hat, werde nun ein Gutachten bei einem Immunologen in Auftrag gegeben. Nach Angaben der Aids-Hilfe ist es dabei möglich, einwandfrei nachzuweisen, woher eine Infektion stamme. Ein Ergebnis könne innerhalb weniger Tage vorliegen.
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